Rechtsprechung
   BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98   

Volltextveröffentlichungen

  • lexetius.com

    Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen

Verfahrensgang

  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.08.1998 - 4 Sa 134/97
  • BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00  

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Dann ist der subjektive Anspruch des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG erschöpft (Senat 2. Dezember 1997 - 9 AZR 445/96 - und - 9 AZR 668/96 - aaO; ebenso BAG 14. November 2001 - 7 AZR 568/00 - AP MTA SR 2 a § 2 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2 und 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25; BVerwG 25. August 1998 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127; 9. März 1998 - 2 C 4.87 - ZBR 1989, 281; 30. Juli 1993 - 2 B 64.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 49 sowie 21. November 1996 - 2 A 3.96 - nv.; davon möglicherweise in den nicht tragenden Entscheidungsgründen abweichend BVerwG 13. September 2001 - 2 C 39.00 - BVerwGE 115, 89; kritisch auch Huber JZ 1996, 149; offengelassen Dreier/Lübbe-Wolf GG Art. 33 Rn. 50).
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05  

    Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung -

    Es ist deshalb regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft, wenn Funktionsstellen zunächst bis zum Abschluss des Besetzungsverfahrens vorübergehend übertragen werden (BAG 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - ZTR 2001, 25).
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02  

    Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als

    Auf die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 21. Juni 2000 - 5 AZR 805/98 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. August 1998 - 4 Sa 134/97 - aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    aa) Mit dem im vorliegenden Rechtsstreit zum Aktenzeichen - 5 AZR 805/98 - am 21. Juni 2000 ergangenen Urteil hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Aufhebung des Berufungsurteils und die Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht damit begründet, der sachliche Grund für die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit sei weggefallen, so daß eine rechtsmißbräuchliche Ausnutzung der Gestaltungsmöglichkeit nach § 24 Abs. 1 BAT-O vorliege.

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