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   OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00   

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https://dejure.org/2001,4954
OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00 (https://dejure.org/2001,4954)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.01.2001 - 4 W 4558/00 (https://dejure.org/2001,4954)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 4 W 4558/00 (https://dejure.org/2001,4954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung der Streitwertfestsetzung; Begründung der Nichtabhilfe; Unterschiedliche Streitwertangaben; Anfechtung eines Streitwertbeschlusses; Fehlen der Begründung

  • Judicialis

    ZPO § 329; ; ZPO § 575

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Begründungszwang für Streitwert-Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 329 § 575
    Streitwert-Beschluss - Begründung - Anfechtung - Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 6 OH 57/98
  • OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 893
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Dort richtet sich der Streitwert jedenfalls für die nicht durchgeführte Nebenintervention nach dem Interesse des abgewiesenen Nebenintervenienten am Beitritt (BGHZ 31, 144; ZöllerHerget, aaO., § 3 Rn 16 "Nebenintervention" " m.w.N.).
  • KG, 28.05.1974 - 4 W 631/74
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Unterbleibt die Begründung im Ausgangsbeschluss, so kann - und muss - das Gericht sie spätestens im Rahmen der Entscheidung über die Abhilfe nachholen (KG NJW 1974, 2010; Zöller-Vollkommer aaO.).
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Gehen aber die Wertangaben der Beteiligten so weit auseinander wie hier und findet sich auch keinerlei Anhaltspunkt in den Akten, der auf den festgesetzten Betrag hindeutet, so bedarf der Streitwertfestsetzungs-Beschluss als rechtsmittelfähige Entscheidung einer Begründung (vgl. BGH NJW 1983, 123; Zöller-Vollkommer, ZPO, 22. Auflage, § 329 Rn 24 m.w.N. m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 08.06.1994 - 4 W 1969/93

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    a) Soll der Streitwert für das gesamte selbstständige Beweisverfahren festgesetzt werden, so richtet sich der Streitwert nach dem Interesse des Antragstellers an der Durchführung des Beweisverfahrens, letztlich also nach dem durch den Beweisantrag betroffenen Hauptsachewert (Senat, BauR 1995, 134; Zöller-Herget, aaO., § 3 Rn 616 "Selbständiges Beweisverfahren" m.w.N.; str.).
  • OLG Köln, 18.03.1987 - 2 U 99/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.01.2001 - 4 W 4558/00
    Der angefochtene Beschluss leidet daher an einem erheblichen Verfahrensmängel, der zur Zurückverweisung an das Landgericht führen kann (vgl. OLG Köln, NJW-RR 87, 1152; Zöller-Vollkommer, aaO., Rn 24).
  • BAG, 31.08.2010 - 3 ABR 139/09

    Verweisungsbeschluss ohne Gründe - Insolvenzanfechtung - Inkongruenz

    Dieser Verfahrensfehler führt jedoch nicht zur Nichtigkeit, sondern allenfalls zur Anfechtbarkeit des Beschlusses (vgl. zB OLG Nürnberg 25. Januar 2001 - 4 W 4558/00 - MDR 2001, 893) .
  • OLG München, 18.03.2008 - 10 W 1000/08

    Aussetzung bei Verdacht einer Straftat: Begründungserfordernis und -umfang bei

    13aa) Beschlüsse, die der sofortigen Beschwerde unterliegen, sind grundsätzlich zu begründen (BGH NJW 1983, 123; OLG Celle NJW 1966, 936; OLG Köln NJW-RR 1987, 1152; OLG Nürnberg MDR 2001, 893; OLG München [21. ZS] MDR 2004, 291; LAG Berlin AP Nr. 1 zu § 149 ZPO 1977; Arndt NJW 1966, 2174; Musielak, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 329 Rz. 5).

    ? Dies gilt zunächst, soweit der angefochtene Beschluß der gesetzlich vorgeschrieben Form ermangelt, weil insoweit ein wesentlicher Verfahrensmangel vorliegt (OLG Celle NJW 1966, 936; OLG Köln NJW-RR 1987, 1152; OLG Nürnberg MDR 2001, 893).

  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - 13 W 2362/03

    Aufhebung eines Nichtabhilfebeschlusses bei fehlender Kenntnisnahme vom

    Damit fehlt nicht nur eine nachvollziehbare Begründung der Nichtabhilfe (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2001, 893), sondern das läßt auch nur den Schluß zu, daß die Rechtspflegerin das Beschwerdevorbringen schon nicht zur Kenntnis genommen hat.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 5 Ta 280/05

    Begründung von Wertfestsetzungsbeschlüssen

    In Anwendung des § 572 Abs. 3 ZPO ist das Wertfestsetzungsverfahren zur erneuten Prüfung und Entscheidung, d.h. insbesondere zur Nachholung der gebotenen Begründung, an das Arbeitsgericht zurückzuverweisen (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 27.03.2000 - 1 WF 56/00 - ähnlich OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.01.2001 - 4 W 4558/00 -).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2004 - 14 W 119/04

    Notwendige Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Berufungsrücknahme

    Das OLG Hamm vertritt in MDR 91, 452 gerade die gegenteilige Auffassung, in Fällen fehlender und auf das Vorbringen des Rechtssuchenden nicht eingehenden, formelhaften Begründungen komme eine Zurückverweisung in Betracht ( so auch zutreffend OLG Hamm MDR 88, 871; OLG Karlsruhe FamRZ 91, 350; OLG Nürnberg MDR 01, 893; OLG Jena FamRZ 01, 781).
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