Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 08.09.2020

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,33789
OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20 (https://dejure.org/2020,33789)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.10.2020 - 4 W 655/20 (https://dejure.org/2020,33789)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 4 W 655/20 (https://dejure.org/2020,33789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,33789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungünstiges Ergebnis einer Beweiswürdigung ist keine Gehörsverletzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20
    Dieser kann auf neue Tatsachen gestützt werden; zu seiner Begründung können aber auch neue rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden, die im Ausgangsverfahren nicht berücksichtigt wurden (BGH, Beschluss vom 16.12.2008 VIII ZB 78/06 m.w.N.).
  • OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11

    Rechtswirkungen bestandskräftiger Ablehnung der Prozesskostenhilfe bzw.

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20
    Teilweise wird aber die Auffassung vertreten, dass dann, wenn zuvor bereits einmal das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen Verfristung als unstatthaft zurückgewiesen hat, die sofortige Beschwerde gegen die in einem solchen Fall ausgesprochene erneute Versagung von Verfahrenskostenhilfe ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist, sofern in dem erneuten Prozesskostenhilfegesuch nicht wesentlich andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden (OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 WF 17/11 juris Leitsätze 1 und 2 in MDR 2011, 563 f., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.07.1996 - 7 WF 70/96 juris Leitsatz; anderer Ansicht aber Zöller-Schultzky, ZPO 33. Aufl. § 117 Rdz. 5).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 11 W 40/13

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Materielle Rechtskraft eines

    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20
    Insbesondere kann der neue Antrag rechtsmissbräuchlich sein, wenn er mit einer von vornherein untauglichen Begründung versehen ist, beispielsweise indem er lediglich auf die bisherige Begründung verweist (BGH, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 juris Rdz. 2 a.E. m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.09.2013 - 11 W 40/13 juris Rdz. 5).
  • OLG Bamberg, 10.07.1996 - 7 WF 70/96
    Auszug aus OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20
    Teilweise wird aber die Auffassung vertreten, dass dann, wenn zuvor bereits einmal das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen Verfristung als unstatthaft zurückgewiesen hat, die sofortige Beschwerde gegen die in einem solchen Fall ausgesprochene erneute Versagung von Verfahrenskostenhilfe ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist, sofern in dem erneuten Prozesskostenhilfegesuch nicht wesentlich andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden (OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 WF 17/11 juris Leitsätze 1 und 2 in MDR 2011, 563 f., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.07.1996 - 7 WF 70/96 juris Leitsatz; anderer Ansicht aber Zöller-Schultzky, ZPO 33. Aufl. § 117 Rdz. 5).
  • BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und

    Vielmehr erweist sich in diesem Fall das Ablehnungsgesuch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5; siehe auch KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 8).

    Es wäre mit dem Schutzgehalt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu vereinbaren, wenn eine solche Wertungsentscheidung von einem möglicherweise nicht unbefangenen Richter getroffen werden würde (zu weitgehend deshalb OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 7 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32643
OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20 (https://dejure.org/2020,32643)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.09.2020 - 4 W 655/20 (https://dejure.org/2020,32643)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. September 2020 - 4 W 655/20 (https://dejure.org/2020,32643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,32643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20
    Dieser kann auf neue Tatsachen gestützt werden; zu seiner Begründung können aber auch neue rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden, die im Ausgangsverfahren nicht berücksichtigt wurden (BGH, Beschluss vom 16.12.2008 VIII ZB 78/06 m.w.N.).
  • OLG Celle, 31.01.2011 - 10 WF 17/11

    Rechtswirkungen bestandskräftiger Ablehnung der Prozesskostenhilfe bzw.

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20
    Teilweise wird aber die Auffassung vertreten, dass dann, wenn zuvor bereits einmal das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen Verfristung als unstatthaft zurückgewiesen hat, die sofortige Beschwerde gegen die in einem solchen Fall ausgesprochene erneute Versagung von Verfahrenskostenhilfe ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist, sofern in dem erneuten Prozesskostenhilfegesuch nicht wesentlich andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden (OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 WF 17/11 juris Leitsätze 1 und 2 in MDR 2011, 563 f., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.07.1996 - 7 WF 70/96 juris Leitsatz; anderer Ansicht aber Zöller-Schultzky, ZPO 33. Aufl. § 117 Rdz. 5).
  • OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 11 W 40/13

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Materielle Rechtskraft eines

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20
    Insbesondere kann der neue Antrag rechtsmissbräuchlich sein, wenn er mit einer von vornherein untauglichen Begründung versehen ist, beispielsweise indem er lediglich auf die bisherige Begründung verweist (BGH, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 juris Rdz. 2 a.E. m.w.N.; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09.09.2013 - 11 W 40/13 juris Rdz. 5).
  • OLG Bamberg, 10.07.1996 - 7 WF 70/96
    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.2020 - 4 W 655/20
    Teilweise wird aber die Auffassung vertreten, dass dann, wenn zuvor bereits einmal das Beschwerdegericht die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen Verfristung als unstatthaft zurückgewiesen hat, die sofortige Beschwerde gegen die in einem solchen Fall ausgesprochene erneute Versagung von Verfahrenskostenhilfe ebenfalls mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig ist, sofern in dem erneuten Prozesskostenhilfegesuch nicht wesentlich andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte geltend gemacht werden (OLG Celle, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 WF 17/11 juris Leitsätze 1 und 2 in MDR 2011, 563 f., vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 10.07.1996 - 7 WF 70/96 juris Leitsatz; anderer Ansicht aber Zöller-Schultzky, ZPO 33. Aufl. § 117 Rdz. 5).
  • OLG Dresden, 15.10.2020 - 4 W 697/20

    Kommt einem Vergleich zur Abgeltung "aller Ansprüche" Gesamtwirkung zu?

    Die jeweils hiergegen gerichteten Beschwerden hat der Senat mit Beschlüssen vom 12.02.2020 unter dem Az. 4 W 84/20 und vom 08.09.2020 unter dem Az. 4 W 655/20 zurückgewiesen.

    Mit seiner Beschwerde verweist der Antragsteller in Bezug auf die Antragsgegnerin zu 2. auf seine Begründung in den Verfahren 4 W 84/20 und 4 W 655/20.

    Zur Meidung von Wiederholungen wird diesbezüglich auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 08.09.2020 - 4 W 655/20 - verwiesen.

  • VerfGH Sachsen, 07.01.2021 - 204-IV-20

    Anforderungen an Begründung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung

    Mit seiner am 19. November 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. September 2020 (4 W 655/20) und 15. Oktober 2020 (4 W 697/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht