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KG, 12.09.2000 - 4 Ws 153/00, 2 AR 69/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 23.05.2012 - 4 Ws 46/12
Fortwirkung einer Pflichtverteidigerbestellung im Wiederaufnahmeverfahren
"Die Bestellung eines Verteidigers nach § 364a StPO kommt, da die Bestellung bzw. Pflichtverteidigerbestellung im Erkenntnisverfahren bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO fortdauert, nur dann in Betracht, wenn zuvor kein Verteidiger mitgewirkt hat oder dessen Vollmacht erloschen oder die Beiordnung als Pflichtverteidiger aufgehoben worden ist (vgl. KG, Beschlüsse vom 29. November 1995 - 4 Ws 227/95 -, 12. September 2000 - 4 Ws 153/00 - und 4. Mai 2005 - 4 Ws 23/05 -).