Weitere Entscheidungen unten: OLG Zweibrücken, 05.05.2009 | KG, 11.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 25/09, 4 W 26/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16684
OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 25/09, 4 W 26/09 (https://dejure.org/2009,16684)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.05.2009 - 4 W 25/09, 4 W 26/09 (https://dejure.org/2009,16684)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 4 W 25/09, 4 W 26/09 (https://dejure.org/2009,16684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsansprüche eines in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis tätigen Arztes

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsansprüche eines in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis tätigen Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ta 76/07

    Leitende Arzt einer Spezialklinik als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 25/09
    Allerdings muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer schutzbedürftig und die geleisteten Dienste müssen nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein (LAG Hamm NZA-RR 2008, 324 m.w.N.).
  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 25/09
    Der Umstand, dass sein bei der Beklagten erzieltes Einkommen nicht aus einem monatlichen Fixum, sondern aus einer 25 %-igen Beteiligung an den Honorareinnahmen der Beklagten aufgrund seiner zahnärztlichen Behandlungen bestand, hindert die Qualifizierung als arbeitnehmerähnliche Person ebenfalls nicht (vgl. BAG NJW 2007, 1709 f).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.2009 - 4 W 67/09

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: Rückforderung von Honorarzahlungen für die

    Die dem Gesetz zugrunde liegende Schutzbedürftigkeit der arbeitnehmerähnlichen Person folgt aus der Höhe der ihr vertraglich eingeräumten Vergütung und ist dann anzunehmen, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die bei dem Vertragspartner erzielten Einkünfte zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen war (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Mai 2009 - 4 W 25/09, 4 W 26/09 -, in juris; LAG Hamm, NZA-RR 2008, 324; LAG Köln, Beschluss vom 18.05.2009, - 4 Ta 72/09 -, in juris; BAG, NJW 2007, 1709, jew.m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 26/09

    Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

    Aktenzeichen: 4 W 25/09 4 W 26/09.
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   OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 26/09   

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https://dejure.org/2009,23522
OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 26/09 (https://dejure.org/2009,23522)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.05.2009 - 4 W 26/09 (https://dejure.org/2009,23522)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 4 W 26/09 (https://dejure.org/2009,23522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsansprüche eines in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis tätigen Arztes

  • Judicialis

    ZPO § 141; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsansprüche eines in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis tätigen Arztes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 26/09
    Der Umstand, dass sein bei der Beklagten erzieltes Einkommen nicht aus einem monatlichen Fixum, sondern aus einer 25 %-igen Beteiligung an den Honorareinnahmen der Beklagten aufgrund seiner zahnärztlichen Behandlungen bestand, hindert die Qualifizierung als arbeitnehmerähnliche Person ebenfalls nicht (vgl. BAG NJW 2007, 1709 f).
  • LAG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ta 76/07

    Leitende Arzt einer Spezialklinik als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 26/09
    Allerdings muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach in vergleichbarer Weise wie ein Arbeitnehmer schutzbedürftig und die geleisteten Dienste müssen nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sein (LAG Hamm NZA-RR 2008, 324 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 25/09

    Rechtswegbestimmung: Entgeltanspruch eines Fachzahnarztes für Oralchirurgie für

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.05.2009 - 4 W 26/09
    Aktenzeichen: 4 W 25/09 4 W 26/09.
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Rechtsprechung
   KG, 11.06.2009 - 4 W 26/09   

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https://dejure.org/2009,16916
KG, 11.06.2009 - 4 W 26/09 (https://dejure.org/2009,16916)
KG, Entscheidung vom 11.06.2009 - 4 W 26/09 (https://dejure.org/2009,16916)
KG, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - 4 W 26/09 (https://dejure.org/2009,16916)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert im Verfahren der Beschwerde hinsichtlich der Restschuldbefreiung

  • Judicialis

    GKG § 68 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    GKG § 68 Abs. 1 Satz 1
    Streitwert im Verfahren der Beschwerde hinsichtlich der Restschuldbefreiung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus KG, 11.06.2009 - 4 W 26/09
    Die von den Prozessbevollmächtigten des Klägers zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 22. Januar 2009 - IX ZR 235/08) steht dieser Festsetzung nicht entgegen.
  • OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12

    Feststellung der Bedürftigkeit i.R. eines Antrags auf Prozesskostenhilfe zur

    Wenn diese als nur gering anzusehen sind, kann ein Abschlag von 75 % des Nennwerts der Forderung angemessen sein (grundlegend BGH MDR 2009, 594; bestätigt durch BGH Schaden-Praxis 2010, 29; ferner KG Berlin AGS 2010, 145).
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