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   BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 221/70   

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https://dejure.org/1971,1645
BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 221/70 (https://dejure.org/1971,1645)
BAG, Entscheidung vom 07.01.1971 - 5 AZR 221/70 (https://dejure.org/1971,1645)
BAG, Entscheidung vom 07. Januar 1971 - 5 AZR 221/70 (https://dejure.org/1971,1645)
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Kameramann als freier Mitarbeiter

"arbeitnehmerähnliche Dauerrechtsbeziehung" ist feststellungsfähig iSv § 256 ZPO, zum (hier verneinten) Feststellungsinteresse, wenn das Verhältnis keine Nachwirkungen mehr hat

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmerähnliches Dauerrechtsverhältnis - Gegenstand einer Feststellungsklage - Rundfunkanstalt - Freier Mitarbeiter - Ankündigungsfrist

  • zeit.de (Kurzinformation)

    Freie Mitarbeiter ohne Schutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, 568
  • DB 1971, 1625
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 07.01.1971 - 5 AZR 221/70
    In Krage kommt für den Kläger nur die Fortzahlung der Vergütung für eine zweiwöchige Auslauffrist, wie dies der Senat in der Entscheidung BAG 19, 324 = AP Nr= 6 zu § 611 BGB Abhängigkeit für einen gleichgelagerten Fall mit eingehender Begründung entschieden hat» Das Landesarbeitsgericht ist ohne Rechtsirrtum von den Grundgedanken dieser Entscheidung auch für den vorliegenden Fall ausgegangeno Der Senat hat geprüft, ob der Kündigungsschutz der freien Mitarbeiter von Rundfunkanstalten über den bisherigen Umfang erweitert werden müsse, wie dies Schnorr in der Besprechung der obigen Entscheidung ' in der AP) für geboten ansieht0 Die Ausdehnung des arbeitsrechtlichen Schutzbereichs muß jedoch allein schon daran scheitern, daß damit den freien Mitarbeitern von Rundfunkanstalten eine weitergehende Fürsorge zuteil würde, als dies bisher im Bereich der Heimarbeit der Fall isto Man wird im allgemeinen nicht sagen können, daß die hier behandelten arbeitnehmerähnlichen Personen ein größeres Schutzbedürfnis haben als die im Bereich der Heimarbeit Beschäftigteno Das Bestehen dieses Anspruches hängt, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend dargelegt hat, davon ab, ob der Kläger rechtzeitig auf das bevorstehende Ende der Mitarbeit in den Diensten des Beklagten hingewiesen worden ist» Das Landesarbeitsgericht hat dies mit an sich nicht zu beanstanden den Erörterungen bejaht, es hat dabei aber nicht beachtet, daß der Kläger für:seinen gegenteiligen Standpunkt den Zeugen En (oder H e " ) benannt hatte; in das Wissen dieses Zeugen war der Vortrag gestellt, daß dem Kläger die Fortsetzung der Arbeit auch im August 1968 zugesagt worden sei (vglo Schriftsätze des Klägers vom 7° März 1969 - Bio 22 doAo - und vom 8 » Oktober 1969 - Bio 61 ff» [63 j doA a)= Die Revision rügt zu Recht und in gehöriger Form die Nichtanhörung des Zeugen, den das Landesarbeitsgericht ausweislich des Protokolls vom 13° Mai 1970 (Bio 88 d»A.) zunächst gleichfalls zu vernehmen beabsichtigt hatteo n.
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Das allein genügt, um den Begriff des Rechtsverhältnisses iSd. § 256 ZPO zu erfüllen (vgl. zur Feststellung des Status einer arbeitnehmerähnlichen Person BAG 7. Januar 1971 - 5 AZR 221/70 - zu 1 der Gründe) .
  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98

    Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung für Rundfunkmoderator;

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seinen beiden Entscheidungen zu den Rechtsverhältnissen von Kameramännern eine Dauerrechtsbeziehung angenommen und insoweit in Anlehnung an § 29 HAG - jedoch nicht ausschließlich unter Berufung auf diese Vorschrift - eine 14-tägige Ankündigungs- bzw. Auslauffrist zur Beendigung dieser Rechtsbeziehung angenommen (Urteile vom 8. Juni 1967 - 5 AZR 461/66 - und 7. Januar 1971 - 5 AZR 221/70 - AP Nr. 6 und Nr. 8 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
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