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   BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99   

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BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99 (https://dejure.org/2001,1168)
BAG, Entscheidung vom 23.05.2001 - 5 AZR 545/99 (https://dejure.org/2001,1168)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 (https://dejure.org/2001,1168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    Gesetz über die Finanzierung der öffentlichen Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. April 1970 (GVBl. NW S 288) § 5; ; Verordnung zur Aus... führung des § 5 Schulfinanzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1997 (GVBl. NW S 88)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtstundenzahl einer Lehrkraft - Pflichtstundenzahl, Lehrkraft an Gesamtschule, Auslegung einer arbeitsvertraglichen Abrede, Einschätzungsprärogative des Verordnungsgebers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellte Lehrer (Pflichtstunden) - Pflichtstundenzahl einer Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl für angestellte Lehrer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl für angestellte Lehrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 1259
  • BB 2001, 1908
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 30.04.1999 - 5 Sa 1052/98
    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99
    5 AZR 545/99 5 Sa 1052/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 30. April 1999 - 5 Sa 1052/98 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99
    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu Recht ausgesprochen hat (14. Dezember 1989 - 2 NB 2/89 - RiA 1990, 194) kann der Anteil der von einer Lehrkraft außerhalb der Pflichtunterrichtsstunden zu leistenden Arbeiten lediglich grob pauschalierend geschätzt werden.
  • BAG, 17.05.2000 - 5 AZR 783/98

    Vergütung einer Teilzeitkraft nach Erhöhung der Pflichtstundenzahl für

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99
    Dementsprechend hat der Senat im Urteil vom 17. Mai 2000 (- 5 AZR 783/98 - EzA BGB § 611 Teilzeitarbeit Nr. 11) keine Veranlassung gesehen, die Wirksamkeit der Verordnung vom 22. Mai 1997, die auch in dem dortigen Verfahren für das Maß der Arbeitsleistung bestimmend war, zu erörtern oder gar in Frage zu stellen.
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 414/95

    Teilzeitlehrer auf Klassenreisen

    Auszug aus BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 545/99
    Die vereinbarte Unterrichtsstundenzahl beschreibt bei Lehrern an allgemeinbildenden Schulden den zeitlichen Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung nur zum Teil (BAG 20. November 1996 - 5 AZR 414/95 - BAGE 84, 335).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 227/05

    Tarifauslegung - Höhe der Unterrichtsverpflichtung angestellter Lehrer

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung für den Fall der Nr. 3 SR 2l I BAT entschieden, dass die Verweisung auf die Bestimmungen der entsprechenden Beamten wirksam ist (9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16).

    aa) Die Arbeitszeit einer Lehrkraft ist nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden zeitlich exakt messbar, während die übrige Arbeitszeit, die entsprechend dem pädagogischen Auftrag der Lehrkräfte mit der erforderlichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturarbeiten, Konferenzen, Elterngesprächen etc. verbracht wird, nicht in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden kann (vgl. BVerwG 29. November 1979 - II C 40.77 -BVerwGE 59, 142, 144; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16).

    Das ist jedoch deshalb nicht zu beanstanden, weil das beklagte Land bei der Festsetzung der Pflichtstundenzahl für beamtete Lehrkräfte die Grenzen billigen Ermessens zu wahren hat (vgl. zur Zulässigkeit der Erhöhung der Pflichtstundenzahl bei Kompensation: BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2I Nr. 16; ohne Kompensation: LAG Berlin 27. Februar 2004 - 13 Sa 2616/03 - NZA-RR 2004, 446).

    Die Tatsachen, die eine derartige Unzumutbarkeit der Erhöhung der Pflichtstunden begründen, muss der Lehrer vortragen, wobei dann der Dienstherr/Arbeitgeber darlegen müsste, wie er die unzumutbare Belastung des Arbeitnehmers kompensiert (vgl. BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - aaO).

    Auch wenn im Beamtenrecht, etwa bei der Vergütung, andere Grundsätze als im Angestelltenrecht gelten, so unterscheidet sich die Art und Weise sowie der Umfang der Arbeitsleistung angestellter Lehrkräfte nicht wesentlich von jener beamteter Lehrkräfte (vgl. BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 274/81 - BAGE 39, 138, 144; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; zuletzt BAG 14. September 2005 - 4 AZR 102/04 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 102).

    Soweit die Klägerin die Gleichstellung mit anderen Angestellten und Beamten fordert, fehlt es an der notwendigen Vergleichbarkeit, weil diese Bediensteten in der Regel nicht berechtigt sind, einen Teil ihrer Arbeitspflicht außerhalb der Dienststelle und zu selbstbestimmten Tageszeiten zu erbringen (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16).

    Die Pflichtstundenregelung durch Rechtsverordnung hat die Rechtsprechung für ausreichend erachtet und keine weitergehende normative Regelung der (Gesamt-)Arbeitszeit gefordert (vgl. für den § 78 LBG Nordrhein-Westfalen entsprechenden § 76 HmbBG: BVerwG 28. Januar 2004 - 2 C 19/03 - RiA 2004, 228; für die Verordnung zur Ausführung des § 5 SchFG Nordrhein-Westfalen: BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; OVG Nordrhein-Westfalen 16. März 2004 - 6 A 4402/02 - öD 2004, 111; BVerwG 21. September 2005 - 2 B 25/05 -).

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Diese ist nur hinsichtlich der Unterrichtsstunden zeitlich exakt messbar, während die übrige Arbeitszeit, die vor allem mit erforderlicher Vor- und Nachbereitung verbracht wird, lediglich grob pauschalierend geschätzt werden kann (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - zu II 2 a der Gründe, AP BAT SR 2l Nr. 16; 20. Januar 2010 - 5 AZR 986/08 - Rn. 15 mwN, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 187 = EzA BGB 2002 § 611 Mehrarbeit Nr. 2) .
  • LAG Köln, 13.09.2005 - 9 Sa 300/05

    Arbeitszeit der angestellten Lehrer, Pflichtstunden-Bandbreite

    Wenn der Landesverordnungsgeber ausgehend von einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 41 Stunden (Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Lande Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2003) die Pflichtstundenzahl für an Gymnasien tätige Lehrkräfte auf wöchentlich 25, 5 festlegt, überschreitet er nicht die Grenzen der ihm als Normgeber zukommenden Einschätzungsprärogative (vgl. zu der früheren Festsetzung auf 24, 5 Stunden: BAG, Urteil vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 -).

    Die anderen Beamten und Angestellten seien regelmäßig nicht berechtigt, einen Teil ihrer Arbeitspflicht außerhalb der Dienststelle und zu selbstbestimmten Tageszeiten zu verrichten (vgl. BAG, Urteil vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 -).

    Er braucht dabei nicht auf Selbsteinschätzungen der Lehrer abzustellen, weil erfahrungsgemäß die individuellen Arbeitsleistungen, abhängig auch von persönlichen Interessen und Fähigkeiten, erheblich differieren (vgl. BAG, Urteil vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - OVG Münster, Urteil vom 16. März 2004 - 6 A 4402/02 -).

    Diese arbeitsvertragliche Abrede weicht von keiner Tarifbestimmung ab (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 -).

  • BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 260/07

    Vergütungsansprüche befristet beschäftigter Lehrer

    Die Bestimmung einer objektiv belegbaren Relation dieser Arbeitszeit zur Zahl der Unterrichtsstunden ist wegen der individuellen Unterschiede nicht möglich (Senat 8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 17, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 177 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 10 mwN; 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 16; 20. November 1996 - 5 AZR 414/95 - BAGE 84, 335; 22. August 2001 - 5 AZR 548/99 - EzBAT § 34 BAT Nr. 8; BAG 3. Dezember 1987 - 6 AZR 569/85 - BAGE 57, 96, 101 f.; BVerwG 23. Juni 2005 - 2 C 21/04 - BVerwGE 124, 11; 28. Januar 2004 - 2 C 19/03 - DVBl. 2004, 772; 14. Dezember 1989 - 2 NB 2/89 - RiA 1990, 194).
  • LAG Berlin, 12.03.2004 - 13 Sa 2400/03

    Pflichtstundenerhöhung für Lehrer

    Denn die Pflichtstundenregelung für die Lehrer und Einzellehrergruppen ist nicht nur in die allgemein-beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, sondern trägt auch dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der von ihr erfassten Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt messbar ist, während die Arbeitszeit dieser Lehrer im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen etc. nicht im Einzelnen in messbarer überprüfbarer Form bestimmt ist, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden kann; in diesem Rahmen konkretisiert der Dienstherr durch die Pflichtstundenregelung die für Lehrer geltende wöchentliche Arbeitszeit (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. BVerwG 29.11.1979 BVerwGE 59, 142, 144, 147; BVerwG 14.12.1989 RiA 1990, 194; BVerwG 19.1.1992 ZBR 1992, 194 und des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG 23.5.2001 NZA 2001, 1259, 1260; BAG 20.11.1996 BAGE 84, 335).

    Bereits aus diesem Grunde können der hier in Frage stehenden Regelung der Pflichtstundenzahl der Lehrer auch nicht wissenschaftliche Untersuchungen über die Arbeitszeit der Lehrer etwa von Bender und Umbach entgegengehalten werden (vgl. BAG 23.5.2001, a.a.O., 1260; VG Berlin. a.a.O., zu II 2 der Gründe m.w.N.).

    Soweit es um einen Vergleich mit anderen, nicht als Lehrer beschäftigten Beamten oder Angestellten geht, fehlt es an der notwendigen Vergleichbarkeit, weil diese Beschäftigten in der Regel nicht befugt sind, einen Teil ihrer Arbeitspflicht außerhalb der Dienststelle und zu selbst bestimmten Tageszeiten zu verrichten (vgl. BAG 23.5.2001, a.a.O., 1260).

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 5/06

    Arbeitszeit von Lehrkräften - Bandbreitenregelung

    Die übrige Arbeitszeit, die entsprechend dem pädagogischen Auftrag der Lehrkräfte mit der erforderlichen Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Korrekturarbeiten, Konferenzen, Elterngesprächen etc. verbracht wird, kann nicht in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern nur - grob pauschalierend - geschätzt werden (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT § 2 SR 2 l Nr. 16).
  • LAG Berlin, 27.02.2004 - 13 Sa 2616/03

    Pflichtstundenerhöhung für Lehrer

    Denn die Pflichtstundenregelung für die Lehrer und Einzellehrergruppen ist zwar in die allgemein-beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet, trägt aber dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der von ihr erfassten Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt messbar ist, während die Arbeitszeit dieser Lehrer im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen etc. nicht im Einzelnen in messbarer überprüfbarer Form bestimmt ist, sondern nur grob pauschalierend geschätzt werden kann; in diesem Rahmen konkretisiert der Dienstherr durch die Pflichtstundenregelung die für Lehrer geltende wöchentliche Arbeitszeit (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. BVerwG 29.11.1979 BVerwGE 59, 142, 144, 147; BVerwG 14.12.1989, RiA 1990, 194; BVerwG 29.1.1992 ZBR 1992, 194 und des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAG 23.5.2001 NZA 2001, 1259, 1260; BAG 20.11.1996 BAGE 84, 335).

    Bereits aus diesem Grunde können der hier in Frage stehenden Regelung der Pflichtstundenzahl der Lehrer auch nicht wissenschaftliche Untersuchungen über die Arbeitszeit der Lehrer etwa von Bender und Umbach entgegengehalten werden (vgl. BAG 23.5.2001, a.a.O., 1260; VG Berlin, a.a.O., zu II 2 der Gründe m.w.N.).

    bb) Soweit es um einen Vergleich mit anderen, nicht als Lehrer beschäftigten Beamten oder Angestellten geht, fehlt es an der notwendigen Vergleichbarkeit, weil diese Beschäftigten in der Regel nicht befugt sind, einen Teil ihrer Arbeitspflicht außerhalb der Dienststelle und zu selbst bestimmten Tageszeiten zu verrichten (vgl. BAG 23.5.2001, a.a.O., 1260).

  • LAG Düsseldorf, 17.03.2005 - 5 Sa 2043/04

    Wöchentliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst, Pflichtstundenzahl für beamtete

    Dass diese Möglichkeit auf der Grundlage von § 5 Abs. 1 des Schulfinanzgesetzes besteht und keinen rechtlichen Bedenken begegnet, hat das Bundesarbeitsgericht (vgl. hierzu: Urteil vom 23.05.2001 - 5 AZR 545/99 - AP Nr. 286 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch: LAG Berlin, Urteil vom 12.03.2004 - 13 Sa 2004/03 - n. v.) mehrfach entschieden, sofern die dadurch erfolgte Verteilung der Arbeitszeit auf Pflichtstunden und andere Arbeitsleistungen nicht unverhältnismäßig ist.

    1.4 Schließlich liegt auch keine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG und des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes vor (vgl. auch hierzu: BAG, Urteil vom 23.05.2001 - a. a. O.; LAG Berlin, Urteil vom 12.03.2004, a. a. O.).

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 145/04

    Arbeitsvergütung - Vorgriffsstunden

    Durch die vorübergehende Erhöhung der Pflichtunterrichtsstunden wurde lediglich die Relation der zu leistenden Unterrichtsstunden zu den außerhalb der Pflichtunterrichtsstunden zu leistenden Arbeiten verändert (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 545/99 - AP BAT SR 2l § 2 Nr. 16; 22. August 2001 - 5 AZR 548/99 - ZTR 2002, 175).
  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 548/99

    Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin nach Erhöhung der

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 23. Mai 2001 (- 5 AZR 545/99 -zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits entschieden.
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2004 - 12 Sa 1484/03

    Abgeltung von geleisteten "Vorgriffsstunden" im Störfall, Änderung der

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 472/03

    Direktionsrecht - Vertragsauslegung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2006 - 5 Sa 156/05

    Keine erhöhte Pflichtstundenzahl bei Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern

  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 482/03

    Direktionsrecht, Vertragsauslegung

  • LAG Berlin, 03.11.2005 - 10 Sa 1490/05

    Umgewichtung der Gesamtarbeitszeit durch Ermäßigung der Pflichtstundenanzahl für

  • VG Düsseldorf, 01.10.2002 - 2 K 6087/00

    Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl eines Gymnasiallehrers mit

  • VG Darmstadt, 31.08.2006 - 1 E 2043/05

    Zur Verpflichtung eines Lehrers zu einer Frühbereitschaft im Sinne einer

  • LAG Hamburg, 09.01.2002 - 5 Sa 86/01

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Vorrang einer

  • VG Gelsenkirchen, 18.09.2002 - 1 K 1820/00
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2002 - 12 (10) Sa 205/02

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte durch "Vorgriffsstunden"

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