Rechtsprechung
OLG Jena, 12.10.2005 - 4 U 843/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Thüringer Oberlandesgericht
§ 823 BGB
Zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bei "Trampelpfaden" - Kanzlei Prof. Schweizer
Verkehrssicherungspflicht bei "Trampelpfaden"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht des Grundstückeigentümers bezüglich eines "Trampelpfades"; Erkennbarkeit von Gefahren für sorgfältige Nutzer als Maßstab für die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers; Überwiegendes Mitverschulden des Nutzers bei einem Unfall auf dem ...
- Wolters Kluwer
- Judicialis
BGB § 823
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bei "Trampelpfaden" - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung bei Duldung eines "Trampelpfads"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
§ 823 BGB
Zur Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers bei "Trampelpfaden" - onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Der kürzeste Weg führt nicht immer ans Ziel - Sturz auf dem Trampelpfad: Verkehrssicherungspflicht verletzt?
- hermanns-rechtsanwaelte.de , S. 3 (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht; Eigenverschulden
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Fußgänger müssen selbst aufpassen
Verfahrensgang
- LG Meiningen, 24.08.2004 - 2 O 215/04
- OLG Jena, 12.10.2005 - 4 U 843/04
Papierfundstellen
- MDR 2006, 514
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 23.01.1996 - 2 U 117/95
Auszug aus OLG Jena, 12.10.2005 - 4 U 843/04
Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder auch nur andauern lässt, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze der Nutzer zu treffen hat (OLG Brandenburg NZV 1997, 77 f, 77). - OLG Koblenz, 26.02.2003 - 12 U 461/02
Betriebsgefahr / Mitverschulden
Auszug aus OLG Jena, 12.10.2005 - 4 U 843/04
Dem steht auch nicht die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Koblenz vom 26.02.2003, 12 U 461/02, entgegen.
- OLG Naumburg, 01.08.2013 - 2 U 159/12
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Grundstückeigentümers bei …
Dies folgt aus dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige der eine Gefahrenquelle schafft oder auch nur andauern lässt, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze der Nutzer zu treffen hat (Thüringer OLG, Urteil vom 12.10.2005, 4 U 843/04, zitiert bei juris, Rdnr. 8). - OLG Karlsruhe, 29.02.2012 - 7 U 92/11
Verkehrssicherungspflicht: Haftung für einen Drosselschacht mit einer nicht gegen …
Denn unabhängig davon, dass die Duldung der Benutzung alleine noch keine Widmung zum öffentlichen Verkehr darstellt, war die Beklagte zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen gegenüber dem von ihr auf dem Grundstück eröffneten Verkehr verpflichtet, auch wenn dieser kein allgemeiner war (OLG Jena, MDR 2006, 514 f., juris Tz. 8; OLG Bamberg, VersR 1969, 85; vergl. auch: OLG Brandenburg, NZV 1997, 77). - OLG Nürnberg, 11.02.2013 - 4 U 2428/12
Haftung eines bayrischen Landkreises wegen Verkehrssicherheitspflichtverletzung: …
Die Zulassung oder auch nur die Duldung öffentlichen Verkehrs auf einem privaten Grundstück verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Ergreifung der notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen (vgl. OLG Jena, Urt. v. 12.10.2005, MDR 2006, 514;… OLG Oldenburg, NJW 1989, S. 305 f.).