Rechtsprechung
LG Augsburg, 15.07.2019 - 472 S 418/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 280 Abs. 1, § 1922
Nachweis der Erbenstellung gegenüber Bank - Erfordernis der Vorlage eines Erbscheins - rewis.io
Nachweis der Erbenstellung gegenüber Bank - Erfordernis der Vorlage eines Erbscheins
- erbrechtsiegen.de
Bankkontenauflösung eines Erblassers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 19.12.2018 - 4 C 640/18
- LG Augsburg, 09.05.2019 - 472 S 418/19
- LG Augsburg, 15.07.2019 - 472 S 418/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.04.2016 - XI ZR 440/15
Rechtliche Stellung des Erben: Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank durch …
Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2019 - 472 S 418/19
Weder dem Gesetz noch der Entscheidung des BGH vom 05.04.2016 (Az. XI ZR 440/15) lässt sich entnehmen, dass der Nachweis der Erbfolge durch einen Erbschein eine gesetzlich zu normierende Ausnahmeregelung darstellt bzw. dass ein Erbschein nur verlangt werden darf, wenn dies gesetzlich ausdrücklich normiert ist.Die Frage, wann eine Bank gegen ihre Leistungstreuepflicht verstößt, ist vom Tatrichter auf Grundlage einer Abwägung der beiderseitigen Interessen im jeweiligen Einzelfall zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 05.04.2016, Az. XI ZR 440/15 RN 26).
- AG Nördlingen, 19.12.2018 - 4 C 640/18
Nachweis der Erbenstellung
Auszug aus LG Augsburg, 15.07.2019 - 472 S 418/19
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 19.12.2018, Aktenzeichen 4 C 640/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 19.12.2018, Aktenzeichen 4 C 640/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
Rechtsprechung
LG Augsburg, 09.05.2019 - 472 S 418/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- BAYERN | RECHT
BGB § 1922
Nachweis der Erbfolge gegenüber Bank - rewis.io
Nachweis der Erbfolge gegenüber Bank
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nördlingen, 19.12.2018 - 4 C 640/18
- LG Augsburg, 09.05.2019 - 472 S 418/19
- LG Augsburg, 15.07.2019 - 472 S 418/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.04.2016 - XI ZR 440/15
Rechtliche Stellung des Erben: Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank durch …
Auszug aus LG Augsburg, 09.05.2019 - 472 S 418/19
Dieses Ergebnis steht nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des BGH vom 05.04.2016, Az. XI ZR 440/15. - AG Nördlingen, 19.12.2018 - 4 C 640/18
Nachweis der Erbenstellung
Auszug aus LG Augsburg, 09.05.2019 - 472 S 418/19
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 19.12.2018, Az. 4 C 640/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.