Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06   

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https://dejure.org/2006,8036
OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06 (https://dejure.org/2006,8036)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.2006 - 4 W 97/06 (https://dejure.org/2006,8036)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 4 W 97/06 (https://dejure.org/2006,8036)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Entstehung einer Terminsgebühr ohne Durchführung der mündlichen Verhandlung

  • Anwaltsblatt

    VV RVG Nr. 3104
    Keine Terminsgebühr ohne Meinungsaustausch

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 3104

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3104
    Kein Anfall der Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminsgebühr für telef. vorgeschlagene Verfahrensbeendigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 494
  • AnwBl 2006, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 29.04.2005 - 14 W 257/05

    Rechtsanwaltskosten: Anfall der Terminsgebühr bei einem telefonischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06
    Ein derartiger Gesprächsinhalt wird vom Beklagtenvertreter nicht zugestanden; die Beweislast hierfür trifft den Anspruchsteller (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 8.6.2005, Az.: 14 W 366/05, NJW 05, 2162).

    Der Senat weicht von der Entscheidung des OLG Koblenz vom 29.4.2005 (Az.: 14 W 257/05; NJW 05, 2162, 2163) ab, in der die Ankündigung, die Angelegenheit mit der eigenen Partei bereden zu wollen, als ausreichend angesehen wird.

  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 14 W 366/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Beweislast für das Entstehen einer Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2006 - 4 W 97/06
    Ein derartiger Gesprächsinhalt wird vom Beklagtenvertreter nicht zugestanden; die Beweislast hierfür trifft den Anspruchsteller (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 8.6.2005, Az.: 14 W 366/05, NJW 05, 2162).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 38/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Gerade bei komplexen Sachverhalten und/oder mehreren Parallelverfahren kann es aber nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden (vgl. OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; OVG Hamburg NJW 2006, 1543 f.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 97; Hansens RVGReport 2005, 434; Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Vorbem. 3 Rdn. 50).

    Dabei reicht es aus, wenn sich der Gesprächspartner an einer außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits interessiert zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06, Umdruck S. 4 f., juris Tz. 7 f.; OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; Bischof, in: Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, Kompaktkommentar RVG Teil 3 Nr. 3.3.3 (3) bis (5); Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 92; Hergenröder AGS 2006, 106, 108).

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZB 39/05

    Voraussetzungen der Terminsgebühr

    Gerade bei komplexen Sachverhalten und/oder mehreren Parallelverfahren kann es aber nach Sinn und Zweck der Vorschrift ausreichen, wenn bestimmte Rahmenbedingungen für eine mögliche Einigung abgeklärt und/oder unterschiedliche Vorstellungen über die Erledigung der Parallelfälle unter Einschluss des streitigen Verfahrens ausgetauscht werden (vgl. OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; OVG Hamburg NJW 2006, 1543 f.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 97; Hansens RVGReport 2005, 434; Mayer, in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 2. Aufl. Vorbem. 3 Rdn. 50).

    Dabei reicht es aus, wenn sich der Gesprächspartner an einer außergerichtlichen Erledigung des Rechtsstreits interessiert zeigt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2006 - II ZB 9/06, Umdruck S. 4 f., juris Tz. 7 f.; OLG Nürnberg OLGReport 2006, 536 f.; Bischof, in: Bischof/Jungbauer/Podlech-Trappmann, Kompaktkommentar RVG Teil 3 Nr. 3.3.3 (3) bis (5); Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert/Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 17. Aufl. Vorbem. 3 VV Rdn. 92; Hergenröder AGS 2006, 106, 108).

  • OVG Hamburg, 01.04.2015 - 2 So 120/14

    Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Terminsgebühr - hier:

    Soweit der Erinnerungsführer auf die erklärte Bereitschaft des Prozessbevollmächtigten des Erinnerungsgegners abstellt, Vergleichsangebote zur Prüfung an den Mandanten weiterzuleiten, hat er dessen Gesprächsbereitschaft nicht glaubhaft gemacht (ebenso OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.2.2006, AnwBl 2006, 495).
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   OLG Hamm, 17.08.2006 - 4 W 97/06   

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https://dejure.org/2006,15588
OLG Hamm, 17.08.2006 - 4 W 97/06 (https://dejure.org/2006,15588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.08.2006 - 4 W 97/06 (https://dejure.org/2006,15588)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. August 2006 - 4 W 97/06 (https://dejure.org/2006,15588)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Abmahnung wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung von Endverbrauchern über ihre Rückgaberechte bei Fernabsatzverträgen; Berücksichtigung der Bedeutung der Sache für das zukünftige Wettbewerbsgeschehen; Streitwertfestsetzung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

Verfahrensgang

  • LG Münster - 11 O 221/06
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 4 W 97/06
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 28.06.2007 - 4 W 79/07

    Niedriger Gebührenstreitwert im wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren bei

    In einem Ausnahmefall, in dem die wirtschaftliche Bedeutung des Verletzers für das Wettbewerbsgeschehen aber als unterdurchschnittlich anzusehen ist, kann der Streitwert niedriger zu bemessen sein (Senat, Beschlüsse v. 19.09.2005, Az. 4 W 112/05; 17.08.2006, Az. 4 W 97/06; 29.03.2007, Az. 4 W 35/07).
  • OLG Hamm, 29.03.2007 - 4 W 35/07

    Streitwert eines Verfügungsverfahrens von unterdurchschnittlicher Bedeutung

    In einem Ausnahmefall, in dem die wirtschaftliche Bedeutung des Verletzers unter dem Gesichtspunkt des Angriffsfaktors aber als unterdurchschnittlich gering einzustufen ist, kann der Streitwert auch in einem Hauptsacheverfahren erheblich geringer, nämlich nur mit 10.000 EUR zu bemessen sein (vgl. Beschluss des Senats vom 19. September 2005 (4 W 112/05) sowie Beschluss vom 17. August 2006 (4 W 97/06).
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