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   LG Memmingen, 14.09.2017 - 44 T 1097/17   

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https://dejure.org/2017,52179
LG Memmingen, 14.09.2017 - 44 T 1097/17 (https://dejure.org/2017,52179)
LG Memmingen, Entscheidung vom 14.09.2017 - 44 T 1097/17 (https://dejure.org/2017,52179)
LG Memmingen, Entscheidung vom 14. September 2017 - 44 T 1097/17 (https://dejure.org/2017,52179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 793, § 802 Abs. 1; RVG § 18 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 16, § 25 Abs. 1 Nr. 4
    Keine gesonderte Vollstreckungsmaßnahme durch Einholung von Drittauskünften

  • rewis.io

    Keine gesonderte Vollstreckungsmaßnahme durch Einholung von Drittauskünften

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Hechingen, 28.02.2017 - 8 M 87/17

    Rechtsanwaltskosten in der Zwangsvollstreckung: Gebühr für einen Antrag auf

    Auszug aus LG Memmingen, 14.09.2017 - 44 T 1097/17
    Es kann daher nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein, dass der Rechtsanwalt für das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft inclusive Auswertung des Vermögensverzeichnisses und Empfehlung an den Mandanten über das weitere Vorgehen lediglich maximal 45, 00 Euro zuzüglich 9, 00 Euro Auslagenpauschale und 10, 26 Euro Mehrwertsteuer, mithin insgesamt 64, 26 Euro, verdienen kann, wenn demgegenüber für den Auftrag zur Einholung von Drittauskünften eine gesonderte Gebühr aus dem vollen Forderungswert gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG anfallen würde (so auch AG Hechingen, Beschluss vom 28.02.2017, Az.: 8 M 87/17, rechtskräftig).
  • LG Frankfurt/Main, 25.05.2016 - 9 T 20/16

    Drittauskünfte

    Auszug aus LG Memmingen, 14.09.2017 - 44 T 1097/17
    Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 25.05.2016, Az.: 2-9 T 20/16) vermag im Ergebnis nicht zu überzeugen.
  • LG Verden, 27.07.2018 - 6 T 37/18

    Forderungsgrenze von 500 Euro muss erreicht sein - § 74a SGB X bleibt!

    Für den Antrag auf Erholung von Drittauskünften findet sich eine solche Regelung gerade nicht (LG Memmingen, Beschluss v. 14.09.2017 - 44 T 1097/17).
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