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   ArbG Lübeck, 26.06.2019 - 5 BV 6/19   

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ArbG Lübeck, 26.06.2019 - 5 BV 6/19 (https://dejure.org/2019,53885)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 26.06.2019 - 5 BV 6/19 (https://dejure.org/2019,53885)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 26. Juni 2019 - 5 BV 6/19 (https://dejure.org/2019,53885)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.02.2020 - 1 TaBV 21/19

    Gesamtbetriebsrat, Gesemtbetriebsratssitzung, Erforderlichkeit, betriebsratsloser

    Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 26.06.2019 - 5 BV 6/19 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 26. Juni 2019 zum Aktenzeichen 5 BV 6/19 abzuändern und die Beteiligte zu Ziff. 2 zu verpflichten, die Kosten für die Durchführung einer Sitzung des Antragstellers in F... vom 6. bis 8. Dezember 2019, hilfsweise vom 5. bis 7. Juni 2020, in Höhe von Euro 8.860,- zu tragen.

  • VG Karlsruhe, 01.03.2021 - PL 15 K 6844/19

    Erklärung der Ungültigkeit einer Personalratswahl

    Mit Beschluss vom 05.09.2019 - 5 BV 6/19 - hat das Arbeitsgericht ... den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Karlsruhe verwiesen.

    Anders als der weitere Beteiligte zu 1 meint, steht dem nicht entgegen, dass die Antragsteller die Wahl am 18.07.2019 nicht - wie von § 21 Abs. 1 1. Halbsatz LPVG vorgesehen - beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, sondern beim Arbeitsgericht ... angefochten haben, das das Verfahren mit Beschluss vom 05.09.2019 - 5 BV 6/19 - an das Verwaltungsgericht Karlsruhe verwiesen hat.

  • LAG Thüringen, 22.03.2023 - 4 TaBV 21/21

    Hinzuziehung eines Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG - Einhaltung der

    Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 30.9.2021 - 5 BV 6/19 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag unzulässig ist.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Gera vom 30.09.2021, 5 BV 6/19, abzuändern und festzustellen, dass der Beteiligte zu 1) nicht verpflichtet ist, bei der Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG die zuwendungs- und vergaberechtlichen Verpflichtungen des Beteiligten zu 2) einzuhalten.

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   ArbG Gera, 30.09.2021 - 5 BV 6/19   

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