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   OLG Köln, 18.04.2002 - 4 WF 51/02   

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OLG Köln, 18.04.2002 - 4 WF 51/02 (https://dejure.org/2002,3430)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.04.2002 - 4 WF 51/02 (https://dejure.org/2002,3430)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. April 2002 - 4 WF 51/02 (https://dejure.org/2002,3430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 121 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 121 Abs. 2 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 121 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Sorgerechtsverfahren bei gewährter Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1195
  • FamRZ 2003, 107
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 26.07.2004 - 14 WF 143/04

    Anwaltsbeiordnung zur Vaterschaftsfeststellung

    Es kann dahinstehen, ob Vaterschaftsfeststellungssachen und die mit ihnen verbundenen Unterhaltssachen generell rechtlich so diffizil sind, dass eine Anwaltsbeiordnung in der Regel ein Verfassungsgebot ist (so OLG Köln (4.) FamRZ 2003, 107 für Sorgerechts- und Unterhaltssachen und wohl auch Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl.(2004), § 121 Rz. 6 ; BGH FamRZ 2003, 1921 stellt für die Unterhaltsvollstreckung richtiger auf den Einzelfall ab) oder ob wegen der Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung in aller Regel ein Anwalt beizuordnen ist (vgl. Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rz. 547 w.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2011 - 11 WF 38/11

    Prozesskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Hiervon ausgehend kann die Beiordnung eines Rechtsanwalts in isolierten Sorgerechtsverfahren im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe nur ausnahmsweise unterbleiben, etwa wenn der Streitstoff weder in tatsächlicher noch - aus Sicht eines juristischen Laien - in rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufweist, der Hilfsbedürftige hinreichend wortgewandt erscheint oder aber der Gegner dem Sorgerechtsantrag zustimmt (vgl. zu § 121 ZPO OLG Köln, FamRZ 2003, 107; OLG Hamm, FamRZ 2003, 1936 und FamRZ 1999, 393).
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