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OLG Hamm, 17.05.2001 - 4 Ws 59/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Auslagenentscheidung, Kostenentscheidung, Nebenklage, Nebenkläger, Berufung durch Angeklagten und Nebenkläger, keine gegenseitige Auslagenerstattung, wechselseitige Rechtsmittelrücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 473 Abs. 1
Kostenverteilung bei Rücknahme wechselseitig eingelegter Berufungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.08.1992 - 4 StR 302/92
Anfechtung des Urteils durch den Nebenkläger, mit dem Ziel einer Änderung des …
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2001 - 4 Ws 59/01
Vielmehr hat im Falle wechselseitiger Rechtsmittelrücknahmen - wie im Falle beiderseitig erfolglos gebliebener Rechtsmittel - sowohl des Angeklagte als auch des Nebenklägers ein jeder seine notwendigen Auslagen zu tragen (vergl. für den Fall beiderseits erfolgloser Revisionen BGH, Beschluss vom 15. November 1993 in 5 StR 628/93 bei Kusch in NStZ 1994, 229 m.w.N. und Beschluss vom 20. August 1992 in 4 StR 302/92, bei Kusch in NStZ 1993, 230;… Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 473 Rdn.11 ). - BGH, 15.11.1993 - 5 StR 628/93
Überbürdung durch notwendige Auslagen für eine Revision
Auszug aus OLG Hamm, 17.05.2001 - 4 Ws 59/01
Vielmehr hat im Falle wechselseitiger Rechtsmittelrücknahmen - wie im Falle beiderseitig erfolglos gebliebener Rechtsmittel - sowohl des Angeklagte als auch des Nebenklägers ein jeder seine notwendigen Auslagen zu tragen (vergl. für den Fall beiderseits erfolgloser Revisionen BGH, Beschluss vom 15. November 1993 in 5 StR 628/93 bei Kusch in NStZ 1994, 229 m.w.N. und Beschluss vom 20. August 1992 in 4 StR 302/92, bei Kusch in NStZ 1993, 230;… Kleinknecht/ Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage, § 473 Rdn.11 ).