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   VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 07.460   

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VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 07.460 (https://dejure.org/2008,25290)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2008 - 5 B 07.460 (https://dejure.org/2008,25290)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2008 - 5 B 07.460 (https://dejure.org/2008,25290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Statusdeutsche; Abkömmling von Spätaussiedlern; Aufnahme finden; Ausschlussgrund in der Person des Abkömmlings

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung als Deutsche i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ohne Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (Statusdeutsche); Bindung des Gerichts im Verfahren zur Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft bei rechtskräftiger Ablehnung der Erteilung eines Aufnahmebescheides eines ...

  • Judicialis

    GG Art. 116 Abs. 1; ; BVFG § 4 Abs. 3 Satz 2; ; BVFG § 5 Nr. 2 c; ; BVFG § 15 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht: Statusdeutsche; Abkömmling von Spätaussiedlern; Aufnahme finden; Ausschlussgrund in der Person des Abkömmlings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 3.03

    Spätaussiedler; Abkömmling; Stichtag; Aufnahme; Verlassen der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 07.460
    Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes stellen insoweit die in Art. 116 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber vorbehaltene gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschenstatus dar (vgl. BVerwG Urteil vom 19.6.2001, BVerwGE 114, 332 ff, vom 20.4.2004, BVerwGE 120, 292; BayVGH vom 11.2.2008, Az 5 ZB 07.1094).

    Dadurch, dass die Kläger mit Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 29. April 2002 gemäß § 27 Abs. 2 BVFG in den Aufnahmebescheid der Eltern der Klägerin zu 1 einbezogen worden sind, haben sie Aufnahme im Geltungsbereich des Gesetzes gefunden (vgl. BVerwG Urteil vom 20.4.2004 a.a.O.).

    Im damaligen Bescheinigungsverfahren wurde demnach nicht über den Status der Kläger nach Art. 116 Abs. 1 GG (mit-)entschieden, so dass sich aus der Entscheidung eine (negative) Bindung der Einbürgerungsbehörde und Gerichte bei der hier streitigen Feststellung der Statusdeutscheneigenschaft der Kläger als Abkömmlinge von Spätaussiedlern gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BVFG nicht ergeben kann (so auch BVerwG vom 20.4.2004 a.a.O.).

    Das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 5 BVFG in der Person des Abkömmlings stand nach der Gesetzesfassung zum maßgeblichen Zeitpunkt zwar der Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 2 BVFG an den Abkömmling oder Ehegatten eines Spätaussiedlers entgegen, hinderte aber nicht den Erwerb der Rechtstellung als Deutscher (s. BVerwG vom 20.4.2004 a.a.O.).

    Dementsprechend hat das Gesetz geregelt, dass die Ausschlussgründe in § 5 BVFG in der Fassung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes zwar den Statuserwerb bei Spätaussiedlern ausschließen, bei Abkömmlingen aber nur zum Wegfall der Rechte und Vergünstigungen nach § 7 Abs. 2 BVFG führen (so auch BVerwG vom 20.4.2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 07.460
    Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes stellen insoweit die in Art. 116 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber vorbehaltene gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschenstatus dar (vgl. BVerwG Urteil vom 19.6.2001, BVerwGE 114, 332 ff, vom 20.4.2004, BVerwGE 120, 292; BayVGH vom 11.2.2008, Az 5 ZB 07.1094).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 19.04

    A: Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - nach § 27 BVFG; B: Bescheinigung als

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 07.460
    Die hiergegen gerichteten Klagen, mit denen die Kläger nur noch Ansprüche auf Erteilung von Bescheinigungen nach § 15 Abs. 2 BVFG weiterverfolgten, hatten letztlich keinen Erfolg (Urteil des BVerwG v. 11.August 2005 Az. 5 C 19.04).
  • VGH Bayern, 11.02.2008 - 5 ZB 07.1094

    Staatsangehörigkeit; Sammeleinbürgerung; Statusdeutscher; Vertriebener deutscher

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 07.460
    Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes stellen insoweit die in Art. 116 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber vorbehaltene gesetzliche Regelung für den Erwerb des Deutschenstatus dar (vgl. BVerwG Urteil vom 19.6.2001, BVerwGE 114, 332 ff, vom 20.4.2004, BVerwGE 120, 292; BayVGH vom 11.2.2008, Az 5 ZB 07.1094).
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