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   BAG, 09.12.1961 - 5 AZR 300/61   

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https://dejure.org/1961,569
BAG, 09.12.1961 - 5 AZR 300/61 (https://dejure.org/1961,569)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1961 - 5 AZR 300/61 (https://dejure.org/1961,569)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1961 - 5 AZR 300/61 (https://dejure.org/1961,569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnpfändung für Unterhaltsansprüche - Pfändungsfreier Betrag - Arbeitseinkommens des Schuldners - Einziehungserkenntnisverfahren - Pfändbares Arbeitseinkommen - Pfändungsgrenze der Pfändungsgrenze - Änderungsbeschluß des Vollstreckungsgerichts - Rückwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 112
  • NJW 1962, 510
  • DB 1962, 244
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 06.02.1991 - 4 AZR 419/90

    Pfändungsrang bei mehreren Unterhaltsgläubigern

    Es handelt sich hier um einen typischen Fall, in dem eine Rückwirkung erkennbar gemeint ist und daher auch von den Gerichten für Arbeitssachen zu berücksichtigen ist (vgl. BAG Urteil vom 9. Dezember 1961 - 5 AZR 300/61 - AP Nr. 8 zu § 850 d ZPO).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 Sa 1765/00

    Einwendungen des Drittschuldners gegen die Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen für

    Im Drittschuldnerprozess kann die Beklagte als Drittschuldnerin demgegenüber nicht erfolgreich einwenden, die durch das Vollstreckungsgericht nach § 850 d ZPO getroffene Entscheidung sei unzutreffend (ganz h. M., vgl. BAG vom 09.12.1961 ­ 5 AZR 300/61 ­ AP Nr. 8 zu § 850 d ZPO = DB 1962, 244; Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 850 d, Rdn. 13 m. w. N.; Stöber, Forderungspfändung, 11. Aufl. 1996, Rdn. 1131; Baumbach/Lauterbach u. a., ZPO, 58. Aufl. 2000, § 850 d, Rdn. 13).
  • LAG Niedersachsen, 03.02.2004 - 9 Sa 929/03

    Bindungswirkung der Festsetzung des pfändbaren Einkommensanteils durch das

    Die Festsetzung des pfändbaren Einkommensanteils durch das Vollstreckungsgericht ist im Drittschuldnerprozess für das Prozessgericht bindend; der Drittschuldner kann sich nur mit Erinnerung, nicht aber im Rechtsstreit darauf berufen, dass der pfändbare Betrag unrichtig festgesetzt sei (vgl. BAG, Urt. v. 09.12.1961, 5 AZR 300/61 , AP-Nr. 8 zu § 850 d ZPO m.w.N.; Zöller-Stöber, § 850 d ZPORnl3m.w.N.).
  • BAG, 21.07.1976 - 5 AZR 474/75

    Sparzulage des Arbeitnehmers als Teil des pfändbaren Einkommens - Rechtlicher

    Der Senat hat sich im Drittschuldnerprozeß in seiner bisherigen Rechtsprechung - z. T. im Gegensatz zur vorherrschenden Ansicht - an solche Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts für gebunden erachtet, die vollstreckungsrechtliche Fragen betrafen, so die Bestimmung der besonderen Pfändungsgrenze nach § 850 d ZPO (BAG 10, 279 = AP Nr. 4 zu § 850 d ZPO) und deren spätere Änderungen (BAG 12, 112 = AP Nr. 8 zu § 850 d ZPO).
  • LAG Hessen, 23.06.1989 - 13 Sa 52/89

    Bindung des Arbeitsgerichtes an die Festsetzungen des Vollstreckungsgerichtes im

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