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   OLG Hamm, 07.01.2013 - II-4 WF 261/12   

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OLG Hamm, 07.01.2013 - II-4 WF 261/12 (https://dejure.org/2013,577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.2013 - II-4 WF 261/12 (https://dejure.org/2013,577)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 2013 - II-4 WF 261/12 (https://dejure.org/2013,577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Im VKH-Prüfungsverfahren ist eine Beschwerde auch ohne Verhandlung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 877
  • MDR 2013, 469
  • FamRZ 2013, 1326
  • AnwBl 2013, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Das widerspräche nach Meinung des erkennenden Senats der Rechtsschutzgarantie auch für sozial Bedürftige, weil ihr Zugang zum Rechtsmittelgericht gegenüber einem Antragsteller, der den Vorschuss zahlen kann, verkürzt würde, was durch Sachgründe jedoch nicht zu rechtfertigen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.12.2010 - 1 BvR 1682/07).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Das dient dem Zweck, zu vermeiden, dass Instanz- und Rechtsmittelgericht im abgeschlossenen Hauptsacheverfahren und mehrstufigen Nebenverfahren zu einander widersprechenden Entscheidungen gelangen (BGH, Beschluss vom 23.02.2005 - XII ZB 1/03 - m.w.Nw.) oder eine im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren ergangene Entscheidung des Rechtsmittelgerichts die nicht anfechtbare Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts in der Hauptsache präjudiziert (BGH, Beschluss vom 18.05.2011 - XII ZB 265/10).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZB 1/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Das dient dem Zweck, zu vermeiden, dass Instanz- und Rechtsmittelgericht im abgeschlossenen Hauptsacheverfahren und mehrstufigen Nebenverfahren zu einander widersprechenden Entscheidungen gelangen (BGH, Beschluss vom 23.02.2005 - XII ZB 1/03 - m.w.Nw.) oder eine im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren ergangene Entscheidung des Rechtsmittelgerichts die nicht anfechtbare Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts in der Hauptsache präjudiziert (BGH, Beschluss vom 18.05.2011 - XII ZB 265/10).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Das Beschwerdegericht darf also die Erfolgsaussicht der Hauptsache nur prüfen, wenn auch die Hauptsache zu ihm als Rechtsmittelgericht gelangen kann (s.d. BGH MDR 2004, 1435).
  • OLG Hamm, 09.06.2010 - 10 WF 92/10

    Versagung der Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Daraus wird allgemein gefolgert, dass die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nur dann anfechtbar ist, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (OLG Hamm, 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.05.2011 - 8 WF 281/10; OLG Hamm, 10. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 9.06.2010 - 10 WF 92/10; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 - 4 WF 156/11, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 WF 375/10).
  • OLG Hamm, 11.05.2011 - 8 WF 281/10

    Verfahrenskostenhilfe; einstweilige Anordnung; Gewaltschutzverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Daraus wird allgemein gefolgert, dass die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nur dann anfechtbar ist, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (OLG Hamm, 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.05.2011 - 8 WF 281/10; OLG Hamm, 10. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 9.06.2010 - 10 WF 92/10; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 - 4 WF 156/11, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 WF 375/10).
  • OLG Köln, 29.07.2010 - 4 WF 124/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Daraus wird allgemein gefolgert, dass die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nur dann anfechtbar ist, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (OLG Hamm, 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.05.2011 - 8 WF 281/10; OLG Hamm, 10. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 9.06.2010 - 10 WF 92/10; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 - 4 WF 156/11, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 WF 375/10).
  • OLG Celle, 30.11.2010 - 10 WF 375/10

    Verfahrenskostenhilfe: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Daraus wird allgemein gefolgert, dass die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nur dann anfechtbar ist, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (OLG Hamm, 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.05.2011 - 8 WF 281/10; OLG Hamm, 10. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 9.06.2010 - 10 WF 92/10; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 - 4 WF 156/11, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 WF 375/10).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2007 - 1 W 176/07

    Einstweiliger Rechtsschutz: Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahren in

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Aufgrund der Abhängigkeit eines Verfügungsantrages von vorheriger Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe die Eilbedürftigkeit zu verneinen wäre mit Art. 19 Abs. 4; 20 Abs. 1; 103 Abs. 1 GG unvereinbar (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.10.2007 - 1 W 176/07).
  • OLG Köln, 24.08.2011 - 4 WF 156/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Hamm, 07.01.2013 - 4 WF 261/12
    Daraus wird allgemein gefolgert, dass die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz nur dann anfechtbar ist, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden hat (OLG Hamm, 8. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 11.05.2011 - 8 WF 281/10; OLG Hamm, 10. Senat für Familiensachen, Beschluss vom 9.06.2010 - 10 WF 92/10; OLG Köln, Beschluss vom 24.08.2011 - 4 WF 156/11, Beschluss vom 29.07.2010 - 4 WF 124/10; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 WF 375/10).
  • OLG Hamm, 13.07.2023 - 1 WF 93/23

    Begriff der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Sinne von § 1 Abs. 1

    Bei dieser Sachlage ist der Auffassung zu folgen, die die Beschwerdefähigkeit einer VKH-Entscheidung bejaht (OLG Hamm 4 WF 261/12 v. 7.1.2013; OLG Hamburg 12 WF 125/20 v. 20.10.2020; OLG Frankfurt 8 WF 196/18 v. 14.2.2019; Zöller/Feskorn, ZPO, 34. Aufl. 2022, Rn. 5 zu § 57 FamFG; entgegen OLG Zweibrücken 2 WF 221/20 v. 25.11.2020; OLG Hamm 10 WF 92/10 v. 9.6.2010; 8 WF 281/10 v. 11.05.2011; Sternal/Giers, FamFG, 21. Aufl. 2023, Rn. 16 zu § 57).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 5 WF 251/13

    Verfahrenskostenhilfe: Zulässigkeit sofortiger Beschwerde bei Katalogsache nach §

    Nach einer Auffassung ist die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussicht nur dann anfechtbar, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs aufgrund mündlicher Erörterung entschieden hat (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 1326 f; FamRZ 2011, 399; OLG Celle, FamRZ 2011, 918 f sowie im Ergebnis OLG Nürnberg, FamRZ 2013, 569).

    Mitunter wird differenziert, ob der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter der Bedingung der vorherigen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gestellt wurde, da für diesen Fall ausnahmsweise die sofortige Beschwerde als statthaft erachtet wird (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2013, 1326).

  • OLG Frankfurt, 14.02.2019 - 8 WF 196/18

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Verweigerung von

    Denn es liege allein in den Händen des Gerichts, ob die Voraussetzungen der Beschwerdezulässigkeit - nämlich die Durchführung einer mündlichen Erörterung - erfüllt werden oder nicht, da mangels Hauptsache ein Antrag auf mündliche Verhandlung nach § 54 Abs. 2 FamFG noch nicht gestellt werden könne und im VKH-Verfahren die Durchführung einer mündlichen Verhandlung dem Gericht freigestellt sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 7.01.2013 - II-4 WF 261/12, FamRZ 2013, 1326).
  • OLG Bremen, 20.03.2013 - 4 WF 19/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe im

    Eine weitere Ansicht hält die Anfechtung einer mit mangelnder Erfolgsaussicht begründeten Verfahrenskostenhilfeablehnung ohne durchgeführte mündliche Verhandlung nur dann für zulässig, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG unter der Bedingung der Verfahrenskostenhilfebewilligung steht (OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2013, 4 WF 261/12).

    Eine Beschränkung der Anfechtbarkeit der Verfahrenskostenhilfeablehnung dahingehend, dass in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG ein Rechtsmittel nur statthaft ist, wenn die zugrunde liegende einstweilige Anordnung auf Grund mündlicher Erörterung zurückgewiesen worden ist, widerspräche der Rechtsschutzgarantie auch für sozial Bedürftige (vgl. insofern Zöller/Geimer, ZPO, 29. Auflage, Vorbem. Zu § 114 Rn. 2); und zwar nicht nur dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter der Bedingung der Verfahrenskostenhilfebewilligung steht (so OLG Hamm, Beschluss vom 07.01.2013, 4 WF 261/12).

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