Zivilprozessordnung
| Buch 3 - Rechtsmittel (§§ 511 - 577) |
| Abschnitt 3 - Beschwerde (§§ 567 - 577) |
| Titel 2 - Rechtsbeschwerde (§§ 574 - 577) |
(1) Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Die Rechtsbeschwerdeschrift muss enthalten:
| 1. | die Bezeichnung der Entscheidung, gegen die die Rechtsbeschwerde gerichtet wird und | |
| 2. | die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt werde. |
Mit der Rechtsbeschwerdeschrift soll eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der angefochtenen Entscheidung vorgelegt werden.
(2) Die Rechtsbeschwerde ist, sofern die Beschwerdeschrift keine Begründung enthält, binnen einer Frist von einem Monat zu begründen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der angefochtenen Entscheidung. § 551 Abs. 2 Satz 5 und 6 gilt entsprechend.
(3) Die Begründung der Rechtsbeschwerde muss enthalten:
| 1. | die Erklärung, inwieweit die Entscheidung des Beschwerdegerichts oder des Berufungsgerichts angefochten und deren Aufhebung beantragt werde (Rechtsbeschwerdeanträge), | ||
| 2. | in den Fällen des § 574 Abs. 1 Nr. 1 eine Darlegung zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 574 Abs. 2, | ||
| 3. | die Angabe der Rechtsbeschwerdegründe, und zwar | ||
| a) | die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt; | ||
| b) | soweit die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass das Gesetz in Bezug auf das Verfahren verletzt sei, die Bezeichnung der Tatsachen, die den Mangel ergeben. | ||
(4) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Beschwerde- und die Begründungsschrift anzuwenden. Die Beschwerde- und die Begründungsschrift sind der Gegenpartei zuzustellen.
Rechtsprechung zu § 575 ZPO
1.329 Entscheidungen zu § 575 ZPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 25.03.2010 - V ZB 159/09
Verfahrensrecht - Anforderungen an substantiierten Vortrag des Zulassungsgrundes
- BGH, 01.12.2005 - IX ZB 208/05
Rechtsnatur einer einstweiligen Anordnung im (Rechts-)Beschwerdeverfahren
- BGH, 09.07.2009 - IX ZB 35/09
Insolvenzrecht - Befugnis des Sachverständigen zur Verhaltensbewertung
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02
Verfahrensrecht - zulässiges Rechtsmittel zur Klärung des Rechtswegs
- BGH, 25.07.2012 - XII ZB 170/11
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die in einem Verfahren auf ...
- BGH, 20.07.2006 - V ZB 76/06
Verfahrensrecht - Aussetzung der Vollziehung eines Beschlusses
- BGH, 12.03.2010 - IX ZB 279/09
Auslegung einer Beschwerde als Rechtsbeschwerde im Hinblick auf das tatsächliche ...
- BGH, 05.07.2007 - V ZB 48/06
Verfahrensrecht - Verlängerung der Wiedereinsetzungsfrist
- BGH, 18.10.1968 - X ZB 1/68
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Querverweise
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Allgemeines
- § 284 (Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners)
- Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen
- Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
- § 334 (Ersatzzwangshaft)