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   VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17   

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https://dejure.org/2017,16690
VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17 (https://dejure.org/2017,16690)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.05.2017 - 46-IV-17 (https://dejure.org/2017,16690)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 46-IV-17 (https://dejure.org/2017,16690)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 56-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17
    Ein Feststellungsinteresse ist nur zu bejahen, wenn eine verfassungsrechtliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung zu klären ist, der gerügte Grundrechtseingriff besonders schwer wiegt, eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist oder eine weitere Beeinträchtigung des Beschwerdeführers durch die aufgehobene bzw. gegenstandslos gewordene Maßnahme vorliegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2011 - Vf. 56-IV-11 - juris).
  • BVerfG, 03.11.2015 - 2 BvR 2019/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zustellung einer vor US-Gerichten erhobenen Klage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17
    a) Eine Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn für die Aufhebung des angegriffenen Hoheitsaktes - oder in bestimmten Fällen - für die Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit ein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 2015 - 2 BvR 2019/09 - juris Rn. 21).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08; st. Rspr.).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 177/97

    Verwirklichung des Rechtsschutzes im im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17
    2 BU 177/97 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 18-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 46-IV-17
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 90-IV-23
    Hierzu gehören auch Ausführungen zum Vorliegen der Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit dies nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 26-IV-22; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 5-IV-21
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 168-IV-20; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 16.04.2021 - 181-IV-20
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 30-IV-18
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 170-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen ungenügender Begründung

    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 47-IV-21

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund Nichterfüllen der

    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 168-IV-20; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 168-IV-20
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 106-IV-18
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 26-IV-22
    Schließlich sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 169-IV-20
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 46-IV-17; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 52-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 24.08.2017 - 104-IV-17
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