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   BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98   

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BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98 (https://dejure.org/1999,2037)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 5 AZR 698/98 (https://dejure.org/1999,2037)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 (https://dejure.org/1999,2037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 n. F.; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Erfrischungsgetränke-Industrie und des Getränkefachgroßhandels im Hamburg und Schleswig-Holstein vom 15. März 1994 § 10
    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Erfrischungsgetränke-Industrie - Getränkefachgroßhandel

  • Judicialis

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 n.F.; ; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Erfrischungsgetränke-Industrie und des Getränkefachgroßhandels im Hamburg und Schleswig-Holstein vom 15. März 1994 § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 n. F.; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Erfrischungsgetränke-Industrie und des Getränkefachgroßhandels in Hamburg und Schleswig-Holstein vom 15. 3. 1994 § 10
    II. Erfrischungsgetränke-Industrie und Getränkefachgroßhandel Schleswig-Holstein und Hamburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1288 (Ls.)
  • BB 1999, 1170
  • DB 1999, 1328
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
    Dessen Auslegung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (vgl. zu diesen im einzelnen BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der erkennende Senat ist der Rechtsprechung des Zweiten und Siebten Senats hinsichtlich der Auslegung tariflicher Verweisungen gefolgt (Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dazu bedarf es jedoch besonders deutlicher Anhaltspunkte (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    In der Existenz einer tariflichen Regelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche liegt deshalb jedenfalls bei einer bloßen Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung kein hinreichend starkes Indiz dafür, daß die Tarifvertragsparteien schon die Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen normativ selbständig hätten regeln wollen (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; BAG Urteil vom 25. November 1998 - 5 AZR 305/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 305/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; BAG Urteil vom 25. November 1998 - 5 AZR 305/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
    Im Rahmen ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften die Auslegungsregel entwickelt, im Zweifel seien diese Verweisungen - ebenso wie die wort- oder inhaltsgleiche Übernahme des Gesetzestextes - deklaratorisch (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
    Im Rahmen ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften die Auslegungsregel entwickelt, im Zweifel seien diese Verweisungen - ebenso wie die wort- oder inhaltsgleiche Übernahme des Gesetzestextes - deklaratorisch (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
    Dessen Auslegung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (vgl. zu diesen im einzelnen BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
    Dessen Auslegung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung (vgl. zu diesen im einzelnen BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und vom 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
    Im Rahmen ihrer Rechtsprechung zur tariflichen Übernahme gesetzlicher Kündigungsfristen haben der Zweite und der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts für tarifliche Verweisungen auf gesetzliche Vorschriften die Auslegungsregel entwickelt, im Zweifel seien diese Verweisungen - ebenso wie die wort- oder inhaltsgleiche Übernahme des Gesetzestextes - deklaratorisch (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • LAG Hamburg, 05.05.1998 - 2 Sa 123/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeitnehmer der

    Auszug aus BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 5. Mai 1998 - 2 Sa 123/97 - aufgehoben.
  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10

    Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche

    Beides bringt zum Ausdruck, dass sich die Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Berechnung der Beschäftigungszeiten an der geltenden Gesetzeslage orientieren und lediglich im Interesse der Klarstellung und Übersichtlichkeit auf die gesetzliche Vorschrift hinweisen wollten (vgl. für ähnliche Fälle BAG 21. April 2010 - 10 AZR 308/09 - Rn. 16, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 212 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 47; 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - zu III 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1) .

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im Übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - zu III 3 b aa der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1; 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - zu II 4 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21 = EzA BGB § 622 nF Nr. 54; jeweils mwN) .

  • BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 390/99

    Befristung nach BeschFG im Anwendungsbereich des BAT

    Eine konstitutive Regelung liegt nur vor, wenn der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Norm im Tarifvertrag einen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG 27. August 1982 - 7 AZR 190/80 - BAGE 40, 102 ff. = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 133, zu II 2 der Gründe; BAG 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1028/94 - BAGE 81, 76 ff. = AP BGB § 622 Nr. 48, zu II 2 der Gründe; BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu B III 4 der Gründe; BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 2 der Gründe).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und in einem anderen Teilbereich auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Textilindustrie Nr. 21 = EzA BGB § 622 nF Nr. 54, zu II 4 b der Gründe; BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Schuhindustrie Nr. 6, zu B III 7 der Gründe; BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu II 3 b der Gründe; BAG 16. Juni 1999 - 5 AZR 435/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 9 = EzA EntgeltfortzG Tarifvertrag § 4 Nr. 36, zu II 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 248/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Wartezeit

    Der Grundsatz der sechswöchigen Entgeltfortzahlung hätte auch ohne Festlegung der Entgelthöhe einen Sinn (vgl. etwa BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 27; 12. April 2000 - 5 AZR 692/98 - AP EFZG § 4 Nr. 47 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 45; Decruppe aaO).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 19/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Aus einer Tarifregelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche kann aber bei Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen nach der Rechtsprechung des Senats nicht auf eine eigenständige Tarifregelung zur Höhe der Entgeltfortzahlung im Sechs-Wochen-Zeitraum geschlossen werden (BAG 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - BAGE 89, 95, 107; BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 b dd der Gründe).

    Zum anderen ist es für den Arbeitnehmer von wirtschaftlichem Wert, wenn er in den ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit nur 80 % seines regelmäßigen Arbeitsentgelts erhält und in den Wochen danach Gesamtleistungen etwa in Höhe seines vollen Nettogehalts (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 b dd der Gründe) oder - wie vorliegend - 90 % davon.

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 117/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    In gleicher Weise hat er bei einem Tarifvertrag entschieden, der die Weiterzahlung des Gehalts vorsah, ohne Angaben zur Höhe zu machen (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 b bb der Gründe; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 524/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Zum anderen kann es unabhängig davon nicht als gänzlich widersinnig angesehen werden, wenn ein Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen seiner Arbeitsunfähigkeit nur 80 % seines regelmäßigen Arbeitsentgelts erhält und in den Wochen danach Gesamtleistungen bis zur Höhe seines vollen Nettogehalts (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 16.12.1999 - 2 Sa 946/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Beschäftigten im Einzelhandel NRW

    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, dass es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (vgl. BAG Urteil vom 01.07.1998 ­ 5 AZR 545/97 ­ NZA 1999, 43 sowie BAG Urteil vom 10.02.1999 ­ 5 AZR 698/98 ­ jeweils m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 08.06.2000 - 2 Sa 374/00

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Überstunden

    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, dass es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (vgl. BAG, Urteil vom 01.07.1998 ­ 5 AZR 545/97 ­ NZA 1999, 43 sowie BAG, Urteil vom 10.02.1999 ­ 5 AZR 698/98 ­ jeweils m. w. N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2000 - 2 Sa 521/99

    Anspruch auf Versorgungszuschuss aus Dienstvereinbarung; Dynamische Verweisung

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  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 252/99
    In gleicher Weise hat er bei einem Tarifvertrag entschieden, der die Weiterzahlung des Gehalts vorsah, ohne Angaben zur Höhe zu machen (BAG 10. Februar 1999 - 5 AZR 698/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Getränkeindustrie Nr. 1, zu III 3 b bb der Gründe; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 372/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 179/99
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 594/99
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 273/99
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 272/99
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