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   ArbG Hannover, 27.02.2008 - 5 BV 10/07   

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https://dejure.org/2008,41789
ArbG Hannover, 27.02.2008 - 5 BV 10/07 (https://dejure.org/2008,41789)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 27.02.2008 - 5 BV 10/07 (https://dejure.org/2008,41789)
ArbG Hannover, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 5 BV 10/07 (https://dejure.org/2008,41789)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamm, 28.03.2007 - 10 SaGa 11/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung eines Jugend- und

    Die Beklagte hat inzwischen beim Arbeitsgericht Bochum ein Beschlussverfahren - 5 BV 10/07 - eingeleitet, mit dem sie die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zwischen den Parteien begehrt.

    Bereits aus diesem Grunde sei der Antrag des Klägers im Hauptsacheverfahren 5 BV 10/07 Arbeitsgericht Bochum offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg.

    Ob ihr eine solche Beschäftigung auf Dauer unzumutbar sei, sei nicht im vorliegenden Verfahren zu überprüfen, sondern erst im Beschlussverfahren 5 BV 10/07 Arbeitsgericht Bochum.

    Dass im Übrigen durch die begehrte einstweilige Verfügung keine endgültige Entscheidung getroffen worden ist, ergibt sich bereits daraus, dass die Weiterbeschäftigungspflicht der Beklagten zeitlich bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 5 BV 10/07 Arbeitsgericht Bochum eingeschränkt worden ist.

    Dieser Antrag, den die Beklagte im Verfahren 5 BV 10/07 Arbeitsgericht Bochum verfolgt, ist auf die Auflösung des bereits nach § 78 a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnisses gerichtet .

    Selbst wenn mit der Beklagten angenommen werden müsste, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auf Grund des im Verfahren 5 BV 10/07 Arbeitsgericht Bochum gestellten Antrags wieder aufgelöst werden müsste, ist die Beklagte auf Grund des nach § 78 a Abs. 2 BetrVG zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses jedenfalls bis zur Rechtskraft des eine Auflösung aussprechenden Beschlusses verpflichtet, den Kläger entsprechend seiner Ausbildung tatsächlich zu beschäftigen (BAG, Urteil vom 15.01.1980 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 9; BAG, Urteil vom 14.05.1987 - AP BPersVG § 9 Nr. 4; LAG Köln, Beschluss vom 31.03.2005 - LAGE § 78 a BetrVG 2001 Nr. 2).

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze überwiegt das Beschäftigungsinteresse des Klägers das Interesse der Beklagten, den Kläger bis zum Abschluss des Verfahrens 5 BV 10/07 Arbeitsgericht Bochum nicht zu beschäftigen.

  • LAG Niedersachsen, 24.09.2009 - 4 TaBV 44/08

    Unwirksame Klausel zur Unwirksamkeit eines Sozialplans bei Eröffnung des

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover vom 27. Februar 2008 - 5 BV 10/07 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des ArbG Hannover vom 27.02.2008 - 5 BV 10/07 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

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