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   BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20   

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https://dejure.org/2021,7004
BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 (https://dejure.org/2021,7004)
BAG, Entscheidung vom 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 (https://dejure.org/2021,7004)
BAG, Entscheidung vom 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 (https://dejure.org/2021,7004)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Keine Erkundigungsobliegenheit des Arbeitgebers über eine Fortsetzungserkrankung des Arbeitnehmers; Besondere Umstände als Ausnahmefall einer Erkundigungsobliegenheit bezüglich § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG zur Wahrung einer Ausschlussfrist; Korrektur einer im ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erkundigungsobliegenheit des Arbeitgebers über eine Fortsetzungserkrankung des Arbeitnehmers; Besondere Umstände als Ausnahmefall einer Erkundigungsobliegenheit bezüglich § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG zur Wahrung einer Ausschlussfrist; Korrektur einer im ...

  • rechtsportal.de

    Keine Erkundigungsobliegenheit des Arbeitgebers über eine Fortsetzungserkrankung des Arbeitnehmers; Besondere Umstände als Ausnahmefall einer Erkundigungsobliegenheit bezüglich § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG zur Wahrung einer Ausschlussfrist; Korrektur einer im ...

  • datenbank.nwb.de

    Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fälligkeit eines Anspruchs auf Rückzahlung von Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei nachträglich erkannter Fortsetzungserkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das überzahlte Arbeitsentgelt - und der Verfall des Rückzahlungsanspruchs

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Verfall des Rückzahlungsanspruchs bei Überzahlung von Entgeltfortzahlung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2531
  • NZA 2021, 1041
  • DB 2021, 1822
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 17, BAGE 169, 117; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206) .

    Sie ist entwickelt worden, um der Unkenntnis des Arbeitgebers von den Krankheitsursachen bei der Verteilung der Darlegungslast zum Bestehen einer Fortsetzungserkrankung im Entgeltfortzahlungsprozess angemessen Rechnung zu tragen (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 5 und 6 der Gründe, BAGE 115, 206) .

  • BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Erforderlich ist die positive Kenntnis der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung (BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 14, BAGE 136, 54) .

    Eine Korrektur kann nur über die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfolgen, bei der dem Arbeitnehmer nicht die ohne rechtlichen Grund entrichtete Lohnsteuer erstattet, sondern die abgeführte Lohnsteuer angerechnet wird (vgl. BAG 13. Oktober 2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN, BAGE 136, 54) .

  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Die Forderung des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Lohn- und Gehaltsbeträge unterliegt dieser Ausschlussfrist (zu § 70 Satz 1 BAT-O vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 4 a der Gründe) .

    Liegen die rechtsbegründenden Tatsachen für einen Zahlungsanspruch in der Sphäre des Schuldners, ist zu prüfen, ob der Gläubiger es durch schuldhaftes Zögern versäumt hat, sich Kenntnis von den Voraussetzungen zu verschaffen, die er für die Geltendmachung seines Anspruchs benötigt (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 4 b bb der Gründe) .

  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85

    Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge -

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Andererseits wird auch der Arbeitnehmer selbst oftmals nicht rechtssicher beurteilen können, ob die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen einer Fortsetzungserkrankung im entgeltfortzahlungsrechtlichen Sinne vorliegen (ebenso bereits BAG 19. März 1986 - 5 AZR 86/85 - zu III 1 der Gründe, BAGE 51, 308) .

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 19. März 1986 (- 5 AZR 86/85 - aaO) Gegenteiliges entnommen werden könnte, hält er hieran nicht fest.

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 17, BAGE 169, 117; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206) .
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 17, BAGE 169, 117; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101; 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206) .
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Dieser Zeitpunkt kann auch erst nach dem Entstehen der Forderung liegen (BAG 28. August 2019 - 5 AZR 425/18 - Rn. 39 mwN, BAGE 167, 349) .
  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Es muss dem Gläubiger tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) .
  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Der Anspruchsgegner soll sich innerhalb eines Zeitraums, in dem noch alles überschaubar ist, auf die aus Sicht des Anspruchstellers offene Forderung einstellen, Beweise sichern und ggf. Rücklagen bilden können (BAG 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18

    Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
    Es muss dem Gläubiger tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) .
  • BGH, 28.05.2020 - III ZR 138/19

    Wildschadensersatzanspruch, Vorverfahren, Fälligkeit, Verzug -

  • LAG Hamm, 23.01.2020 - 17 Sa 1030/19

    Rückzahlungsanspruch des klagenden Landes wegen Überzahlung von

  • ArbG Bielefeld, 13.06.2019 - 1 Ca 401/19

    Einhaltung der Ausschlussfrist nach § 37 TV-L

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen

    Ist der Arbeitnehmer innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG länger als sechs Wochen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, gilt eine abgestufte Darlegungslast (vgl. grundlegend BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; ebenso 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101) .

    Bestreitet der Arbeitgeber, dass eine neue Erkrankung vorliegt, hat der Arbeitnehmer Tatsachen vorzutragen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, aaO; ErfK/Reinhard 23. Aufl. EFZG § 3 Rn. 44; MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 87; BeckOK ArbR/Ricken Stand 1. Dezember 2022 EFZG § 3 Rn. 73; Joussen SAE 2006, 147, 151 f.) .

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26 mwN) .

  • LAG Hessen, 14.01.2022 - 10 Sa 898/21

    Abgestufte Darlegungslast des Arbeitnehmers bei bestrittener

    Bestreitet der Arbeitgeber das Vorliegen einer neuen Krankheit, obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen (Anschluss an BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - NZA 2021, 1041).

    Hierzu kann er eine ärztliche Bescheinigung vorlegen (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26, NZA 2021, 1041 ).

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung sind allerdings vom Arbeitgeber zu tragen (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26, NZA 2021, 1041; BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 20, NZA 2020, 446; BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 18, NZA 2016, 1076; BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, AP Nr. 25 zu § 3 EFZG).

    Eine Nachfrage beim Arbeitnehmer wird deshalb oftmals nicht zu einer verlässlichen Antwort führen" (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 28, NZA 2021, 1041) .

    Eine allgemeine Pflicht, bei der Krankenkasse nach § 69 Abs. 4 SGB X nachzufragen, besteht grundsätzlich nicht (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 27, NZA 2021, 1041).

    Sie ist entwickelt worden, um der Unkenntnis des Arbeitgebers von den Krankheitsursachen bei der Verteilung der Darlegungslast zum Bestehen einer Fortsetzungserkrankung im Entgeltfortzahlungsprozess angemessen Rechnung zu tragen (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 27, NZA 2021, 1041) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 5 Sa 101/21

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - erneute Arbeitsunfähigkeit - Kürzung von

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG, Urteil vom 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26, juris = NZA 2021, 1041; BAG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - 5 AZR 505/18 - Rn. 17, juris = NJW 2020, 1386).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2023 - 7 Sa 238/22

    Bereicherungsanspruch nach Weiterzahlung des Arbeitsentgelts nach Renteneintritt

    Erforderlich ist die positive Kenntnis der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 14 mwN.).

    Daneben hat er auch die Befreiung von der entsprechenden Steuerschuld erlangt, die nach § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG unabhängig davon entstand, ob ein Rechtsanspruch für die Vergütung bestand (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16; 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

    Eine Saldierung mit einem eventuellen Steuerschaden des Beklagten findet nicht statt (vgl. BAG 31.05.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16; 13.10.2010 - 5 AZR 648/09 - Rn. 24 mwN., juris).

    Eine Korrektur kann nur über die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers erfolgen, bei der dem Arbeitnehmer nicht die ohne rechtlichen Grund entrichtete Lohnsteuer erstattet, sondern die abgeführte Lohnsteuer angerechnet wird (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 16 mwN.).

  • LAG Hamm, 18.08.2023 - 1 Sa 127/23

    Fortsetzungserkrankung; Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Darlegungs- und

    bb) Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast ist arbeitsgerichtlich entschieden, dass den Arbeitnehmer eine abgestufte Darlegungslast trifft (BAG 18.01.2023 - 5 AZR 93/22; 31.03.2021 - 5 AZR 197/20; 11.12.2019 - 5 AZR 505/18; 25.05.2016 - 5 AZR 318/15; 10.09.2014 - 10 AZR 651/12; ErfKom-Reinhard, 23. Aufl. 2023, § 3 EntgFG Rn. 44) .

    Ferner muss der Arbeitnehmer die behandelnden Ärzte von deren Schweigepflicht entbinden (BAG 18.01.2023 - 5 AZR 93/22; 31.03.2021 - 5 AZR 197/20; 10.09.2014 - 10 AZR 651/12) .

  • LAG Köln, 21.09.2023 - 8 Sa 184/23

    Entgeltfortzahlung; Fortsetzungserkrankung; Grundleiden; Schwangerschaft

    Ist der Arbeitnehmer innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG länger als sechs Wochen an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert, gilt eine abgestufte Darlegungslast (vgl. grundlegend BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; ebenso 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, BAGE 149, 101).

    Bestreitet der Arbeitgeber, dass eine neue Erkrankung vorliegt, hat der Arbeitnehmer Tatsachen vorzutragen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26; 10. September 2014 - 10 AZR 651/12 - Rn. 27, aaO; ErfK/Reinhard 23. Aufl. EFZG § 3 Rn. 44; MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. EFZG § 3 Rn. 87; BeckOK ArbR/Ricken Stand 1. Dezember 2022 EFZG § 3 Rn. 73; Joussen SAE 2006, 147, 151 f.).

    Denn erst ausgehend von diesem Vortrag ist regelmäßig dem Arbeitgeber substantiierter Sachvortrag möglich (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26 mwN; BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 -, Rn. 10, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung des

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 10, juris = DB 2023, 1673; BAG, Urteil vom 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26, juris = NZA 2021, 1041).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 462/22

    Rückzahlung; überzahlter Versorgungsbezüge einer ehemaligen Ersatzschullehrerin

    Erforderlich ist die positive Kenntnis der Rechtslage im Zeitpunkt der Leistung (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 197/20, juris Rn. 14).
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