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   KG, 10.08.1989 - 4 Ws 182/89   

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KG, 10.08.1989 - 4 Ws 182/89 (https://dejure.org/1989,4461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1002 (Ls.)
  • NJW 1990, 1553 (Ls.)
  • NStZ 1990, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 07.05.2020 - 3 Ws 157/20

    Kein erhöhtes Corona-Risiko in nordrhein-westfälischen Gefängnissen

    Muss der Angeklagte bei Fortdauer der Untersuchungshaft mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit irreversiblen und schwerwiegenden Schäden an seiner Gesundheit oder dem Tode rechnen, verletzt die Fortsetzung der Haft sein Freiheitsgrundrecht gem. Artikel 2 Abs. 2 GG (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 1 Ws 1348/05 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2002 - 2 Ws 22/02 -, juris; KG, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - Graf, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Auflage 2019, § 112, Rn. 54).
  • OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05

    Untersuchungshaft, Grundsätze zum Vollzug von Untersuchungshaft bei möglicher

    In entsprechender Anwendung der in § 455 Abs. 4 StPO aufgestellten Grundsätze (vgl. OLG Hamburg, wistra 2002, 275; Kammergericht NStZ 1990, 142; Meyer-Goßner, StPO, § 455 Rn 3; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 112 Rn 68 m.w.N.) ist der Vollzug der Untersuchungshaft nicht zulässig, wenn er wahrscheinlich zu einer konkreten Lebensgefährdung oder zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen bei dem Untersuchungsgefangenen führen kann.
  • KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08

    Fortdauer der Untersuchungshaft: (Un-) Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung

    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
  • KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
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Rechtsprechung
   KG, 10.08.1989 - 2 AR 131/89 - 4 Ws 182/89   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Beschwerdeverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Beschwerdegründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung und Betruges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 142
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