Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14414
BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06 (https://dejure.org/2006,14414)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.2006 - 5 B 54.06 (https://dejure.org/2006,14414)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 5 B 54.06 (https://dejure.org/2006,14414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    Der Kläger könnte nur dann von der fehlerhaften Besetzung des Senats ausgehen, wenn seine Ermittlungen unbefriedigend verliefen, d.h. wenn ihm die Aufklärung ganz oder teilweise verweigert wurde oder die ihm erteilte Auskunft unzutreffend erschien oder wenn der angegebene Grund das gerichtliche Verfahren nicht rechtfertigte (Beschluss vom 11. April 1986 BVerwG 7 CB 63.85 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 25.09.1981 - 9 C 217.80

    Berufung eines Ersatzrichters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Zulässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    So hätte er zumutbarerweise zur Klärung seiner Zweifel vom Berufungsgericht Auskunft über eventuelle Verhinderungsgründe des nach seiner Ansicht zuständigen Richters verlangen müssen, um dem Revisionsgericht eine Grundlage zur sachlichen Überprüfung der Rüge zu verschaffen (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1994 BVerwG 1 B 176.93 Buchholz 310 § 138 Nr. 1 VwGO Nr. 32; vom 25. September 1981 BVerwG 9 C 217.80 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 33; stRspr).
  • BAG, 18.10.1990 - 8 AS 1/90

    Wiederaufnahme; fehlende Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    7 2.1.3 Soweit der Kläger mit Blick auf die Sachentscheidung über das Wiederaufnahmebegehren davon ausgeht (Abschnitt C.), dass grundsätzlich klarzustellen sein wird, ob eine ordnungsgemäße Vertretung in dem gesamten Verfahren über einen Antrag auf Zulassung der Berufung erforderlich ist, ist diese Frage für die Vertretung nach Vorschrift der Gesetze im Sinne von § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht relevant, weil diese Vertretung die Postulationsfähigkeit, die der Kläger im Laufe des Berufungszulassungsverfahrens verloren hat, nicht umfasst (BAG, Beschluss vom 18. Oktober 1990 8 AS 1/90 BAGE 66, 140 zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; BFH, Beschluss vom 7. August 2002 VII S 27/02 BFH/NV 2003, 175 zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2005 BVerwG 1 B 149.04 Buchholz 310 § 138 Nr. 4 VwGO Nr. 8 = NJW 2005, 3019 zu § 138 Nr. 4 VwGO).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    Hierzu muss die Begründung eine konkrete Rechtsfrage enthalten sowie darlegen, dass sie in einem künftigen Revisionsverfahren entscheidungserheblich und damit klärungsfähig sowie im Interesse der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und fallübergreifend in einer Vielzahl von Fällen von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328); die Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm oder einer Gesetzesauslegung oder -anwendung macht es nicht entbehrlich, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen (BFH, Beschluss vom 18. Mai 2005 VIII B 141/04 BFH/NV 2005, 1783).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04

    Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    Denn dies beträfe eine nicht rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftige Rechtsfrage zu einem Übergangsproblem aus Anlass der von dem Gesetzgeber geänderten Rechtswegzuweisung; zu einem solchen Problem könnte keine für die Zukunft richtungweisende Klärung erreicht werden (s. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 BVerwG 1 B 139.04 Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12; stRspr).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    Das Oberverwaltungsgericht konnte das erneute Ablehnungsgesuch hier aus den in dem Beschluss vom 16. Januar 2006 genannten Gründen auf der Grundlage der herangezogenen Judikatur frei von Willkür auch in Ansehung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 2. Juni 2005 2 BvR 625/01 NJW 2005, 3410) als unbeachtlich behandeln und in der zur Entscheidung in der Sache berufenen Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden.
  • BFH, 07.08.2002 - VII S 27/02

    Nichtigkeitsklage; Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    7 2.1.3 Soweit der Kläger mit Blick auf die Sachentscheidung über das Wiederaufnahmebegehren davon ausgeht (Abschnitt C.), dass grundsätzlich klarzustellen sein wird, ob eine ordnungsgemäße Vertretung in dem gesamten Verfahren über einen Antrag auf Zulassung der Berufung erforderlich ist, ist diese Frage für die Vertretung nach Vorschrift der Gesetze im Sinne von § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht relevant, weil diese Vertretung die Postulationsfähigkeit, die der Kläger im Laufe des Berufungszulassungsverfahrens verloren hat, nicht umfasst (BAG, Beschluss vom 18. Oktober 1990 8 AS 1/90 BAGE 66, 140 zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; BFH, Beschluss vom 7. August 2002 VII S 27/02 BFH/NV 2003, 175 zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2005 BVerwG 1 B 149.04 Buchholz 310 § 138 Nr. 4 VwGO Nr. 8 = NJW 2005, 3019 zu § 138 Nr. 4 VwGO).
  • BVerwG, 10.06.2005 - 1 B 149.04

    Absoluter Revisionsgrund; Postulationsfähigkeit; Unterbrechung des Verfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    7 2.1.3 Soweit der Kläger mit Blick auf die Sachentscheidung über das Wiederaufnahmebegehren davon ausgeht (Abschnitt C.), dass grundsätzlich klarzustellen sein wird, ob eine ordnungsgemäße Vertretung in dem gesamten Verfahren über einen Antrag auf Zulassung der Berufung erforderlich ist, ist diese Frage für die Vertretung nach Vorschrift der Gesetze im Sinne von § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nicht relevant, weil diese Vertretung die Postulationsfähigkeit, die der Kläger im Laufe des Berufungszulassungsverfahrens verloren hat, nicht umfasst (BAG, Beschluss vom 18. Oktober 1990 8 AS 1/90 BAGE 66, 140 zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; BFH, Beschluss vom 7. August 2002 VII S 27/02 BFH/NV 2003, 175 zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO; BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 2005 BVerwG 1 B 149.04 Buchholz 310 § 138 Nr. 4 VwGO Nr. 8 = NJW 2005, 3019 zu § 138 Nr. 4 VwGO).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII B 141/04

    Werbungskostenabzug: Finanzierungskosten des GmbH-Gesellschafters nach

    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    Hierzu muss die Begründung eine konkrete Rechtsfrage enthalten sowie darlegen, dass sie in einem künftigen Revisionsverfahren entscheidungserheblich und damit klärungsfähig sowie im Interesse der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und fallübergreifend in einer Vielzahl von Fällen von Bedeutung ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328); die Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer entscheidungserheblichen Norm oder einer Gesetzesauslegung oder -anwendung macht es nicht entbehrlich, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage darzulegen (BFH, Beschluss vom 18. Mai 2005 VIII B 141/04 BFH/NV 2005, 1783).
  • BVerwG, 14.05.1999 - 4 B 21.99
    Auszug aus BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 54.06
    Da die unanfechtbare Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch (§§ 54, 152 VwGO) nicht der revisionsgerichtlichen Beurteilung unterliegt (§ 173 VwGO, § 557 Abs. 2 ZPO), begründet die Rüge, über ein Ablehnungsgesuch sei unrichtig entschieden worden, auch keinen Besetzungsfehler (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1999 BVerwG 4 B 21.99 NVwZ-RR 2000, 260); für eine willkürliche Entscheidung fehlt jeder Anhalt.
  • BVerwG, 21.12.1994 - 1 B 176.93

    Aufgestellte Rechtssatz - Revision - Oberverwaltungsgericht - Abweichung -

  • OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 11 LC 372/06

    Erkennungsdienstliche Behandlung einer Prostituierten; Wahrung des

    Mit Beschluss vom 14. März 2006 (5 B 54/06) hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt.
  • VG Braunschweig, 27.09.2006 - 5 A 53/06

    Zur Zulässigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Aliasname; Betrugsstraftaten;

    Am 20.02.2006 - einem Montag - hat die Klägerin Klage erhoben und zugleich um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht (Az.: 5 B 54/06).

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 14.03.2006 (5 B 54/06) dem Eilantrag der Klägerin stattgegeben und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den angegriffenen Bescheid wiederhergestellt.

  • VG Ansbach, 17.04.2008 - AN 4 K 08.00284

    Antrag auf Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen

    Das Gericht wies die Parteien mit Schreiben vom 21. Februar 2008 unter Übersendung entsprechender Unterlagen auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2006, Az. 5 B 54/06, betreffend die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Nichtigkeits- und Restitutionsklagen auch nach dem Zuständigkeitswechsel für BSHG-Streitigkeiten auf die Sozialgerichtsbarkeit, sowie auf den Wortlaut von § 153 VwGO und §§ 578 bis 591 ZPO hin.

    Der Umstand, dass die Zuständigkeit für Sozialhilfestreitsachen in der Zwischenzeit in die Zuständigkeit der Sozialgerichte übergegangen ist (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG in der Fassung des 7. SGGÄndG vom 9. September 2004 (BGBl I, Seite 3302), ändert hieran für den vorliegenden Fall nichts, weil das vorherige Verfahren bereits am 14. April 2004 unter dem Az. AN 4 K 04.00647 anhängig geworden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.6.2006, Az. 5 B 54/06, Juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 330/10
    Die Nichtigkeits- und Restitutionsklage bewirkt demnach grundsätzlich keine neue, anderweitige Rechtshängigkeit (so BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006, 5 B 54/06, juris, Rdnr. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
    Die Nichtigkeits- und Restitutionsklage bewirkt demnach grundsätzlich keine neue, anderweitige Rechtshängigkeit (so BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006, 5 B 54/06, juris, Rdnr. 9).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2010 - L 8 SO 133/10
    Das SG hat den PKH-Antrag des Klägers zu Recht mangels der gemäß § 73a Abs. 1 SGG iVm 114 Zivilprozessordnung (ZPO) erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussicht der am 25. Mai 2005 bzw 14. Februar 2006 erhobenen Wiederaufnahmeklagen (vom VG Oldenburg in Verkennung der Rechtslage - vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006, 5 B 54/06 - aber bindend an das SG verwiesen und dort zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden) abgelehnt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2010 - L 8 SO 134/10
    Das SG hat den PKH-Antrag des Klägers zu Recht mangels der gemäß § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm 114 Zivilprozessordnung (ZPO) erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussicht der beiden am 25. Mai 2005 erhobenen Wiederaufnahmeklagen (vom VG Gelsenkirchen in Verkennung der Rechtslage - vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2006, 5 B 54/06 - aber bindend an das SG verwiesen und dort zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden) abgelehnt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht