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   BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 423/71   

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https://dejure.org/1972,751
BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 423/71 (https://dejure.org/1972,751)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1972 - 5 AZR 423/71 (https://dejure.org/1972,751)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1972 - 5 AZR 423/71 (https://dejure.org/1972,751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag - Ansprüche eines Angestellten - Gerichte für Arbeitssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 Abs. 1; RVO § 172 Abs. 1 Nr. 5 § 405

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 214
  • NJW 1972, 1591 (Ls.)
  • MDR 1972, 722
  • VersR 1972, 687
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 423/71
    3» Die in der Entscheidung des Berufungsgerichts und in der Revisionsbegründung zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts betreffen andere Sachverhalte» BSG 18, 254- betrifft den Fall, daß ein Hochschulstudium neben einem schon bestehenden und voll ausgeübten Beruf erst aufgenommen wird; BSG 20, 35 bezieht sich auf die Ausfallzeiten in der Rentenversicherung» Auf die bestehenden Unterschiede in der Kranken- und Rentenversicherung hat bereits das beklagte Land zutreffend hingewiesen» Der Kläger hat auch unstreitig Beiträge zur Angestellten-Rentenversicherung abgeführt» 11 45 4« War aber der Kläger, wie vom Landesarbeitsgericbt irrtumsfrei angenommen, der Personengruppe zuzurechnen, die nach § 172 Abs« 1 Nr« 5 RVO versicherungsfrei ist, so hatte er auch keinen aus § 405 RVO ableitbaren Anspruch gegen das beklagte Land auf Zahlung des Arbeitgeberbei trages zur Krankenversicherung; denn Angestellte, die schon aus anderen Gründen als wegen der Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig sind, können den Arbeitgeberzuschuß nicht verlangen (vgl» Matthes: "Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung des Angestellten" in DB, Beilage Nr«, 4/71 zu Heft 7 unter B I 2) o.
  • BSG, 30.01.1963 - 3 RK 81/59
    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 423/71
    3» Die in der Entscheidung des Berufungsgerichts und in der Revisionsbegründung zitierten Entscheidungen des Bundessozialgerichts betreffen andere Sachverhalte» BSG 18, 254- betrifft den Fall, daß ein Hochschulstudium neben einem schon bestehenden und voll ausgeübten Beruf erst aufgenommen wird; BSG 20, 35 bezieht sich auf die Ausfallzeiten in der Rentenversicherung» Auf die bestehenden Unterschiede in der Kranken- und Rentenversicherung hat bereits das beklagte Land zutreffend hingewiesen» Der Kläger hat auch unstreitig Beiträge zur Angestellten-Rentenversicherung abgeführt» 11 45 4« War aber der Kläger, wie vom Landesarbeitsgericbt irrtumsfrei angenommen, der Personengruppe zuzurechnen, die nach § 172 Abs« 1 Nr« 5 RVO versicherungsfrei ist, so hatte er auch keinen aus § 405 RVO ableitbaren Anspruch gegen das beklagte Land auf Zahlung des Arbeitgeberbei trages zur Krankenversicherung; denn Angestellte, die schon aus anderen Gründen als wegen der Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig sind, können den Arbeitgeberzuschuß nicht verlangen (vgl» Matthes: "Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung des Angestellten" in DB, Beilage Nr«, 4/71 zu Heft 7 unter B I 2) o.
  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Das Bundessozialgericht (BSG) hält den vom Kläger beschrittenen Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für zulässig und will in diesem Sinne entscheiden, sieht sich daran aber durch zwei Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. März 1972 und 15. Februar 1973 (5 AZR 423/71 - AP Nr. 1 zu § 405 RVO und 5 AZR 403/72) gehindert; danach gehören Klagen aus § 405 RVO vor die Gerichte für Arbeitssachen.
  • BAG, 01.06.1999 - 5 AZB 34/98

    Rechtsweg; Zuschuß zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung

    In Urteilen vom 16. März 1972 (- 5 AZR 423/71 - BAGE 24, 214 = AP Nr. 1 zu § 405 RVO) und 15. Februar 1973 (- 5 AZR 403/72 - AP Nr. 2 zu § 405 RVO) hat es für die inhaltsgleiche Vorschrift des § 405 RVO entschieden, der betreffende Anspruch gründe im bürgerlichen Recht.
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 71/79

    Versichderungspflicht - Öffentlicher Dienst - Schuldvorwurf -

    Damit vertrat das Bundessozialgericht die gegenteilige Rechtsauffassung wie das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 16. März 1972 (BAG 24, 214 = AP Nr. 1 zu § 405 RVO).

    In einem Urteil vom 16. März 1972 (BAG 24, 214 = AP Nr. 1 zu § 405 RVO) hatte der 5.Senat den Verwalter einer wissenschaftlichen Assistentenstelle an einer Universität für versicherungsfrei nach § 172 Abs. 1 Nr. 5 RVO gehalten, weil er zu den Personen zähle, "die zu oder während ihrer wissenschaftlichen Ausbildung für den zukünftigen Beruf gegen Entgelt tätig sind".

  • BAG, 15.02.1973 - 5 AZR 403/72

    Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag - Versicherungspflichtige Angestellte -

    Diese Auffassung entspricht dem Urteil des Senats vom 16. März 1972 - 5 AZR 423/71 - (demnächst AP Nr. 1 zu § 405 RVO) und der Meinung im Schrifttum (vgl. Matthes, "Der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung des Angestellten" in DB, Beilage Nr. 4/71 zu Heft 7; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II, Anm. 5 zu § 405 RVO).
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