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OLG Hamm, 12.12.1996 - 4 UF 291/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung von Arbeitseinkünften eines unterhaltsberechtigten studierenden Kindes auf den Unterhaltsbedarf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 705
- FamRZ 1997, 1496
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.1996 - 4 UF 291/96
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 1995, 475, 477) stellt die Vergütung, die ein Student bei Ausübung einer Nebenerwerbstätigkeit erhält, grundsätzlich Einkommen aus überobligationsmäßiger Tätigkeit dar, so dass sich die Anrechnung solcher Einkünfte nach dem entsprechend heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 BGB richtet. - BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87
Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.1996 - 4 UF 291/96
Denn eine Berufung auf den Wegfall der Bereicherung ist in entsprechender Anwendung des § 820 Abs. 1 Satz 1 BGB dann ausgeschlossen, wenn wie hier - Leistungen unter Vorbehalt gemacht oder angenommen worden sind (vgl. BGH, WM 1988, 1494, 1496). - OLG Hamm, 21.04.1997 - 4 UF 441/96
Anspruch eines ehelichen Kindes auf Kindesunterhalt; Auswirkungen von …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.1996 - 4 UF 291/96
Der Senat hat beide Parteien im Senatstermin vom 12.12.1996 persönlich angehört, wobei sich die Angaben der Parteien teilweise auch auf das zwischen ihnen bestehende weitere Unterhaltsverfahren, 186 F 66/96 AG Dortmund = 4 UF 441/96 OLG Hamm beziehen.
- OLG Hamm, 21.04.1997 - 4 UF 441/96
Anspruch eines ehelichen Kindes auf Kindesunterhalt; Auswirkungen von …
Der Senat verweist insoweit auf seine Ausführungen im Berufungsurteil vom 12. Dezember 1996 im Verfahren 4 UF 291/96 OLG Hamm. - OLG Hamm, 15.01.1999 - 35 U 30/98
Anspruch eines Handelvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges über …
Der Senat hat eine in einem formularmäßigen Vertrag getroffene Regelung, wonach Ansprüche aus einem Handelsvertreterverhältnis in 6 Monaten verjähren, nach § 9 AGBG als unwirksam erachtet, wenn nicht für den Beginn des Laufs der Verjährung der abgekürzten Frist die Kenntnis von der Anspruchsentstehung zur Voraussetzung gemacht ist (Senatsurteil vom 16.12.1996 - 35 U 43/95 - OLGR Hamm 1997, 54; dazu auch BGH NJW-RR 1991, 35; NJW 1996, 2097).