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   VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86   

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https://dejure.org/1989,4156
VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86 (https://dejure.org/1989,4156)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.03.1989 - 4 UE 3335/86 (https://dejure.org/1989,4156)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. März 1989 - 4 UE 3335/86 (https://dejure.org/1989,4156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 6 § 1 Abs 1 MietRVerbG, § 1 WoZwEntfrV HE 1
    Zur Wohnraumbestimmung im Rahmen des Zweckentfremdungsverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    Jedoch entzieht auch eine etwaige nur formelle Baurechtswidrigkeit des Bewohnens Räume nicht dem Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, wenn sie alle Voraussetzungen dieses Verbots im übrigen erfüllen (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 -- 8 C 105/83 -- NJW 1986, 1120).

    Unter den Wohnraumbegriff der Zweckentfremdungsverordnung, der sich mit dem entsprechenden Begriff in Art. 6 § 1 Satz 1 MRVerbG deckt, fallen alle Räume, die bei Inkrafttreten des Verbots zum dauernden Bewohnen sowohl geeignet als auch bestimmt waren, bzw. später wurden (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985, a.a.O.).

    Ein solcher Rechtsmangel ist die fehlende Genehmigungsfähigkeit -- materielle Illegalität -- (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1985, a.a.O.).

    Auch die für die Anwendbarkeit des Zweckentfremdungsverbots erforderliche, weil in den Wohnraumbegriff eingeschlossene "Bestimmung" zum Bewohnen (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985, a.a.O.) ist hier gegeben.

    Wenn nun im vorliegenden Falle die Vermietung zu Wohnzwecken lange Zeit, nämlich 12 Jahre, gedauert hat, ohne daß zumindest durch irgendwelche Hilfstatsachen Zweifel an der Zweckbestimmung zu Wohnräumen geweckt werden, kommt der "Wille zur Umwidmung" (vgl. BVerwG, Urteil v. 29.11.1985, a.a.O.; Urteil v. 07.09.1984 -- 8 C 48.83 -- Buchholz 454.51 Nr. 11) in der Tatsache der Vermietung als solcher zum Ausdruck.

  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    Die Voraussetzungen, unter denen davon auszugehen ist, daß die in Frage stehende Zweckentfremdung die allgemeine Wohnraumversorgung einer Gemeinde nicht berührt und daher ein Anspruch auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung besteht, sind vorliegend nicht erfüllt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.03.1982, 8 C 23/80, NJW 1982, 2269 f.).

    Der von den Klägern als Ersatzwohnraum angebotene Bereich des vierten Obergeschosses (Dachgeschosses) erfüllt nicht die Kriterien, die die Rechtsprechung an Ersatzwohnraum stellt, der im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Zweckentfremdungsverbot zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.03.1982, a.a.O.; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.05.1985, BVerwG 8 C 35.83, Buchholz 454.51 Nr. 12).

    Es ist nicht zu beanstanden, daß die Beklagte sich von der Überlegung leiten ließ, eine teilweise gewerblich und nur noch im übrigen zu Wohnzwecken genutzte Wohnung stehe dem Wohnungsmarkt nicht mehr in gleicher Weise zur Verfügung wie zuvor die genannte Fünf-Zimmer-Wohnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1982, a.a.O., "vierte und sechste Forderung").

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 35.83

    Möglichkeit der Versagung einer zweckentfremdungsrechtlichen Abrissgenehmigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    Der von den Klägern als Ersatzwohnraum angebotene Bereich des vierten Obergeschosses (Dachgeschosses) erfüllt nicht die Kriterien, die die Rechtsprechung an Ersatzwohnraum stellt, der im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Zweckentfremdungsverbot zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.03.1982, a.a.O.; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.05.1985, BVerwG 8 C 35.83, Buchholz 454.51 Nr. 12).

    Diese Zumutbarkeit schließt -- in Richtung auf die gleichfalls verfassungsrechtlich gewährleistete Privatnützigkeit des Eigentums -- ein, sich mit dem Ertrag zufriedengeben zu müssen, der sich ergibt, weil der Raum zu für den Eigentümer zumutbaren, nicht notwendig optimalen Bedingungen als Wohnraum vermietet werden kann (BVerwG, Urteil vom 10.05.1985 -- BVerwG 8 C 35.83 -- Buchholz 454.51 Nr. 12).

  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 102.81

    Wohnraumversorgung - Angemessene Bedingungen - "Besonders gefährdet" -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    Die Voraussetzungen für eine höchstrichterlich anerkannte Ausnahme (BVerwG, Urteil vom 11.03.1983 -- 8 C 102.81 -- NJW 1983, 2893 m.w.N.), daß in der Zwischenzeit das Zweckentfremdungsverbot in der betreffenden Gemeinde offensichtlich entbehrlich geworden wäre, liegen für F nicht vor (vgl. auch Beschluß des Senats vom 07.11.1987 -- Az.: 4 TH 2808/86).

    Wesentlich ist vielmehr, ob eine Gemeinde durch sachliche Eigenarten gekennzeichnet wird, die geeignet sind, den Wohnungsmarkt für breitere Bevölkerungsschichten negativ zu beeinflussen und ihm so eine spezifische Labilität vermitteln (BVerwG, Urteil vom 11.03.1983 -- NJW 1983, 2893 ff. -- unter Berufung auf BVerfG, Beschluß vom 02.12.1980, BVerfGE 55, 249 ff., ).

  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 48.83

    Rechtmäßigkeit von Auflagen in Zusammenhang mit einer erteilten

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    Wenn nun im vorliegenden Falle die Vermietung zu Wohnzwecken lange Zeit, nämlich 12 Jahre, gedauert hat, ohne daß zumindest durch irgendwelche Hilfstatsachen Zweifel an der Zweckbestimmung zu Wohnräumen geweckt werden, kommt der "Wille zur Umwidmung" (vgl. BVerwG, Urteil v. 29.11.1985, a.a.O.; Urteil v. 07.09.1984 -- 8 C 48.83 -- Buchholz 454.51 Nr. 11) in der Tatsache der Vermietung als solcher zum Ausdruck.
  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht in diesem Falle nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1972, I C 33.68, BVerwGE 39, 247 ff. ; Urteil v. 26.06.1974, VII C 36.72, DVBl 1974, 681).
  • BVerwG, 17.01.1972 - I C 33.68

    Versagung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte wegen Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO steht in diesem Falle nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.1972, I C 33.68, BVerwGE 39, 247 ff. ; Urteil v. 26.06.1974, VII C 36.72, DVBl 1974, 681).
  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 436/78

    Anstandszahlung - Verhältnismäßigkeit - Zweckentfremdung - Wohnraumschaffung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    Wesentlich ist vielmehr, ob eine Gemeinde durch sachliche Eigenarten gekennzeichnet wird, die geeignet sind, den Wohnungsmarkt für breitere Bevölkerungsschichten negativ zu beeinflussen und ihm so eine spezifische Labilität vermitteln (BVerwG, Urteil vom 11.03.1983 -- NJW 1983, 2893 ff. -- unter Berufung auf BVerfG, Beschluß vom 02.12.1980, BVerfGE 55, 249 ff., ).
  • VGH Hessen, 07.11.1987 - 4 TH 2808/86

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch Nutzung für freiberufliche Tätigkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    Die Voraussetzungen für eine höchstrichterlich anerkannte Ausnahme (BVerwG, Urteil vom 11.03.1983 -- 8 C 102.81 -- NJW 1983, 2893 m.w.N.), daß in der Zwischenzeit das Zweckentfremdungsverbot in der betreffenden Gemeinde offensichtlich entbehrlich geworden wäre, liegen für F nicht vor (vgl. auch Beschluß des Senats vom 07.11.1987 -- Az.: 4 TH 2808/86).
  • VGH Hessen, 13.12.1984 - IX OE 83/82
    Auszug aus VGH Hessen, 07.03.1989 - 4 UE 3335/86
    Zwar entspricht es ständiger Verwaltungsübung der Beklagten, derartige sogenannte Negativatteste zu erteilen, wenn feststeht, daß nicht zu Wohnzwecken genutzte Räume nicht dem Zweckentfremdungsverbot unterfallen (vgl. dazu im einzelnen Hess. VGH, Urteil vom 13.12.1984 -- IX OE 83/82).
  • VGH Hessen, 22.07.1977 - IV N 12/77
  • VGH Hessen, 20.09.2001 - 4 UE 1212/96

    Genehmigung der Zweckentfremdung von Wohnraum - Ersatzwohnraum

    Hinsichtlich der Frage, ob ein Missstand gegeben ist, der eine Anpassung der Wohnnutzung an das geltende Recht gebietet, stellt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa Senatsurteile vom 20.10.1994 - 4 UE 3605/89 - und vom 07.03.1989 - 4 UE 3335/86 -, gegen beide Urteile wurde die Revision durch das BVerwG nicht zugelassen) auf die Bestimmung des § 4 Abs. 1 des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes vom 04.09.1974 (GVBl. I S. 395) - HWoAufG - ab, wonach Gemeinden bei Vorliegen von im Einzelnen genannten Missständen anordnen können, dass der dinglich Verfügungsberechtigte die bauliche Beschaffenheit des Wohnraumes zur Beseitigung untragbarer Wohnverhältnisse ändert.
  • VGH Hessen, 29.04.1991 - 4 UE 3056/89

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht von der Zulässigkeit des ursprünglich als Hilfsantrag gestellten Feststellungsantrages ausgegangen und hat insbesondere das Feststellungsinteresse des Klägers zu Recht bejaht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 07.03.1989 -- 4 UE 3335/86 --).
  • VGH Hessen, 20.03.1989 - 4 TH 408/86

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Wohnraumbegriff

    Von der Gültigkeit der Verordnung ist der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen, zuletzt in seinem Urteil vom 07.03.1989 (Az.: 4 UE 3335/86) auf der Grundlage des in jenem Verfahren vorgelegten Materials.
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