Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.10.2005 - 4 U 843/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3462
OLG Jena, 12.10.2005 - 4 U 843/04 (https://dejure.org/2005,3462)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.10.2005 - 4 U 843/04 (https://dejure.org/2005,3462)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 4 U 843/04 (https://dejure.org/2005,3462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 823 BGB
    Zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bei "Trampelpfaden"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verkehrssicherungspflicht bei "Trampelpfaden"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Grundstückeigentümers bezüglich eines "Trampelpfades"; Erkennbarkeit von Gefahren für sorgfältige Nutzer als Maßstab für die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers; Überwiegendes Mitverschulden des Nutzers bei einem Unfall auf dem ...

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 514
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 23.01.1996 - 2 U 117/95
    Auszug aus OLG Jena, 12.10.2005 - 4 U 843/04
    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder auch nur andauern lässt, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze der Nutzer zu treffen hat (OLG Brandenburg NZV 1997, 77 f, 77).
  • OLG Koblenz, 26.02.2003 - 12 U 461/02

    Betriebsgefahr / Mitverschulden

    Auszug aus OLG Jena, 12.10.2005 - 4 U 843/04
    Dem steht auch nicht die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Koblenz vom 26.02.2003, 12 U 461/02, entgegen.
  • OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 159/12

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Grundstückeigentümers bei

    Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige der eine Gefahrenquelle schafft oder auch nur andauern lässt, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze der Nutzer zu treffen hat (Thüringer OLG, Urteil vom 12.10.2005, 4 U 843/04, zitiert bei juris, Rdnr. 8).
  • OLG Karlsruhe, 29.02.2012 - 7 U 92/11

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung für einen Drosselschacht mit einer nicht gegen

    Denn unabhängig davon, dass die Duldung der Benutzung alleine noch keine Widmung zum öffentlichen Verkehr darstellt, war die Beklagte zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen gegenüber dem von ihr auf dem Grundstück eröffneten Verkehr verpflichtet, auch wenn dieser kein allgemeiner war (OLG Jena, MDR 2006, 514 f., juris Tz. 8; OLG Bamberg, VersR 1969, 85; vergl. auch: OLG Brandenburg, NZV 1997, 77).
  • OLG Nürnberg, 11.02.2013 - 4 U 2428/12

    Haftung eines bayrischen Landkreises wegen Verkehrssicherheitspflichtverletzung:

    Die Zulassung oder auch nur die Duldung öffentlichen Verkehrs auf einem privaten Grundstück verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (vgl. OLG Jena, Urt. v. 12.10.2005, MDR 2006, 514; OLG Oldenburg, NJW 1989, S. 305 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht