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   OVG Sachsen, 20.10.2003 - 5 BS 91/03   

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https://dejure.org/2003,16595
OVG Sachsen, 20.10.2003 - 5 BS 91/03 (https://dejure.org/2003,16595)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.10.2003 - 5 BS 91/03 (https://dejure.org/2003,16595)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - 5 BS 91/03 (https://dejure.org/2003,16595)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, § 80 Abs. 4 S. 3; SAbwaG § 10; AbwAG § 11

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Rechtswidrigkeit der Festsetzung einer Abwasserabgabe wegen Verjährung; Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 SAbwaG (Sächsisches Abwasserabgabengesetz); Formerfordernis der Abgabenerklärung; ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 4 S. 3; ; SAbwaG § 10; ; AbwAG § 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gera, 13.01.1999 - 5 E 530/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Unbillige Härte bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2003 - 5 BS 91/03
    Eine "unbillige" Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wiedergutzumachen sind (OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, NVwZ-RR 1994, 617; VG Gera, Beschl. v. 13.1.1999, ThürVBl 1999, 93; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 80 RdNr. 37; Kopp/Schenke, VwGO, § 80 RdNr. 116).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1994 - 15 B 3022/93

    Erhebung öffentlicher Abgaben; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Summarische

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.10.2003 - 5 BS 91/03
    Eine "unbillige" Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wiedergutzumachen sind (OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, NVwZ-RR 1994, 617; VG Gera, Beschl. v. 13.1.1999, ThürVBl 1999, 93; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 80 RdNr. 37; Kopp/Schenke, VwGO, § 80 RdNr. 116).
  • OVG Sachsen, 28.01.2010 - 5 B 416/08

    Aussetzung der Vollziehung, unbillige Härte

    Eine unbillige Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen,die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gut zu machen sind (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2003, SächsVBl 2004, 39; OVG NW, Beschl. v. 17.3.1994, NVwZ-RR 1994, 617).

    So etwa die Tatsache und der Umfang gebildeter Rücklagen, die Möglichkeit auf Kontokorrent- oder sonstige Kredite zurückgreifen zu können, wie auch insbesondere die Beleihungsfähigkeit von Grundstücken und ähnlichem mehr (SächsOVG, Beschl. v. 20.10.2003, SächsVBl. 2004, 39).

  • VG Oldenburg, 06.01.2005 - 2 B 4002/04

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags;

    Eine "unbillige" Härte in diesem Sinne liegt vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gut zu machen sind (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 5 BS 91/03 -, Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    So etwa die Tatsache und der Umfang gebildeter Rücklagen, die Möglichkeit auf Kontokorrent- oder sonstige Kredite zurückgreifen zu können, wie auch insbesondere die Beleihungsfähigkeit von Grundstücken und ähnlichem mehr (so Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 B 416/08, juris Rn. 6, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Oktober 2003 - 5 BS 91/03, SächsVBl. 2004, 39).
  • OVG Sachsen, 03.11.2003 - 5 BS 172/03

    Beiträge

    Der Senat hat mit Beschluss vom 20.10.2003 - 5 BS 91/03 - geklärt, dass § 8 Abs. 2 SAbwaG nicht lediglich Einleiter im Sinne von §§ 7 und 8 AbwAG zur Abgabe einer Einleitungserklärung verpflichtet.
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