Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 26.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 09.05.2008 - 4 W 73/08 - 14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14539
OLG Saarbrücken, 09.05.2008 - 4 W 73/08 - 14 (https://dejure.org/2008,14539)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.05.2008 - 4 W 73/08 - 14 (https://dejure.org/2008,14539)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 4 W 73/08 - 14 (https://dejure.org/2008,14539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Streitwert einer positiven Feststellungsklage: Berücksichtigung eines möglichen zukünftigen Schadens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Risiko eines Schadenseintritts und tatsächliche Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger als Inhalt des Streitwerts einer Feststellungsklage

  • Judicialis

    ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Feststellungsklage: Berücksichtigung des Risikos eines Schadenseintritts und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2008 - 4 W 73/08
    Bei Feststellungsklagen der vorliegenden Art bemisst sich dieses konkrete wirtschaftliche Interesse der Klagepartei nicht allein nach der Höhe des drohenden Schadens, sondern naturgemäß auch danach, wie hoch das Risiko eines Schadenseintrittes und einer tatsächlichen Inanspruchnahme durch den Feststellungskläger ist (BGH, Beschluss vom 28.11.1990 - VIII ZB 27/90 [juris Rn 11-12 m.w.Nachw.]).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2013 - 7 W 56/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Amtsgericht;

    Die Gefahr einer Verwirklichung der festgestellten Schadenersatzpflicht kann im Einzelfall so unwahrscheinlich sein, dass der Feststellung jede selbständige wirtschaftliche Bedeutung fehlt oder nur der Ansatz eines "Erinnerungswertes" gerechtfertigt ist (BGH, NJW-RR 1991, 509 f., juris Tz. 12 m.w.N.; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2008, 784).
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   OLG Celle, 26.06.2008 - 4 W 73/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,12018
OLG Celle, 26.06.2008 - 4 W 73/08 (https://dejure.org/2008,12018)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.06.2008 - 4 W 73/08 (https://dejure.org/2008,12018)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 4 W 73/08 (https://dejure.org/2008,12018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 3104

  • rechtsportal.de

    RVG -VV Nr. 3104
    Höhe des Streitwerts für die Terminsgebühr bei Erörterung nicht rechtshängiger Ansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gespräche über nicht rechtshängige Ansprüche: Terminsgebühr?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.11.2006 - II ZB 6/06

    Voraussetzungen der Erstattung der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Celle, 26.06.2008 - 4 W 73/08
    Dabei ist für den Anfall der Terminsgebühr ohne Bedeutung, dass es tatsächlich nicht zu einer gütlichen Einigung kommt (BGH, Beschl. v. 20. November 2006, Az.: II ZB 6/06).
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