Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.08.2004

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   BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 19.04   

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BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 19.04 (https://dejure.org/2005,2847)
BVerwG, Entscheidung vom 11.08.2005 - 5 C 19.04 (https://dejure.org/2005,2847)
BVerwG, Entscheidung vom 11. August 2005 - 5 C 19.04 (https://dejure.org/2005,2847)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BVFG §§ 5, 7 Abs. 2, § 15 Abs. 2, § 27 StAG § 7 GG Art. 116 Abs. 1
    A: Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - nach § 27 BVFG; B: Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers; E: Eingliederung, Ausschluss des Personenkreises von - nach § 7 BVFG; N: Nachweisfunktion einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG; S: Spätaussiedler, ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG §§ 5, 7 Abs. 2, § 15 Abs. 2, § 27
    A: Aufnahmebescheid, Einbeziehung in - nach § 27 BVFG; B: Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers; E: Eingliederung, Ausschluss des Personenkreises von - nach § 7 BVFG; N: Nachweisfunktion einer Bescheinigung nach § 15 Abs 2 BVFG; S: Spätaussiedler, ...

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme ins Bundesgebiet als Aussiedler - Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers - Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung - Bescheinigungen für den gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Ausschluss von einem Leistungsanspruch - Ausübung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 95
  • NVwZ-RR 2006, 147
  • DVBl 2006, 254
  • DÖV 2006, 311
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 5 C 19.00

    Deutscher Volkszugehöriger, Ausschluss vom Erwerb des Spätaussiedlerstatus bei

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 19.04
    Die Kläger können sich für ihren Rechtsstandpunkt auch nicht auf das Urteil des Senats vom 12. April 2001 - BVerwG 5 C 19.00 - (Buchholz 412.3 § 5 BVFG Nr. 4) berufen, wonach der Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers auch dann im Wege der Einbeziehung in einen dem Spätaussiedler erteilten Aufnahmebescheid in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden kann, wenn in der Person des Ehegatten oder Abkömmlings ein Ausschlusstatbestand im Sinne des § 5 BVFG gegeben ist.
  • BVerwG, 18.02.2000 - 5 B 216.99
    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 19.04
    Er hatte dagegen die Erhaltung der Familieneinheit durch Ausgestaltung des Aufnahmeverfahrens im Blick (vgl. auch Beschluss des Senats vom 18. Februar 2000 - BVerwG 5 B 216.99 -, auf den sich das Senatsurteil ausdrücklich bezieht).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 352/03

    Abkömmling; Angehöriger; Aufnahmebescheid; Ausschlussgründe; Bescheinigung;

    Auszug aus BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 19.04
    Dementsprechend ist aus der Sicht des Vertriebenenrechts nicht zu erkennen, dass es, wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem von der Vorinstanz in Bezug genommenen Urteil vom 31. März 2004 - 13 LB 352/03 - annimmt, "widersinnig" wäre, eine ungeachtet der Erfüllung der Voraussetzungen des § 5 BVFG im Wege der Einbeziehung aufgenommene Person "dann nicht mehr als entsprechenden Angehörigen zu behandeln", sondern dass es "konsequent" wäre, den "aufgenommenen 'belasteten' Angehörigen auch eine Bescheinigung im Sinne von § 15 Abs. 2 BVFG zuzuerkennen".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - 20 D 124/06

    Lärmschutzrechtliche Ansprüche von Hausgrundstückseigentümern nordwestlich des

    vgl. allgemein zu dieser Untersuchung auch: Scheuch, Spreng, Jansen a.a.O., 187 und BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 124, 95.
  • VG Stuttgart, 26.10.2006 - 4 K 1753/06

    Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 8 EMRK bei einem langjährigen faktischen

    Demgegenüber kann nicht eingewandt werden, in der Spruchpraxis des Gerichtshofs seien die Gesichtspunkte der Straffälligkeit oder der Sicherung des Lebensunterhalt nicht als schutzbereichsschädlich verstanden worden (so aber etwa Schild ANA-ZAR 2006, 29).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 19 E 286/07

    Statusdeutschen-Eigenschaft eines stammberechtigten Spätaussiedlers sowie seines

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11.8.2005 - 5 C 19.04 -, juris Rdn. 10 f.; Bay.VGH, Urteil vom 29.9.2008 5 B 07.271 -, juris Rdn. 18.
  • VGH Bayern, 29.09.2008 - 5 B 07.460

    Statusdeutsche; Abkömmling von Spätaussiedlern; Aufnahme finden; Ausschlussgrund

    Die hiergegen gerichteten Klagen, mit denen die Kläger nur noch Ansprüche auf Erteilung von Bescheinigungen nach § 15 Abs. 2 BVFG weiterverfolgten, hatten letztlich keinen Erfolg (Urteil des BVerwG v. 11.August 2005 Az. 5 C 19.04).
  • OVG Hamburg, 19.07.2006 - 3 Bf 295/02

    D (A), Bundesvertriebenengesetz, Vertriebenenstatus, Spätaussiedlerstatus,

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb bereits ausgesprochen, dass sich aus den Regelungen in § 40 a Satz 2 (und § 7) StAG nicht herleiten lasse, es müsse über das Vertriebenenrecht möglich sein, einem bestimmten Kreis von Ehegatten und Abkömmlingen (dort: Personen, für die § 5 BVFG sinngemäß gilt) nur deshalb eine solche Bescheinigung zu erteilen, um diesen Personen Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu verschaffen (Urt. v. 11.8.2005, BVerwGE 124 S. 95, 97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 11 A 801/21

    Materielle Voraussetzungen für den Status des Abkömmlings eines Spätaussiedlers

    Diese sollte zum einen mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2005 - 5 C 19.04 - erfolgen, wonach das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 5 BVFG der Erteilung einer Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BVFG entgegensteht, zum anderen mit Blick auf § 7 StAG in der Fassung vom 15. Juli 1999, in Kraft getreten am 1. Januar 2000, wonach "ein Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG" die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 BVFG erwarb.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2011 - 12 A 2524/09

    Mangelnde Spätaussiedlereigenschaft bei Ausübung von für die Aufrechterhaltung

    Die Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BVFG, die hier wegen § 7 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 5 Nr. 2 lit. b) BVFG wohl nicht hätte erteilt werden dürfen, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2005 - 5 C 19/04 -, BVerwGE 124, 95, juris; Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Siebten Gesetz zur Änderung des BVFG, BT-Drucks. 16/4017, Seite 13, ist abschließend in § 15 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 4 BVFG geregelt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 12 E 1097/08

    Beschwerdewert für eine Beschwerde gegen den gerichtlichen Beschluss über die

    - 5 C 19.04 -, BVerwGE 124, 95, und vom 5. Juli 2007 - 5 C 30.06 -, NVwZ-RR 2007, 814; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2004 - 2 A 43/04 - und Streitwertbeschluss in dem Urteil vom 17. Juni 2008.
  • VGH Bayern, 15.04.2008 - 11 ZB 06.2867

    Keine Bescheinigung als Abkömmling, wenn die Bezugsperson vor dem Stichtag

    Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht Regensburg in der angegriffenen Entscheidung ausdrücklich nicht tragend hierauf abgestellt hat und die Frage deshalb auch im Berufungsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre, ist seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2005 (BVerwGE 124, 95) geklärt, dass wer die Voraussetzungen des § 5 BVFG erfüllt, keine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers erhalten kann.
  • VGH Bayern, 15.04.2008 - 11 ZB 06.2869

    Keine Bescheinigung als Abkömmling, wenn die Bezugsperson vor dem Stichtag

    Abgesehen davon, dass das Verwaltungsgericht Regensburg in der angegriffenen Entscheidung ausdrücklich nicht tragend hierauf abgestellt hat und die Frage deshalb auch im Berufungsverfahren nicht entscheidungserheblich wäre, ist seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2005 (BVerwGE 124, 95) geklärt, dass wer die Voraussetzungen des § 5 BVFG erfüllt, keine Bescheinigung nach § 15 Abs. 2 BVFG als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers erhalten kann.
  • VGH Bayern, 15.04.2008 - 11 ZB 06.2868

    Keine Bescheinigung als Abkömmling, wenn die Bezugsperson vor dem Stichtag

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