Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5827
BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04 (https://dejure.org/2004,5827)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2004 - 5 B 72.04 (https://dejure.org/2004,5827)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2004 - 5 B 72.04 (https://dejure.org/2004,5827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Einordnung von Vertriebenen deutscher Volkszugehörigkeit als Spätaussiedler; Bestimmung der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Darlegung einer Divergenzrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04
    Diese Rechtsfrage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 99, 133; s.a. BVerwGE 116, 114; BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 BVerwG 5 C 35.02 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101).

    Die hieran anknüpfende rechtliche Bewertung des Berufungsgerichts, die Klägerin zu 1, der bei Ausstellung des ersten Inlandspasses ein Bekenntnis zur deutschen Volkszugehörigkeit auch nicht unzumutbar gewesen sei, habe sich damit wirksam zu einer nichtdeutschen Volkszugehörigkeit bekannt, steht im rechtlichen Ansatz im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und entzieht dem weiteren Beschwerdevorbringen die Grundlage, und zwar auch insoweit, als es das Fortwirken eines gegenüber der ausdrücklichen Nationalitätenerklärung zu einer nichtdeutschen Nationalität nachrangigen (BVerwGE 99, 133 ) Bekenntnisses zum deutschen Volkstum auf vergleichbare Weise und der aus Sicht der Beschwerde gebotenen Einordnung der abgegebenen Erklärung als Scheinerklärung bzw. sog. "Lippenbekenntnis" betrifft.

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 2.01

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04
    Diese Rechtsfrage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 99, 133; s.a. BVerwGE 116, 114; BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 BVerwG 5 C 35.02 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 14.03

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum, zeitliche Beschränkung der Fiktion eines -ses;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04
    11 Soweit die Beschwerde vorbringt, das Berufungsurteil weiche von einem in dem Urteil des Senats vom 13. November 2003 ( BVerwG 5 C 14.03 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 103) aufgestelltem Rechtssatz zur Freistellung vom Erfordernis eines nach außen hervortretenden Bekenntnisverhaltens bei denjenigen ab, die sich in einer gefährlichen oder mit erheblichen persönlichen Nachteilen verbundenen Lage befanden, genügt dies schon nicht den Darlegungserfordernissen einer Divergenzrüge gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 35.02

    Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04
    Diese Rechtsfrage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 99, 133; s.a. BVerwGE 116, 114; BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 BVerwG 5 C 35.02 Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 101).
  • BVerwG, 07.07.1998 - 9 B 1202.97

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nach § 26 des Gesetzes über die

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinen den Prozessbevollmächtigten der Kläger auch bekannten Beschlüssen vom 7. Juli 1998 BVerwG 9 B 1202.97, 14. September 1999 BVerwG 5 B 57.99 und 2. November 1999 BVerwG 5 B 17.99 (juris) weiterhin geklärt, dass § 26 BVFG keine Rechtsgrundlage für einen auf § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG in den genannten Entscheidungen i.V.m. § 7 BVFG a.F. gestützten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ist, er vielmehr eine Aufnahme durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nur für Personen vorsieht, "die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen".
  • BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04
    10 Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall rechtfertigt eine Divergenzzulassung nicht (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2001 BVerwG 4 B 57.00 ).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 5 B 57.99
    Auszug aus BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinen den Prozessbevollmächtigten der Kläger auch bekannten Beschlüssen vom 7. Juli 1998 BVerwG 9 B 1202.97, 14. September 1999 BVerwG 5 B 57.99 und 2. November 1999 BVerwG 5 B 17.99 (juris) weiterhin geklärt, dass § 26 BVFG keine Rechtsgrundlage für einen auf § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG in den genannten Entscheidungen i.V.m. § 7 BVFG a.F. gestützten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ist, er vielmehr eine Aufnahme durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nur für Personen vorsieht, "die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen".
  • BVerwG, 02.11.1999 - 5 B 17.99
    Auszug aus BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinen den Prozessbevollmächtigten der Kläger auch bekannten Beschlüssen vom 7. Juli 1998 BVerwG 9 B 1202.97, 14. September 1999 BVerwG 5 B 57.99 und 2. November 1999 BVerwG 5 B 17.99 (juris) weiterhin geklärt, dass § 26 BVFG keine Rechtsgrundlage für einen auf § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG in den genannten Entscheidungen i.V.m. § 7 BVFG a.F. gestützten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ist, er vielmehr eine Aufnahme durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nur für Personen vorsieht, "die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen".
  • BVerwG, 30.01.2012 - 5 C 23.11

    Antragserfordernis; Aufnahmeverfahren; vertriebenenrechtliches -; Aufnahmeantrag;

    Vielmehr muss er gerade den Willen haben, nach endgültiger Wohnsitznahme den Spätaussiedlerstatus gemäß § 4 i.V.m. § 6 BVFG zu erwerben (Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 5 B 17.99 - juris Rn. 3 und vom 17. August 2004 - BVerwG 5 B 72.04 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 11 A 1966/13

    Anspruch eines Spätaussiedlers und deutschen Staatsangehörigen auf Erteilung

    Vielmehr muss er gerade den Willen haben, nach endgültiger Wohnsitznahme den Spätaussiedlerstatus gemäß § 4 i. V. m. § 6 BVFG zu erwerben (Beschlüsse vom 2. November 1999 - BVerwG 5 B 17.99 - juris Rn: 3 und vom 17. August 2004 - BVerwG 5 B 72.04 - juris Rn 7 m. w. N.).".

    vgl. hierzu auch die vom Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 13. Dezember 2012 - 5 C 23.11 -, BVerwGE 145, 248 (252) = juris, Rn. 13, zitierten Entscheidungen vom 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, juris, Rn. 7, und vom 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, juris, Rn. 3, wonach im Aufnahmeverfahren das Bestehen anderer Gründe für einen dauernden Aufenthalt des Aufnahmebewerbers nicht Prüfungsgegenstand ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2009 - 1 S 2002/07

    Aufnahme eines nichtdeutschen Ehegatten eines vor 1993 eingereisten Vertriebenen

    Das gesetzlich geregelte Verfahren der Aufnahme, mit dem die Zuwanderung aus den Aussiedlungsgebieten durch Personen, die sich für deutsche Volkszugehörige halten und anstreben, als solche in Deutschland Aufnahme zu finden, gesteuert und begrenzt werden soll, galt nämlich zunächst nach den Bestimmungen des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.06.1990 (BGBl. I S. 1247) nur für Aussiedler und gilt nunmehr nur für die neu geschaffene rechtliche Kategorie der Spätaussiedler und deren Angehörige (siehe nur BVerwG, Beschluss vom 17.08.2004 - 5 B 72.04 - ; vom 23.04.2007 - 5 B 7.07 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2008 - 12 A 338/08

    Überleitung eines Lebensschicksals und Vertreibungsschicksals sowie persönliche

    Wenn also nach ihrem formalen Status als Vertriebene i.S.d. § 1 BVFG anzusehende Personen - wie hier möglicherweise die Klägerin nach § 7 BVFG a.F. aufgrund ihrer Stellung als Abkömmling einer Vertriebenen i.S.d. § 1 BVFG -, die - wie die Klägerin - weder deutsche Volkszugehörige sind noch deutsche Staatsangehörige gewesen sind, von der privilegierten Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §§ 4, 6 und 27 BVFG ausgeschlossen sind, weil dieser nur noch deutschen Volkszugehörigen als Spätaussiedlern i.S.d. § 4 BVFG vorbehalten ist, vgl. zu allgemeinen, gegen die Beklagte gerichteten Aufnahmebegehren von Vertriebenen bzw. Umsiedlern nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BVFG außerhalb des Aufnahmeverfahrens nach §§ 26 ff. BVFG: BVerwG, Beschlüsse vom 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, Juris, vom 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, Juris, vom 14. September 1999 - 5 B 57.99 - und vom 7. Juli 1998 - 9 B 1202.97 - OVG NRW, Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - 2 E 1294/08 -, vom 27. August 2008 - 12 E 887/07 -, vom 22. August 2007 - 2 A 2835/05 - und Urteil vom 15. September 1995 - 2 A 5779/94 - vgl. des weiteren zu dem Anwendungsbereich des Aufnahmeverfahrens, der bereits nach den vor dem 1. Januar 1993 geltenden Vorschriften der §§ 26 ff. BVFG i.d.F. des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28. Juni 1990, BGBl I S. 1247, auf die - von der Klägerin nicht geltend gemachte - Aussiedlereigenschaft i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG beschränkt gewesen ist und der durch § 100 Abs. 1 BVFG i.d.F. des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992, BGBl I S. 2094, noch weiter eingeschränkt worden ist: BVerwG; Beschluss vom 23. April 2004 - 5 B 7.07 -, Juris, und sich folglich ihre Einreise in die und ihre Aufenthaltsnahme in der Bundesrepublik Deutschland nach allgemeinen ausländerrechtlichen Bestimmungen richtet, vgl. zur ersatzlosen Aufhebung auch der privilegierenden Nachzugsregelung des § 94 BVFG a.F. zugunsten einer bundeseinheitlichen ausländerrechtlichen Regelung über den Nachzug ausländischer Familienangehöriger von Deutschen: BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2000 - 1 C 24.00 -, DVBl 2001, 664, ist auch aus diesem Grund der Vertriebeneneigenschaft allein kein Gewicht beizumessen, das die sonstigen in das Ermessen einzustellenden Belange von vornherein überragt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 12 A 1901/10

    Eröffnung der Möglichkeit eines Folgeantrags aufgrund der Verlagerung des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen - den Prozessbevollmächtigten des Klägers auch bekannten - Beschlüssen vom 7. Juli 1998 - 9 B 1202.97 -, 14. September 1999 - 5 B 57.99 -, 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, juris, und 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, juris, grundsätzlich geklärt, dass § 26 BVFG n.F., der den Anspruchsgegenstand des § 27 BVFG n.F. definiert, keine Rechtsgrundlage für einen auf § 1 Abs. 2 BVFG gestützten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ist, er vielmehr eine Aufnahme durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nur für Personen vorsieht, "die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 12 A 2835/08

    Darlegung eines Anspruchs auf Aufnahme als Vertriebene deutscher

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen - dem Prozessbevollmächtigten der Kläger auch bekannten - Beschlüssen vom 7. Juli 1998 - 9 B 1202.97 -, 14. September 1999 - 5 B 57.99 -, 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, juris, und 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, juris, grundsätzlich geklärt, dass § 26 BVFG n. F., der den Anspruchsgegenstand des § 27 BVFG n. F. definiert, keine Rechtsgrundlage für einen auf § 1 Abs. 2 BVFG gestützten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ist, er vielmehr eine Aufnahme durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nur für Personen vorsieht, "die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2009 - 12 A 1787/08

    Berufen eines deutschen Staatsangehörigen auf § 27 Bundesvertriebenengesetz (

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen - den Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen auch bekannten - Beschlüssen vom 7. Juli 1998 - 9 B 1202.97 -, 14. September 1999 - 5 B 57.99 -, 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, Juris, und 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, Juris, grundsätzlich geklärt, dass § 26 BVFG n. F., der den Anspruchsgegenstand des § 27 BVFG n. F. definiert, keine Rechtsgrundlage für einen auf § 1 Abs. 2 BVFG gestützten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ist, er vielmehr eine Aufnahme durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nur für Personen vorsieht, "die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2010 - 12 A 2496/09

    Erfordernis einer deutschen Volkszugehörigkeit für einen Anspruch auf Aufnahme

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen - den Prozessbevollmächtigten der Kläger auch bekannten - Beschlüssen vom 7. Juli 1998 - 9 B 1202.97 -, 14. September 1999 - 5 B 57.99 -, 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, juris, und 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, juris, grundsätzlich geklärt, dass § 26 BVFG n. F., der den Anspruchsgegenstand des § 27 BVFG n. F. definiert, keine Rechtsgrundlage für einen auf § 1 Abs. 2 BVFG gestützten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ist, er vielmehr eine Aufnahme durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nur für Personen vorsieht, "die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen".
  • VG Köln, 02.02.2016 - 7 K 6122/14
    Vielmehr steht dieser Anspruch nur solchen Personen zu, die die sich aus §§ 4, 6 Abs. 2 BVFG ergebenden Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen, also insbesondere deutsche Volkszugehörige sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.10.2010 - 12 A 2496/09 - juris Rn. 29 unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 07.07.1998 - 9 B 1202.97 - , 14.09.1999 - 5 B 57.99 - , 02.11.1999 - 5 B 17.99 - und 17.08.2004 - 5 B 72.04 - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - 12 A 1841/09

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides als Vertriebener nach den

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen - den Prozessbevollmächtigten des Klägers auch bekannten - Beschlüssen vom 7. Juli 1998 - 9 B 1202.97 -, 14. September 1999 - 5 B 57.99 -, 2. November 1999 - 5 B 17.99 -, juris, und 17. August 2004 - 5 B 72.04 -, juris, grundsätzlich geklärt, dass § 26 BVFG n. F., der den Anspruchsgegenstand des § 27 BVFG n. F. definiert, keine Rechtsgrundlage für einen auf § 1 Abs. 2 BVFG gestützten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides ist, er vielmehr eine Aufnahme durch Erteilung eines Aufnahmebescheides nur für Personen vorsieht, "die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1003/09

    Erteilung eines Aufnahmebescheides für einen Spätaussiedler bei fehlender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - 12 A 3357/06

    Begründetheit eines Antrags auf Zulassung einer Berufung bzgl. der erneuten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2011 - 12 A 668/10

    Möglichkeit des Bestehens eines weiteren allgemeinen vertriebenenrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 12 A 1095/09

    Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach §§ 26 , 27 BVFG in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2007 - 12 A 1188/06

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum und eine Änderung des Nationalitäteneintrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 12 A 4107/06

    Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem Aussiedleraufnahmegesetz; Ablehnung

  • VG Köln, 16.07.2013 - 7 K 5676/11
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 12 A 3234/08

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Volksdeutscher; Notwendigkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 1002/09

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2010 - 12 A 1001/09

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufnahmebescheides i.S.d. §§ 26 ff. BVFG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2014 - 2 M 27.12

    Ukraine; Visum; sonstiger Zweck; begründeter Fall; Aufnahme als Vertriebene;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2011 - 11 A 1458/11

    Möglichkeit der Herleitung des Anspruchs eines Spätaussiedlers auf Aufnahme im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2007 - 12 A 4108/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 670/09

    Anforderungen an die Einbeziehung in das Verteilungsverfahren nach Maßgabe der §§

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 12 A 2624/08

    Anspruch auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung im sog. D-1-Verfahren bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht