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   BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 536/65   

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BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 536/65 (https://dejure.org/1966,476)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1966 - 5 AZR 536/65 (https://dejure.org/1966,476)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1966 - 5 AZR 536/65 (https://dejure.org/1966,476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Forderung aus Arbeitsverhältnis - Aufrechnungsweise Geltendmachung - Negative Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Abtretung der Forderung

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1771
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1958 - VII ZR 33/57

    Aufrechnung mit Arbeitnehmerforderung

    Auszug aus BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 536/65
    Prozesses erklärt, er könne über die zur Aufrechnung gestellte Forderung nicht entscheiden, da es sich dabei um eine der Ai"beitsgerichtsbarkoit unterworfe ne Lohnforderung handele" Träfe das zu - die Beklagte hat das nach Bl" 61 Rückseite der Vorinstanzakten bestritten - , so läge darin lediglich eine übrigens unrichtige Rechtsauskunft, die ebenfalls nicht geeignet wäre, das Pestsücllungsinteresse zu begründen0 Wie der Bundesgerichtshof (BGHZ 26, 304 - AP Nr. 1 zu § 390 BGB) bereits entschieden hat, sind die ordentlichen Gerichte zuständig zur Entscheidung über arbeitsrechtlichc Forderungen, wenn diese in einen vor den ordentlichen Gericht geführten Prozeß zur Aufrechnung gestellt werden" Dieser Ansicht tritt der erkennende Senat bei» Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das ungekehrt ebenfalls die Berechtigung von zur Aufrechnung gestellten rein zivilrechtlichen Forderungen, z. Bo aus Darlehen, prüft, wenn gegen eine arbcitsrechtlichc Forderung mit ihnen aufgerechnet wird».
  • LAG Berlin, 13.07.1965 - 5 Sa 46/65
    Auszug aus BAG, 21.04.1966 - 5 AZR 536/65
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9» November 1965 - 5 Sa 46/65 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Anders als bei der gewöhnlichen Feststellungsklage nach § 256 (vgl. dazu etwa BAG NJW 1966, 1771 = AP Nr. 43 zu § 256 ZPO) wird dadurch aber die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage des Schuldners nach § 280 ZPO nicht schon regelmäßig zweifelhaft.
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Sie hat nämlich keine Untersuchung von Amts wegen zum Inhalt (BAG Urteil vom 21. April 1966 - 5 AZR 536/65 - AP Nr. 43 zu § 256 ZPO, zu II 2 der Gründe; Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., vor § 128 Rz 12, § 256 Rz 7; Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 121).
  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    a) Vor Inkrafttreten der neu gefaßten §§ 17 ff. GVG differenzierte die Rechtsprechung wie folgt: Gehörte die vor den Arbeitsgerichten zur Aufrechnung gestellte Forderung in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder umgekehrt die vor den ordentlichen Gerichten zur Aufrechnung gestellte Forderung in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, wurde die Entscheidungskompetenz des für die Klage zuständigen Gerichts bejaht (BAG Urteil vom 21. April 1966 - 5 AZR 536/65 - AP Nr. 43 zu § 256 ZPO; BAG Urteil vom 18. Mai 1972 - 3 AZR 473/71 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbNErfG; BGHZ 26, 304 = AP Nr. 1 zu § 390 BGB).
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Sie hat nämlich keine Untersuchung von Amts wegen zum Inhalt (BAG Urteil vom 21. April 1966 - 5 AZR 536/65 - AP Nr. 43 zu § 256 ZPO, zu II 2 der Gründe; Zöller/Greger, aaO, vor § 128 Rz 12; Stein/Jonas/Schumann, aaO, § 256 Rz 121, m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Anders ist es jedoch, wenn statt des ordentlichen Gerichts das Arbeitsgericht für die Entscheidung über die Gegenforderung zuständig ist (BGHZ 26, 304; vgl. auch BArbG NJW 1966, 1771, 1774) oder wenn vor dem Landwirtschaftsgericht eine Forderung zur Aufrechnung gestellt wird, die an sich vor dem Prozeßgericht hätte eingeklagt werden müssen (BGHZ 40, 338; vgl. auch BGHZ 60, 85, 88) [BGH 20.12.1972 - VIII ZR 186/70].
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Die Abgrenzung zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgte danach unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Zuständigkeit (vgl. BGHZ 24, 176, 177; 26, 304, 305 f.; BAG, Urteil vom 21.04.1966 - 5 AZR 536/65, AP Nr. 43 zu § 256 ZPO; Urteil vom 12.05.1972 - 3 AZR 473/71, AP Nr. 2 zu § 39 ArbNErfG; zusammenfassend G. Lüke, Festschrift für Kissel, 1994, S. 709, 710 f., 718 m.w.N.).
  • BAG, 23.05.1996 - 5 AS 32/95

    Verweisungsbeschluss des Bundesarbeitsgerichts bei negativem Kompetenzkonflikt

    Vor Inkrafttreten der neu gefaßten §§ 17 ff. GVG differenzierte die Rechtsprechung wie folgt: Gehörte die vor den Arbeitsgerichten zur Aufrechnung gestellte Forderung in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder umgekehrt die vor den ordentlichen Gerichten zur Aufrechnung gestellte Forderung in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, wurde die Entscheidungskompetenz des für die Klage zuständigen Gerichts bejaht (BAG Urteil vom 21. April 1966 - 5 AZR 536/65 - AP Nr. 43 zu § 256 ZPO; BAG Urteil vom 18. Mai 1972 - 3 AZR 473/71 - AP Nr. 2 zu § 39 ArbNErfG; BGHZ 26, 304 = AP Nr. 1 zu § 390 BGB).
  • BAG, 12.05.1972 - 3 AZR 473/71

    Aufrechnung mit Gegenansprüchen - Gerichte für Patentstreitsachen - Zuständigkeit

    Die Arbeitsgerichte haben wie auch sonst im Verhältnis zu den ordentlichen Gerichten auch in diesem Falle über die Gegenforderung mitzuentscheiden (Bestätigung und Fortentwicklung von BGH 30.01.1958 VII ZR 33/57 = BGHZ 26, 304 = AP Nr. 1 zu § 390 BGB; BAG 21.04.1966 5 AZR 536/65 = AP Nr. 43 zu § 256 ZPO).
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