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   ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18   

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https://dejure.org/2019,7133
ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18 (https://dejure.org/2019,7133)
ArbG Köln, Entscheidung vom 28.03.2019 - 5 BV 506/18 (https://dejure.org/2019,7133)
ArbG Köln, Entscheidung vom 28. März 2019 - 5 BV 506/18 (https://dejure.org/2019,7133)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
    Dies gilt sowohl für vom Bewerber eingereichte Unterlagen als auch für vom Arbeitgeber ermittelten Angaben (BAG vom 28.06.2005, 1 ABR 26/04).

    Zu den dort aufgeführten Unterlagen zählen nicht nur die vom Bewerber eingereichten Unterlagen, sondern auch die Unterlagen, die der Arbeitgeber anlässlich der Bewerbung erstellt (BAG NZA 2006, Seite 111).

  • BAG, 21.10.2014 - 1 ABR 10/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellungen - Vorlage- und Auskunftspflicht

    Auszug aus ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
    Es sind die Personalien aller, also auch der nicht vom Arbeitgeber zur Einstellung vorgesehenen Bewerber mitzuteilen (BAG vom 21.10.2014, 1 ABR 10/13).

    Im Ergebnis sind der Name, die genauen Personalien, der Zeitpunkt der Maßnahme und alle persönlichen Tatsachen über den Bewerber mitzuteilen, die den Betriebsrat nach Abs. 2 zur Verweigerung der Zustimmung berechtigen könnten, also alle Umstände über die fachliche und persönliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz sowie über die betrieblichen Auswirkungen (BAG vom 21.10.2014, 1 ABR 10/13).

  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 62/12

    DRK-Schwestern sind als Leiharbeitnehmerinnen zu qualifizieren

    Auszug aus ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
    Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat so zu unterrichten, dass dieser auf Grund der mitgeteilten Tatsachen in der Lage ist zu prüfen, ob einer der in Abs. 2 genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt (BAG vom 21.02.2017, 1 ABR 62/12).
  • BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 58/13

    Personelle Einzelmaßnahmen - Unterrichtung - Vorlage von Unterlagen -

    Auszug aus ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
    Bedeutungslose Aufzeichnungen muss er hingegen nicht vorlegen (BAG vom 14.04.2015, 1 ABR 58/13).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei

    Auszug aus ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
    Der Umfang der vom Arbeitgeber geschuldeten Unterrichtung des Betriebsrats bestimmt sich nach dem Zweck der Beteiligung an der jeweiligen personellen Maßnahme (BAG vom 27.10.2010, 7 ABR 36/09).
  • BAG, 13.05.2014 - 1 ABR 9/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzungen - unbeachtliche

    Auszug aus ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
    Ansonsten läuft die Anhörungsfrist nicht (BAG vom 13.05.2014, 1 ABR 9/12).
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus ArbG Köln, 28.03.2019 - 5 BV 506/18
    Erfolgt die Information nicht vollständig, hat dies zur Folge, dass die Frist des § 99 Abs. 3 BetrVG nicht zu laufen beginnt (BAG NZA 1994, Seite 187).
  • LAG Köln, 15.05.2020 - 9 TaBV 32/19

    Bewerbungsmanagementsystem, Einstellung, Unterrichtung des Betriebsrats,

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 28.03.2019 - 5 BV 506/18 - wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln - 5 BV 506/18 - vom 28.03.2019 aufzuheben und die Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung der Frau L B auf die Position CAP Programmer in der Abteilung MACS Services zu ersetzen.

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