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   BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08   

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BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08 (https://dejure.org/2009,5166)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2009 - 5 AZR 941/08 (https://dejure.org/2009,5166)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2009 - 5 AZR 941/08 (https://dejure.org/2009,5166)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 15 ff., BAGE 118, 211).

    Diese bestimmten Entgeltzahlungsperioden zurechenbaren Einmalzahlungen stellten pauschale Entgelterhöhungen dar (vgl. Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 18, AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49).

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - zu I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    Erhöht sich die tarifliche Vergütung, entspricht die Zulässigkeit der Anrechnung regelmäßig dem Parteiwillen, weil sich die Gesamtvergütung nicht verringert (BAG 21. Januar 2003 - 1 AZR 125/02 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 118 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 41; 14. August 2001 - 1 AZR 744/00 - zu I 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 88 Nr. 1).
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    a) Trotz fehlenden Erklärungsbewusstseins liegt eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (vgl. nur BGH 2. November 1989 - IX 197/88 - mwN, BGHZ 109, 171, 177).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 15 ff., BAGE 118, 211).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 105/05

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente - Klageerweiterung in der Revision

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    Andernfalls kann die Erhöhung des Tarifentgelts nur dann zu einem effektiv erhöhten Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers führen, wenn das Tarifentgelt das vereinbarte Entgelt übersteigt (Senat 9. November 2005 - 5 AZR 105/05 - zu II 3 a der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 196 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 132).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, sofern dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (Senat 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - AP BGB § 307 Nr. 36 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 49; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - mwN, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47; BAG 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - Rn. 15 ff., BAGE 118, 211).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    Das gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit der Tariflohnerhöhung verrechnet worden ist (BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - zu II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2008 - 3 Sa 269/08

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf die übertarifliche Zulage - ERA-Tarifentgelt

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. September 2008 - 3 Sa 269/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 942/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 941/08
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 23. September 2009 - 5 AZR 941/08 - (vorliegend, führend) und - 5 AZR 942/08 - (Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) .
  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 12 Sa 450/06

    Tarifliche Ausschlussfrist, gerichtliche Geltendmachung, Schadensersatz wegen

    Dabei mussten sie auch beachten, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht immer eine solche Ausschlussfrist wahren kann, und zwar jedenfalls dann nicht, wenn die tarifliche Ausschlussklausel, wie der im Streitfall bedeutsame § 22 RTV-Gebäudereinigung, bestimmt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gerichtlich geltend gemacht werden müssen, sofern die Gegenpartei sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist erklärt oder die Ansprüche ablehnt (vgl. BAG, Urteil vom 09.03.1966 - 4 AZR 87/65 -, NJW 1966, 1477; BAG, Urteil vom 08.01.1970 - 5 AZR 124/69 -, AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

    Auf diese Konsequenzen sind die Tarifvertragsparteien nicht nur durch zahlreiche Gerichtsurteile, sondern auch durch das Schrifttum immer wieder hingewiesen worden (vgl. bes. Zöllner, Anm. zu AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen [Bl. 3]; Schnorr, SAE 1966, 237 [zu 2 a.E.]; Lieb, Anm. zu AP Nr. 43 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Konzen, SAE 1970, 276 [zu I]; Stahlhacke, Handbuch zum Arbeitsrecht in 'Das Lohnbüro'; Gruppe 1 S. 205; Wiedemann, Festschrift für Karl Larenz, 1973, S. 199 [210]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.1978 - 1 Ta 52/78

    Kündigungsschutzklage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

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