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   BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97   

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https://dejure.org/1998,22678
BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97 (https://dejure.org/1998,22678)
BAG, Entscheidung vom 07.07.1998 - 5 AZB 46/97 (https://dejure.org/1998,22678)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 1998 - 5 AZB 46/97 (https://dejure.org/1998,22678)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 29.12.1997 - 5 AZB 38/97

    Rechtsweg - Liquidator in Treuhandgesellschaften

    Auszug aus BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
    Die Fiktion gilt jedoch nur im Hinblick auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Organ bzw. Organmitglied und der juristischen Person, zu deren Vertretung es berufen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Beschluß vom 29. Dezember 1997 - 5 AZB 38/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Darüber hinaus muß die wirtschaftlich abhängige Person auch ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (vgl. BAG Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe und BAG Beschluß vom 29. Dezember 1997 - 5 AZB 38/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
    Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats ist die Rechtswegzuständigkeit bei mehreren Streitgegenständen für jeden Streitgegenstand gesondert zu prüfen ( BAG Beschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung, zu B II 1 der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
    Bei der Bestimmung des Rechtsweges ist eine Wahlfeststellung zulässig ( BAG Beschlüsse vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1979 und vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 08.09.1997 - 5 AZB 3/97

    Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten aus sog. Kommissionärsverträgen

    Auszug aus BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
    Bei der Bestimmung des Rechtsweges ist eine Wahlfeststellung zulässig ( BAG Beschlüsse vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1979 und vom 8. September 1997 - 5 AZB 3/97 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
    Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats ist die Rechtswegzuständigkeit bei mehreren Streitgegenständen für jeden Streitgegenstand gesondert zu prüfen ( BAG Beschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung, zu B II 1 der Gründe, m.w.N., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer

    Auszug aus BAG, 07.07.1998 - 5 AZB 46/97
    Darüber hinaus muß die wirtschaftlich abhängige Person auch ihrer gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (vgl. BAG Beschluß vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 der Gründe und BAG Beschluß vom 29. Dezember 1997 - 5 AZB 38/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 09.04.2019 - 9 AZB 2/19

    Rechtsweg - entwicklungspolitischer Freiwilligendienst "weltwärts"

    Ob dies auch dann zutrifft, wenn im Rahmen verschiedener Streitgegenstände um den Fortbestand desselben Rechtsverhältnisses gestritten wird, hat das Bundesarbeitsgericht bisher offengelassen (BAG 7. Juli 1998 - 5 AZB 46/97 - zu B II der Gründe) .
  • LAG Köln, 05.10.2009 - 4 Ta 317/09

    Geschäftsführer; Rechtsweg

    Bei der Bestimmung des Rechtsweges ist insoweit eine Wahlfeststellung zulässig (BAG 07.07.1998 - 5 AZB 46/97 - ).

    Der Streitwert wurde auf rund ein Drittel des Hauptsachestreitwerts festgesetzt (vgl. z.B. BAG 07.07.1998 - 5 AZB 46/97).

  • LAG Hamm, 07.06.2016 - 2 Ta 492/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für die Feststellung der

    Über die Zulässigkeit des Rechtsweges muss vielmehr nach allgemeinen Grundsätzen entschieden werden, wobei die Rechtswegfrage bei mehreren Streitgegenständen für jeden prozessualen Anspruch gesondert zu prüfen ist (vgl. BAG, Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60 ; Beschl. v. 07.07.1998 - 5 AZB 46/97, [...]; LAG Hamm, Beschl. v. 02.07.2012 - 2 Ta 71/12, [...]).
  • LAG Hamm, 12.06.2018 - 2 Ta 667/17

    Umfang der Bindungswirkung einer unanfechtbar gewordenen Rechtswegverweisung

    Ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für einzelne prozessuale Streitgegenstände nicht eröffnet, so ist der Rechtstreit hinsichtlich dieses selbständigen prozessualen Streitgegenstandes teilweise an das Gericht des zulässigen Rechtsweges zu verweisen (vgl. BAG, Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60; Beschl. v. 07.07.1998 - 5 AZB 46/97, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 07. September 2016 - 2 Ta 21/16, juris).
  • LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche unter zivilen Arbeitskräften bei den

    Bei der gegen zwei Beklagten gerichteten Klage handelt es sich um eine subjektive Klagehäufung, sodass die Zulässigkeit des Rechtswegs - ebenso wie bei objektiver Klagehäufung i.S.d. § 260 ZPO hinsichtlich jeden prozessualen Streitgegenstandes - hinsichtlich eines jeden Beklagten gesondert zu prüfen und festzustellen ist, wobei erforderlichenfalls eine Teilverweisung unter Prozesstrennung zu erfolgen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 07. Dezember 2004 - 5 W 153/04, juris, Rdnr. 2; Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting § 2 ArbGG Rdnr. 155 m.w.N., 9. Auflage 2017 und zur objektiven Klagehäufung BAG, Beschluss vom 07. Juli 1998 - 5 AZB 46/97, juris, Rdnr. 27; LAG Hamm Beschluss vom 12. Juni 2018 - 2 Ta 667/17, juris).
  • LAG Hamm, 23.11.2018 - 2 Ta 372/18

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine Klage auf

    Ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für einzelne prozessuale Streitgegenstände nicht eröffnet, so ist der Rechtstreit hinsichtlich dieses selbständigen prozessualen Streitgegenstandes teilweise an das Gericht des zulässigen Rechtsweges zu verweisen, sofern für diesen prozessualen Streitgegenstand nicht die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2 Abs. 3 ArbGG eröffnet ist (vgl. BAG, Beschl. v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NZA 2015, 60; Beschl. v. 07.07.1998 - 5 AZB 46/97, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 12.06.2018 - 2 Ta 667/17, juris, Rdnr. 28; LAG Hamm, Beschl. v. 07.09.2016 - 2 Ta 21/16, juris).
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