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   OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/2002   

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https://dejure.org/2002,5465
OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/2002 (https://dejure.org/2002,5465)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.08.2002 - 4 Ws 199/2002 (https://dejure.org/2002,5465)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. August 2002 - 4 Ws 199/2002 (https://dejure.org/2002,5465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwendungen des Verurteilten gegen die Berechnung der erkannten Strafe trotz vollständiger Verbüßung der Strafe vor der gerichtlichen Entscheidung; Prozessuale Überholung; Fehlen einer gegenwärtigen, fortdauernden Beschwer des Verurteilten; Wegfall der gestaltenden ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; StPO § 458 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 458 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 60
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/02
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27) steht dem nicht entgegen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 27) ist eine solche Feststellung im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe geboten, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann.

  • OLG Hamm, 30.04.1998 - 2 Ws 189/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2002 - 4 Ws 199/02
    Dies gilt auch, wenn die beschwerende Maßnahme durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos geworden ist (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., Rdnr. 17 vor § 296), so etwa im Fall der Ablehnung der bedingten Entlassung nach vollständiger Verbüßung der Strafe (OLG Hamm NStZ 1998, 638).
  • OLG Celle, 06.01.2009 - 1 Ws 623/08

    Rechtsschutzbedürfnis auf Strafzeitberechnung nach Haftentlassung

    Im Übrigen wäre das Rechtsschutzbedürfnis auch in diesem Fall zweifelhaft (vgl. OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 60).
  • OLG Köln, 22.08.2012 - 2 Ws 610/12

    Voraussetzung für doe Auslegung eines Strafurteils

    Dies gilt auch, wenn die beschwerende Maßnahme oder die gemäß § 458 Abs. 1 StPO gegen die Berechnung der Strafzeit erhobenen Einwendungen durch den Fortgang des Verfahrens gegenstandslos geworden sind (OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 60; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., vor § 296 Rdnr. 17).
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