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   BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79   

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BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79 (https://dejure.org/1982,18228)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79 (https://dejure.org/1982,18228)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1982 - 5 AZR 1229/79 (https://dejure.org/1982,18228)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.02.1979 - 5 AZR 728/77

    Ansprüche des öffentlichen Dienstherrn - Rückzahlung überzahlter Vergütungen -

    Auszug aus BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß Bereicherungsansprüche des öffentlichen Dienstherrn, die durch Vergütungsüberzahlungen entstanden sind, von § 70 BAT erfaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) und daß auf sie die Dreimonatsfrist des § 70 Abs. 2 BAT Anwendung findet (vgl. BAG Urteile vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - und vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 6 und 7 zu § 70 BAT).

    Die Wirkung der Ausschlußfrist tritt im Interesse des Rechtsfriedens grundsätzlich auch für unstreitige Ansprüche ein (BAG AP Nr. 6 zu § 70 BAT).

    a) Der das gesamte Privatrecht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt auch bei der Anwendung tariflicher Ausschlußfristen (BAG AP Nr. 6 zu § 70 BAT, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 404 ff.).

    c) Die Berufung auf die Ausschlußfrist kann auch dann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Arbeitnehmer selbst cie Zuvielzahlung veranlaßt hat (vgl. das Urteil des Senats vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - AP Nr. 6 zu § 70 BAT).

  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 443/78

    Bundesangestelltentarif - BAT - Ausschlußfrist - Gehaltsüberzahlung -

    Auszug aus BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß Bereicherungsansprüche des öffentlichen Dienstherrn, die durch Vergütungsüberzahlungen entstanden sind, von § 70 BAT erfaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) und daß auf sie die Dreimonatsfrist des § 70 Abs. 2 BAT Anwendung findet (vgl. BAG Urteile vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - und vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 6 und 7 zu § 70 BAT).

    b) Die Berufung auf die tarifliche Ausschlußfrist kann jedoch dann treuwidrig sein, wenn eine Vertragspartei den Vertragspartner durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlußfrist abhält, oder wenn sie es pflichtwidrig unterläßt, dem Vertragspartner Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlußfrist veranlassen können (so BAG Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT).

  • BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77

    Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch

    Auszug aus BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79
    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß Bereicherungsansprüche des öffentlichen Dienstherrn, die durch Vergütungsüberzahlungen entstanden sind, von § 70 BAT erfaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) und daß auf sie die Dreimonatsfrist des § 70 Abs. 2 BAT Anwendung findet (vgl. BAG Urteile vom 28. Februar 1979 - 5 AZR 728/77 - und vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 6 und 7 zu § 70 BAT).

    Dem steht die Unkenntnis des beklagten Landes von dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT).

  • BAG, 30.09.1970 - 1 AZR 535/69

    Ansprüche aus Arbeitsvertrag - Verletzung der Fürsorgepflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79
    Dem steht die Unkenntnis des beklagten Landes von dem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen (vgl. BAG Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen und vom 30. September 1970 - 1 AZR 535/69 - AP Nr. 2 zu § 70 BAT).
  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 24.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79
    In den von der Revision genannten Entscheidungen (BVerWG ZBR 1963, 88; 1968, 183; BVerWGE 17, 286) hatte das Bundesverwaltungsgericht über die Rückzahlungsverpflichtung von Beamten zu entscheiden.
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70

    Einwand der Arglist - Tarifliche Ausschlußfristen - Klageerhebung

    Auszug aus BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79
    a) Der das gesamte Privatrecht beherrschende Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) gilt auch bei der Anwendung tariflicher Ausschlußfristen (BAG AP Nr. 6 zu § 70 BAT, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 404 ff.).
  • BAG, 13.12.1955 - 2 AZR 188/54

    Tarifvertragsrecht: Ausschlussfrist nach § 14 TO B

    Auszug aus BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79
    sich auf die Beanstandung des Rechenwerks (so BAG Urteil vom 13. Dezember 1955 - 2 AZR 188/54 - AP Nr. 1 zu § 14 TO.B, zu 2 der Gründe für die im ersten Satz mit § 36 Abs. 4 BAT inhaltsgleiche Vorschrift des § 14 TO.B).
  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Der Gläubiger kann dem Ablauf der tariflichen Ausschlußfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn ihn der Schuldner durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlußfrist abgehalten oder wenn dieser es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlußfrist veranlaßt hätten (Senatsurteil vom 21. Januar 1993 - 6 AZR 174/92 - ZTR 1993, 466; BAG Urteile vom 17. Juli 1995 - 5 AZR 131/84 - n.v.; vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 569/82 - n.v.; vom 29. April 1982 - 5 AZR 1229/79 - n.v.; vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT).

    Hätte der Arbeitnehmer dabei die Überzahlung feststellen müssen, so ist unter diesen Umständen der Verfall des Rückzahlungsanspruchs nach § 242 BGB ausgeschlossen (vgl. BAG Urteil vom 29. April 1982 - 5 AZR 1229/79 - zu 3 d der Gründe; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, Stand Juli 1995, § 70 Rz 77).

    c) Mit dieser Entscheidung setzt der Senat sich nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts, der entschieden hat, daß den Arbeitnehmer keine allgemeine Pflicht treffe, die durch den Arbeitgeber erstellte Vergütungsabrechnung zu überprüfen (Urteile vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 569/82 - n.v. und vom 29. April 1982 - 5 AZR 1229/79 - n.v.).

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 407/93

    Beginn einer tariflichen Ausschlußfrist

    Daher beginnt im Regelfall die Ausschlußfrist, binnen derer Rückzahlungsansprüche geltend zu machen sind, im Zeitpunkt der Überzahlung; auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es dann nicht an (BAG Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II der Gründe; Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT; sowie das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 29. April 1982 - 5 AZR 1229/79 -).
  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 174/92

    Anspruch auf tariflichen Sozialzuschlag - Versäumung der Ausschlussfrist -

    Der Gläubiger kann dem Ablauf der tariflichen Ausschlußfrist mit der Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn ihn der Schuldner durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlußfrist abgehalten oder wenn dieser es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlußfrist veranlaßt hätten (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP Nr. 7 zu § 70 BAT; BAG Urteil vom 29. April 1982 - 5 AZR 1229/79 - n.v.).
  • LAG Hamm, 03.08.2000 - 17 Sa 611/00

    Rückzahlung familienbezogenen Ortszuschlages; Scheidung der Ehe; Steuerrechtliche

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  • LAG Köln, 29.11.2002 - 4 Sa 817/02

    Rückzahlung von Fortbildungskosten; Auslegung von Verfallklauseln

    Das Arbeitsverhältnis (so die jetzige Neufassung des § 70 BAT) sei Anlass und alleiniger Sachgrund einer Überzahlung selbst dann, wenn der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Vergütung für Zeiträume gezahlt habe, in denen zwischen den Parteien ein Arbeitsverhältnis nicht mehr bestanden habe (BAG a.a.O.; vgl. auch BAG 29.04.1982 - 5 AZR 1229/79 -).
  • LAG Berlin, 15.12.1995 - 6 Sa 94/95

    Rückzahlung überzahlten Arbeitsentgelts: ungerechtfertigte Bereicherung -

    Vielmehr ist es dem seine Mitteilungspflicht verletzenden Arbeitnehmer lediglich versagt, sich bis dahin auf den Ablauf der Ausschlußfrist zu berufen (BAG, Urteil vom 29. April 1982 - 5 AZR 1229/79 - zu 3 b der Gründe).
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