Rechtsprechung
   KG, 19.08.2014 - 4 W 35/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35881
KG, 19.08.2014 - 4 W 35/14 (https://dejure.org/2014,35881)
KG, Entscheidung vom 19.08.2014 - 4 W 35/14 (https://dejure.org/2014,35881)
KG, Entscheidung vom 19. August 2014 - 4 W 35/14 (https://dejure.org/2014,35881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,35881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung nachbarrechtlicher Beseitigungs- und Duldungsansprüche unter Wohnungseigentümergemeinschaften

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümergemeinschaft kann Ansprüche der Wohnungseigentümer an sich ziehen und in Prozessstandschaft geltend machen; §§ 1004 BGB;1 Abs. 5,10 Abs. 6, 27 Abs. 3 WEG; 16a NachbG-BE

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozessführungsbefugnis von Wohnungseigentümergemeinschaften sowohl auf der Kläger- wie auf der Beklagtenseite

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - nachbarrechtlicher Beseitigungs- und Duldungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung nachbarrechtlicher Beseitigungs- und Duldungsansprüche unter Wohnungseigentümergemeinschaften

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung nachbarrechtlicher Beseitigungs- und Duldungsansprüche unter Wohnungseigentümergemeinschaften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur die WEG ist zur Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Rechte befugt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nachbarrechtliche Beseitigungs- und Duldungsansprüche unter Wohnungseigentümergemeinschaften ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung nachbarrechtlicher Beseitigungs- und Duldungsansprüche unter Wohnungseigentümergemeinschaften

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltendmachung nachbarrechtlicher Beseitigungs- und Duldungsansprüche unter Wohnungseigentümergemeinschaften

Besprechungen u.ä. (2)

  • das-grundeigentum.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ermächtigung der Verwalter im Streit zwischen verschiedenen Wohnungseigentümergemeinschaften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessstandschaft der WEG für Störungsbeseitigungs-/Duldungsansprüche (IMR 2015, 82)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 125/10

    Grunddienstbarkeit: Halten einer Anlage

    Auszug aus KG, 19.08.2014 - 4 W 35/14
    Die fehlende Rechtsinhaberschaft der Klägerin ist unschädlich, weil die Wohnungseigentümergesellschaft insoweit gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Hs. 1 WEG in gesetzlicher Prozessstandschaft handelt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 -1352, Rn. 8-9 nach juris; Vollkommer in Zöller, ZPO , 30. Aufl. 2014, § 50 ZPO , Rn. 24).

    Eine solche setzt voraus, dass nach der Interessenlage ein gemeinschaftliches Vorgehen erforderlich ist (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 125/10, NJW 2011, 1351 -1352, Rn. 9 nach juris).

  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus KG, 19.08.2014 - 4 W 35/14
    Zwar wäre hinsichtlich des Klageantrags zu Ziffer 1. ohne die Erledigung die Durchführung einer Beweisaufnahme geboten gewesen, was grundsätzlich insofern eine Kostenaufhebung gerechtfertigt hätte, weil es offen ist, wie das Verfahren ohne die Erledigung geendet hätte (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - IX ZR 244/09, NJW-RR 2012, 688 -689, Rn. 14 ff. nach juris; Vollkommer in Zöller, ZPO , 30. Aufl. 2014, § 91a ZPO , Rn. 26 m.w.N.; Lackmann in Musielak, ZPO 11. Aufl. 2014, § 91a ZPO , Rn. 23).

    Wegen des offenen Verfahrensausgangs wäre zwar grundsätzlich insofern eine Kostenaufhebung gerechtfertigt (BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2011 - IX ZR 244/09, NJW-RR 2012, 688 -689, Rn. 14 ff. nach juris; Vollkommer in Zöller, ZPO , 30. Aufl. 2014, § 91a ZPO , Rn. 26 m.w.N.; Lackmann in Musielak, ZPO 11. Aufl. 2014, § 91a ZPO , Rn. 23).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus KG, 19.08.2014 - 4 W 35/14
    Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, so kann die Beklagte Partei nach Behebung dieses Mangels zwar noch "sofort" anerkennen (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999 -1000, Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 20 W 1546/10, Rn. 7 nach juris).
  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen

    Auszug aus KG, 19.08.2014 - 4 W 35/14
    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier - eine solche Entscheidung als Teil einer Kostenmischentscheidung in einem Urteil getroffen worden ist (BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - VIII ZB 45/12, NJW 2013, 2361 -2364, Rn. 19-20 nach juris).
  • OLG München, 26.10.2010 - 32 Wx 26/10

    Wohnungseigentum: Anspruch gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus KG, 19.08.2014 - 4 W 35/14
    Eine Störung ist dann gemeinschaftsbezogen, wenn sie - wie hier - die Substanz oder die Nutzung des Gemeinschaftseigentums objektiv beeinträchtigt (vgl. OLG München, Beschluss vom 26. Oktober 2010 - 32 Wx 26/10, 32 Wx 026/10, NJW 2011, 83 -85, Rn. 14 nach juris).
  • OLG München, 09.07.2010 - 20 W 1546/10

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis: "Sofortiges" Anerkenntnis nach

    Auszug aus KG, 19.08.2014 - 4 W 35/14
    Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, so kann die Beklagte Partei nach Behebung dieses Mangels zwar noch "sofort" anerkennen (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999 -1000, Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 9. Juli 2010 - 20 W 1546/10, Rn. 7 nach juris).
  • BGH, 02.06.2017 - V ZR 196/16

    Keine grenzüberschreitende Wärmedämmung für Neubauten

    Ob für den auf § 16a Abs. 1 NachbG Bln gestützten Duldungsanspruch eine geborene Ausübungsbefugnis der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft besteht (so KG, Beschluss vom 19. August 2014 - 4 W 35/14, juris), kann offen bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2017 - 5 S 2602/15

    Wohnungseigentümer als Nachbar im Sinne des öffentlichen Baunachbarrechts;

    Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 19.8.2014 - 4 W 35/14 - Grundeigentum 2014, 1465, juris Rn. 11 und 21) hat zwar in dem Anspruch auf Duldung eines Wärmeschutzüberbaus und dem Anspruch auf Beseitigung eines Baumes nach dem Berliner Nachbarrechtsgesetz gemeinschaftsbezogene Rechte erblickt, die zu einer geborenen Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Eigentümer führen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht