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   BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07   

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https://dejure.org/2007,9501
BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07 (https://dejure.org/2007,9501)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.2007 - 5 B 3.07 (https://dejure.org/2007,9501)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 5 B 3.07 (https://dejure.org/2007,9501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem Verfahren hinsichtlich Entschädigung für Verfolgungsschäden; Anrechnungsfähigkeit von Grundvermögen; Berechnung des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.07.2006 - 5 C 2.06

    Bemessungsgrundlage für Entschädigung; Betriebsgrundstück; Einheitswert;

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07
    8 a) Mit seiner entscheidungstragenden rechtlichen Auffassung, die Verweisung auf § 3 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 EntschG in § 2 Satz 5 NS-VEntschG betreffe nur Fälle der Entschädigung für Grundvermögen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach § 3 EntschG, nicht aber Fälle nach § 4 EntschG (Entschädigung für Unternehmen), setzt sich das Verwaltungsgericht nicht in Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 2006 BVerwG 5 C 2.06 (Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 2).

    13 Zu Recht macht die Beklagte in ihrer Erwiderung geltend, dass das von der Beschwerde herangezogene Urteil vom 27. Juli 2006 (a.a.O.) nicht zu der Frage ergangen ist, ob eine Darlehensverpflichtung, die zwar dem Unternehmen, nicht aber Betriebsgrundstücken des Unternehmens zuzuordnen ist (namentlich nicht i.S.v. § 3 Abs. 4 Satz 1 EntschG "an solchem Vermögen dinglich gesichert war"), in entsprechender Anwendung von § 3 Abs. 4 EntschG unberücksichtigt bleiben muss, weil sie in der Zeit nach dem 15. September 1935 entstanden ist.

    15 Ebenso wenig wie dem Urteil vom 27. Juli 2006 (a.a.O.) sind dem Urteil vom 18. Februar 1999 Maßstäbe für die im Streitfall bedeutsame Frage zu entnehmen, ob langfristige Verbindlichkeiten, die keinem Grundstück (sei es ein Betriebs- oder sonstiges Grundstück) zuzuordnen sind und daher nicht die entschädigungsfähige Substanz eines Grundstücks vermindert haben können, in ähnlicher Weise nicht oder nur teilweise in Abzug zu bringen sind.

  • BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 42.03

    Unternehmen; Einheitswert; Ersatzeinheitswert; Reinvermögen; Bilanz;

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07
    Die von den Klägern angeführten Urteile vom 27. Mai 2002 BVerwG 3 C 2.02 (Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 1) und vom 16. September 2004 BVerwG 3 C 42.03 (Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 2) betreffen nicht die Frage der Verwendbarkeit von Ersatzeinheitswerten, die im Verfahren nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz zunächst ermittelt, aber in der Folge nicht aufrechterhalten worden sind.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 3 C 8.98

    Zwangsverkauf; Entschädigungswert; langfristige Verbindlichkeiten;

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07
    14 Im Übrigen ist bereits durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1999 BVerwG 3 C 8.98 (VIZ 1999, 476) der wesentliche Bedeutungsgehalt der hier in Rede stehenden Maßgaberegelung geklärt.
  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 C 2.02

    Arisierung"; Unternehmensentziehung während NS-Zeit; NS-Zeit,

    Auszug aus BVerwG, 10.07.2007 - 5 B 3.07
    Die von den Klägern angeführten Urteile vom 27. Mai 2002 BVerwG 3 C 2.02 (Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 1) und vom 16. September 2004 BVerwG 3 C 42.03 (Buchholz 428.41 § 4 EntschG Nr. 2) betreffen nicht die Frage der Verwendbarkeit von Ersatzeinheitswerten, die im Verfahren nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz zunächst ermittelt, aber in der Folge nicht aufrechterhalten worden sind.
  • BVerwG, 27.01.2010 - 5 B 11.09

    Feststellung der Entschädigung; günstigere Entscheidung durch neue Urkunde

    Danach kann der für die Bemessung der Entschädigungshöhe einer in der NS-Zeit erfolgten Unternehmensschädigung nach § 2 Satz 2 NS-VEntschG maßgebliche, vor der Schädigung zuletzt festgestellte, Einheitswert unter den erschwerten Voraussetzungen des - für sich gesehen in § 2 Satz 5 NS-VEntschG nicht für entsprechend anwendbar erklärten - § 580 ZPO in Frage gestellt werden (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3).

    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung, das Gerichtskostenrisiko sowohl für die Berechtigten als auch für die öffentliche Hand zu begrenzen, gilt § 52 Abs. 4 GKG, nach dem in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit über Ansprüche nach dem Vermögensgesetz der Streitwert nicht über 500 000 EUR angenommen werden darf, auch in Fällen, in denen eine Rückgabe nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen und deshalb nach dem NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz Entschädigung zu gewähren ist oder der Berechtigte Entschädigung gewählt hat (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 2006 - BVerwG 3 B 118.05 -, vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 -, vom 19. Juli 2007 - BVerwG 5 B 84.06 - und vom 8. Mai 2008 - BVerwG 5 C 6.07 -).

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 33.07

    Aktien; Schädigung an; Bemessungsgrundlage Entschädigung; Beteiligung an

    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung, das Gerichtskostenrisiko sowohl für die Berechtigten als auch für die öffentliche Hand zu begrenzen, gilt § 52 Abs. 4 GKG, nach dem in Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit über Ansprüche nach dem Vermögensgesetz der Streitwert nicht über 500 000 Euro angenommen werden darf, auch in Fällen, in denen eine Rückgabe nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen und deshalb nach dem NS-Verfolgtenentschädigtengesetz Entschädigung zu gewähren ist oder der Berechtigte Entschädigung gewählt hat (s. Beschlüsse vom 22. Februar 2006 - BVerwG 3 B 118.05 -, 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 -, 19. Juli 2007 - BVerwG 5 B 84.06 - und 8. Mai 2008 - BVerwG 5 C 6.07 -).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 5 C 23.10

    Revisionszulassung; Beschränkung; Abtrennbarkeit; Teil des Streitgegenstandes;

    Vielmehr diente der Rückgriff auf einen bestands- oder rechtskräftigen Einheitswert nur dazu, Streit über die Höhe der Unternehmensentschädigung zu vermeiden und damit eine Verfahrensbeschleunigung zu bewirken (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3; Urteil vom 9. Dezember 2010 a.a.O.; BTDrucks 12/4887 S. 34).
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    Es trifft zwar zu, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs- und Prozessökonomie auf vorhandene Einheits- oder Ersatzeinheitswerte zurückgegriffen (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3 Rn. 5) und dabei bewusst erhebliche Bewertungsungenauigkeiten hingenommen hat.
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 18.10

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    Es trifft zwar zu, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs- und Prozessökonomie auf vorhandene Einheits- oder Ersatzeinheitswerte zurückgegriffen (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3 Rn. 5) und dabei bewusst erhebliche Bewertungsungenauigkeiten hingenommen hat.
  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 19.09

    Ausgleichsleistung; Besatzungsrecht; Bemessungsgrundlage; Bilanz; Demontage;

    Es trifft zwar zu, dass der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs- und Prozessökonomie auf vorhandene Einheits- oder Ersatzeinheitswerte zurückgegriffen (vgl. Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 - Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3 Rn. 5) und dabei bewusst erhebliche Bewertungsungenauigkeiten hingenommen hat.
  • BVerwG, 24.02.2009 - 5 B 4.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Begriffs des Auffindens einer anderen

    Vielmehr soll mit dieser Regelung gerade zum Ausdruck gebracht werden, dass ein bestands- bzw. rechtskräftig festgestellter Ersatzeinheitswert im Entschädigungsverfahren nicht mehr oder allenfalls unter den erschwerten Voraussetzungen des § 580 ZPO in Frage gestellt werden kann (Beschluss vom 10. Juli 2007 BVerwG 5 B 3.07 Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3).
  • VG Berlin, 23.04.2015 - 29 K 57.11

    Entschädigung für die Enteignung ausländischer Anteile an einer Fabrik

    Da es sich um ein Betriebsgrundstück handelt, wird der Hauszinssteuerabgeltungsbetrag nicht hinzugerechnet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 5 B 3.07 -, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 31.03.2011 - 29 K 22.09

    Auslegung eines Entschädigungsantrages; Unternehmensrestitution

    Die hier einschlägige Regelung über die Reinver-mögensermittlung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 EntschG, enthält für die Betriebsgrundstücke einen Verweis ausschließlich auf die Wertermittlung nach § 3 Abs. 3 EntschG und auf die Behandlung langfristiger Verbindlichkeiten in § 3 Abs. 4 EntschG, so dass eine entsprechende Anwendung von § 3 Abs. 1 Satz 3 EntschG ausscheidet (VG Berlin, Urteil vom 13. Oktober 2006 - VG 22 A 474.02 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 5 B 3.07 -, Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3).
  • VG Berlin, 14.04.2016 - 29 K 166.14

    Anspruch auf Entschädigung nach dem NS-VEntschG

    Denn eine Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung kann im Entschädigungsverfahren mit Hilfe eines in einem anderen Verfahren ermittelten Einheitswerts nur erzielt werden, wenn er im Entschädigungsverfahren nicht mehr oder allenfalls unter den erschwerten Voraussetzungen nach § 580 ZPO in Frage gestellt werden kann (zum Ersatzeinheitswert BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2007 - BVerwG 5 B 3.07 -, Buchholz 428.42 § 2 NS-VEntschG Nr. 3 = juris Rn. 5).
  • VG Berlin, 14.04.2016 - 29 K 12.14

    Entschädigung für den verfolgungsbedingten Verlust eines Unternehmens; Wertansatz

  • VG Berlin, 25.11.2016 - 29 K 22.16

    Bindungswirkung einer Tatsachenentscheidung nach Zurückverweisung durch das

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