Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 18.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.07.2008 - 4 W 60/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14260
OLG Zweibrücken, 18.07.2008 - 4 W 60/08 (https://dejure.org/2008,14260)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.07.2008 - 4 W 60/08 (https://dejure.org/2008,14260)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 4 W 60/08 (https://dejure.org/2008,14260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von Mutwilligkeit bei gleichzeitiger Einreichung der Hauptsacheklage und des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • Judicialis

    ZPO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114
    Keine Mutwilligkeit von gleichzeitiger Einreichung der Hauptsacheklage und des Antrags auf Erlass einstweiligen Rechtsschutzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gleichzeitige Einreichung von Hauptsache und einstw. Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.07.2008 - 4 W 60/08
    Auch spricht dafür, dass die gleichzeitige Erhebung der Leistungsklage nicht mutwillig war, dass die durch die einstweilige Verfügung erlangte Rechtsposition der Antragstellerin "schwächer" als ein rechtskräftiges Urteil in der Hauptsache ist, weil der Antragsgegner des einstweiligen Verfügungsverfahrens jederzeit deren Aufhebung mit Hilfe einer negativen Feststellungsklage herbeiführen kann (vgl. dazu BGH NJW 1986, 1815; OLG Koblenz GRUR 1986, 95; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl., § 926 Rdnr. 3 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 24.10.1994 - 2 UF 149/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.07.2008 - 4 W 60/08
    Zwar kann insoweit das Kostenargument gegen eine solche Vorgehensweise sprechen, weil eine Rechtsverfolgung mutwillig ist, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem billigeren als dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 623; OLG Hamm, FamRZ 1988, 855; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl., § 114 Rdnr. 32).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1992 - 11 WF 95/92

    Klageweise Geltendmachung des Unterhalts nach Vorliegen einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.07.2008 - 4 W 60/08
    Es entspricht herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Rechtsschutzinteresse für eine Hauptsacheklage nicht deshalb verneint werden kann, weil der Anspruch bereits durch eine einstweilige Verfügung tituliert ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1992, 1195 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.02.1988 - 8 WF 66/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.07.2008 - 4 W 60/08
    Zwar kann insoweit das Kostenargument gegen eine solche Vorgehensweise sprechen, weil eine Rechtsverfolgung mutwillig ist, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem billigeren als dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 623; OLG Hamm, FamRZ 1988, 855; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl., § 114 Rdnr. 32).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 18.06.2008 - 4 W 60/08   

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https://dejure.org/2008,31203
OLG Zweibrücken, 18.06.2008 - 4 W 60/08 (https://dejure.org/2008,31203)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18.06.2008 - 4 W 60/08 (https://dejure.org/2008,31203)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 4 W 60/08 (https://dejure.org/2008,31203)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2008 - 4 W 60/08
    Auch spricht dafür, dass die gleichzeitige Erhebung der Leistungsklage nicht mutwillig war, dass die durch die einstweilige Verfügung erlangte Rechtsposition der Antragstellerin "schwächer" als ein rechtskräftiges Urteil in der Hauptsache ist, weil der Antragsgegner des einstweiligen Verfügungsverfahrens jederzeit deren Aufhebung mit Hilfe einer negativen Feststellungsklage herbeiführen kann (vgl. dazu BGH NJW 1986, 1815; OLG Koblenz GRUR 1986, 95; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl., § 926 Rdnr. 3 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 24.10.1994 - 2 UF 149/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2008 - 4 W 60/08
    Zwar kann insoweit das Kostenargument gegen eine solche Vorgehensweise sprechen, weil eine Rechtsverfolgung mutwillig ist, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem billigeren als dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 623; OLG Hamm, FamRZ 1988, 855; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl., § 114 Rdnr. 32).
  • OLG Stuttgart, 22.06.1992 - 11 WF 95/92

    Klageweise Geltendmachung des Unterhalts nach Vorliegen einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2008 - 4 W 60/08
    Es entspricht herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Rechtsschutzinteresse für eine Hauptsacheklage nicht deshalb verneint werden kann, weil der Anspruch bereits durch eine einstweilige Verfügung tituliert ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1992, 1195 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.02.1988 - 8 WF 66/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 18.06.2008 - 4 W 60/08
    Zwar kann insoweit das Kostenargument gegen eine solche Vorgehensweise sprechen, weil eine Rechtsverfolgung mutwillig ist, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn die Partei den von ihr verfolgten Zweck auf einem billigeren als dem von ihr eingeschlagenen Weg erreichen könnte (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 623; OLG Hamm, FamRZ 1988, 855; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl., § 114 Rdnr. 32).
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