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   BVerwG, 02.11.2000 - 5 C 1.00   

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https://dejure.org/2000,2785
BVerwG, 02.11.2000 - 5 C 1.00 (https://dejure.org/2000,2785)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.2000 - 5 C 1.00 (https://dejure.org/2000,2785)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 2000 - 5 C 1.00 (https://dejure.org/2000,2785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 493 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene -

    Auszug aus BVerwG, 02.11.2000 - 5 C 1.00
    Es kann auch nicht auf der Grundlage des bereits festgestellten Sachverhalts davon ausgegangen werden, dass der Kläger zu 1 alle für ihn als Spätgeborenen geltenden Anforderungen an die Feststellung deutscher Volkszugehörigkeit (s. dazu BVerwGE 98, 367 ) erfüllt.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 6 S 1067/01

    Spätaussiedlerstatus - Änderung der Rechtslage - Vertrauensschutz

    Bei Personen, die vor dem 1.7.1990 eine Übernahmegenehmigung erhalten haben, beurteilt sich die Frage, ob sie den Status eines Spätaussiedlers erworben haben, gemäß § 100 Abs. 4 BVFG alternativ nach den materiellrechtlichen Kriterien des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG i.V.m. § 6 BVFG a.F. oder des § 4 BVFG (im Ergebnis ebenso: BVerwG, Urteil vom 2.11.2000 - 5 C 1.00 -, DVBl. 2001, S. 493 zu § 100 Abs. 4 BVFG; Urteil vom 18.3.1999 - 5 C 1.99 - und Beschluss vom 14.1.1997 - 9 B 439.96 - zu § 100 Abs. 5 BVFG; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.10.1994 - 22 E 465/94 - zu § 100 Abs. 4).

    Sie gewähren deshalb Vertrauensschutz in der Weise, dass der Spätaussiedlerstatus auch dann entsteht, wenn diejenigen Voraussetzungen vorliegen, die seinerzeit vor Erteilung eines Aufnahmebescheides bzw. einer Übernahmegenehmigung, die gemäß § 105c BVFG in der Fassung des Aussiedleraufnahmegesetzes vom 28.6.1990 (BGBl. I, S. 1247) schon damals einem vor dem 1.1.1993 erteilten Aufnahmebescheid gleichstand, mit positivem Ergebnis geprüft worden sind, nämlich die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG mit Ausnahme der dort im 1. Halbsatz angeführten Stichtage (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.11.2000 - 5 C 1.00 -, DVBl. 2001, S. 493 zu § 100 Abs. 4 BVFG; Urteil vom 18.3.1999 - 5 C 1.99 - und Beschluss vom 14.1.1997 - 9 B 439.96 - zu § 100 Abs. 5 BVFG; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.10.1994 - 22 E 465/94 - zu § 100 Abs. 4; vgl. auch Begründung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes, BTDrs.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 12 A 2720/04

    Kenntnis der deutschen Sprache im Zeitpunkt der Ausreise bzw. Einreise als Indiz

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wenn man unter Anwendung des "Günstigkeitsprinzips", vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2000 - 5 C 1.00 -, ZFSH/SGB 2001, 348 f., auf § 6 BVFG in der bis zum 1. Januar 1993 geltenden Fassung abstellt, da im vorliegenden Fall - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat und worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird - fehlende oder mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse der Annahme der Überlieferung des volksdeutschen Bewußtseins entgegenstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 2739/08

    Anspruch auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1

    vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 2. November 2000 - 5 C 1.00 -, ZfS 2001, 141 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 1994 - 22 E 465/94 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. November 2001 - 6 S 1067/01 -, Juris; Bay. VGH, Urteil vom 16. April 2007 - 11 B 05.1379, 11 B 05.1381 -, Juris; Beschluss vom 20. März 2006 - 11 C 04.2558 -, Juris; Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 B 02.516 -, Juris; zu § 100 Abs. 5 BVFG: BVerwG, Urteil vom 18. März 1999 - 5 C 1.99 - OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 15. November 2002 - 12 A 11500/02 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2009 - 12 A 3219/08

    Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz wegen Einbürgerung im damaligen

    Dies ergibt sich ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das zum einen mit Blick auf § 100 Abs. 4 BVFG - vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2000 - 5 C 1.00 -, ZfS 2001, 141 ff., - und zum anderen zur Vermeidung einer echten Rückwirkung - vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 2007 - 5 C 38.06 -, BVerwGE 129, 265 ff. - eine solche Kombination angenommen hat.
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 11 ZB 06.1427

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens nach

    Zum einen würden bloße Anträge auf Erteilung einer Übernahmegenehmigung für den Kläger nicht ausreichen, um die Rechtsfolge des § 100 Abs. 4 Satz 1 BVFG auszulösen, d.h. um die Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung nach sich zu ziehen, kumulativ zu prüfen, ob der Kläger Spätaussiedler entweder nach § 4 BVFG i.V.m. § 6 Abs. 2 BVFG in der Fassung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2094) oder nach den in der Regel leichter zu erfüllenden Erfordernissen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG i.V.m. § 6 BVFG in der bis zum Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes geltenden Fassung ist (vgl. zu dem in solchen Fällen zu beachtenden "Günstigkeitsprinzip" BVerwG vom 2.11.2000 Az. 5 C 1.00, RdNr. 13 im Juris-Ausdruck).
  • VG Köln, 10.09.2013 - 7 K 6824/12

    Keine Einbeziehung von Ehegatten oder Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid von

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.11.2000 (5 C 1/00).
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