Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05   

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BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4916)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4916)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG (2001) § 90
    Asylberechtigter; Auslegung; Billigkeit; Einbürgerungsgebühr; Einbürgerungsgebühr; Einbürgerungsgebühr -; Erlass; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermessen; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr; Flüchtling; Flüchtling; Gebühr; Gebührenbefreiung; Gebührenerlass; Gebührenerlass bei ...

  • Wolters Kluwer

    Erlass bzw. Ermäßigung einer ermessensfehlerfrei reduzierten Gebühr für die Einbürgerung eines Einbürgerungsbewerbers allein wegen seiner Stellung als anerkannter Flüchtling und dessen wirtschaftlicher Lage - Berücksichtigung der Flüchtlingseigenschaft eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 90 S. 3; StAG § 38 Abs. 2 S. 4; GFK Art. 34 S. 2
    D (A), Konventionsflüchtlinge, Einbürgerungsgebühren, Erlass, Minderung, Ermessen, Genfer Flüchtlingskonvention, Wohlwollensgebot, Ermessensreduzierung auf Null

  • Judicialis

    AuslG (2001) § 90; ; GFK Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG (2001) § 90; GFK Art. 34
    Gebührenermäßigung und Gebührenerlass bei Einbürgerung anerkannter Flüchtlinge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 327 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2003 - 13 S 1167/02

    Gebühr für Einbürgerung - Billigkeitsgründe

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05
    Gebührenermäßigung und -befreiung aus Gründen der Billigkeit kann dabei nur bei einzelfallbezogenen Härten gewährt werden; allgemeine Regelungen des Gesetzes dürfen nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden (so - zu § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. August 2003 - 13 S 1167/02 - AuAS 2003, 251 ).
  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08

    Gebühr für Einbürgerung, Billigkeitsgründe, Sozialleistungsbezug

    Solche Gründe zu prüfen liegt nahe, wenn die Einbürgerung bei des Bezug von Sozialleistungen durch den Einbürgerungsbewerber erfolgt, ohne dass dies nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 StAG i. d. F. von Art. 6 Nr. 9 Buchst. c. des Gesetzes v. 14.3.2005, BGBl. I. 2005, 721) die Einbürgerung hindert und absehbar ist, dass sich hieran in einem überschaubaren Zeitraum nichts ändern wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205), das allein den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch als Anlass zur Prüfung einer Ermäßigung oder Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Einbürgerungsgebühr aus Billigkeitsgründen genügen lässt, ohne hierbei im Einzelnen die Art und Weise der Ermittlungdes Regelsatzes in den Blick zu nehmen.

    Im Übrigen hat die Beklagte nicht hinreichend dargelegt, von welchem abstrakten Rechtssatz der von ihr zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16.11.2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203; - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205) das Verwaltungsgericht in seinem Urteil abgewichen sein soll.

  • OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Ermäßigung der Verwaltungsgebühr

    Durch die Möglichkeit einer Gebührenreduktion aus Billigkeitsgründen soll regelmäßig die Möglichkeit geschaffen werden, bei der Gebührenerhebung besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen, etwa dann, wenn die Gebührenerhebung nach Art oder Umfang der Verwaltungstätigkeit im Einzelfall nicht gerechtfertigt erscheint (sachlicher Billigkeitsgrund) oder sie angesichts der wirtschaftlichen Lage des Gebührenschuldners unbillig erscheint (persönlicher Billigkeitsgrund; vgl. BVerwG, Urt. v. 16. November 2006 - 5 C 26.05 -, juris Rn. 14).
  • VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsgebühren, Gebührenermäßigung,

    In dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.11.2006 - BVerwG 5 C 26.05 - werde ausgeführt, dass durch die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Gebührenreduktion aus Billigkeitsgründen regelmäßig die Möglichkeit geschaffen werden solle, bei der Gebührenerhebung besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen.

    Insoweit geht die Kammer unter Zugrundelegung der zum Billigkeitserlass ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2006, aaO) davon aus, dass eine sichere Veränderung der finanziellen Situation jedenfalls im Verlaufe des nächsten Jahres zu erwarten sein müsste, um eine außergewöhnliche persönliche Situation des Einbürgerungsgebührenschuldner ablehnen zu können.

    Die Kompliziertheit des hier in Rede stehenden Streitgegenstandes wird auch daran ersichtlich, dass sich bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16.11.2006 - BVerwG 5 C 26.05 - (zitiert nach Juris) mit der Problematik der Ermäßigung bzw. Befreiung der Einbürgerungsgebühr beschäftigt hat.

  • OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Unbillige Härte einer Zwangsexmatrikulation

    Zu beachten ist, dass die allgemeinen Regelungen des Gesetzes nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 16. November 2006, - BVerwG 5 C 26.05 -, AuAS 2007, 84).
  • VG Aachen, 15.07.2010 - 6 K 1134/07

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Familienflüchtlingsschutz,

    Weitere und darüber hinausgehende aus dem Wohlwollensgebot zu folgernde Erleichterungen für die Einbürgerung von anerkannten Asylberechtigten sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang nicht gefordert worden, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, und Beschluss vom 10. Juli 1997 - 1 B 141.97 -, NVwZ 1998, 183 (beide zur Frage der Lebensunterhaltssicherung); BVerwG, Urteile vom 16. November 2006 - 5 C 26.05 -, InfAuslR 2007, 203, und - 5 C 27.05 -, NVwZ-RR 2007, 205; Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 A 196/04 -, (alle zur Ermäßigung einer Einbürgerungsgebühr); sowie HessVGH, Urteil vom 19. August 2002 - 12 UE 1473/02 -, a.a.O. (zur Prüfung ausreichender Deutschkenntnisse).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2013 - 2 LB 363/12

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erlass der Studiengebühren für ein Semester

    Sachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn davon auszugehen ist, dass die durch einen sachlichen Grund (z. B durch widersprüchliches Verhaltens einer Behörde im Vorfeld einer Abgabenerhebung) eintretende Art der Härte nicht dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers entspricht (BVerwG, Urt. v. 16.11.2006, - 5 C 26.05 -, AuAS 2007, 84; Sen., Beschl. v. 8.3.2011 - 2 LA 362/09 - zur Langzeitstudiengebühr; erk. Ger., Beschl. v. 1.2.2006 - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275-277).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05   

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https://dejure.org/2006,4865
BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4865)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4865)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2006,4865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Asylberechtigter; Auslegung; Billigkeit; Einbürgerungsgebühr; Einbürgerungsgebühr; Einbürgerungsgebühr -; Erlass; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermessen; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr; Flüchtling; Flüchtling; Gebühr; Gebührenbefreiung; Gebührenerlass; Gebührenerlass bei ...

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Bezugnahme auf Zulassungsbeschlüsse im Rahmen einer Revisionsbegründung

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Kommentarliteratur - Wiedereinsetzung

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Kommentarliteratur, Wiedereinsetzung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Kommentarliteratur - Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3081
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 14.00

    Anforderungen an das Vorliegen einer Schädigungsmaßnahme nach dem Vermögensgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    Dem Begründungserfordernis wird dieser Schriftsatz auch nicht dadurch gerecht, dass er auf die Begründung des Revisionszulassungsbeschlusses, durch die die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen worden war, weil sie zur Klärung der Frage beitragen könne, inwieweit sich aus Art. 34 Genfer Flüchtlingskonvention eine Verpflichtung ergibt, die Kosten des Einbürgerungsverfahrens herabzusetzen, verweist und die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in jenem Beschluss zum Gegenstand der Revisionsbegründung macht (unter Hinweis auf Kopp/Schenke, VwGO, § 139 Rn. 19 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 BVerwG 7 C 14.00 ).

    Auch lässt das Bundesverwaltungsgericht die Bezugnahme auf eine Zulassung wegen eines Verfahrensmangels genügen (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2001 BVerwG 7 C 14.00 juris).

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    So hat es eine Bezugnahme auf einen auf Divergenz gestützten Zulassungsbeschluss als ausreichend erachtet, weil sich der Rechtsmittelführer damit die Einschätzung und die dafür maßgeblichen Erwägungen des zulassenden Gerichts zu der vom Ausgangsgericht abweichend beurteilten Rechtsfrage zu Eigen macht (BVerwGE 114, 155 zur Zulassung der Berufung).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (BVerwGE 106, 202).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 B 75.05

    Anforderungen an die Zulassung der Revision - Voraussetzungen der Herabsetzungen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    1 Der Kläger ist mit Gerichtsschreiben vom 12. Dezember 2005 darauf hingewiesen worden, dass der Revisionsbegründungsschriftsatz vom 5. Dezember 2005, der zur Begründung lediglich auf die Begründung des Revisionszulassungsbeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.2005 5 B 75.05/5 C 26.05 verweist und die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in jenem Beschluss () zum Gegenstand der Revisionsbegründung macht, den Anforderungen an eine Revisionsbegründung nicht entsprechen dürfte.
  • BVerwG, 31.08.1999 - 9 B 171.99

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    Die Sorgfaltspflichten auch eines Prozessbevollmächtigten dürfen indes nicht überspannt werden (BVerwG, Beschluss vom 31. August 1999 BVerwG 9 B 171.99 Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 5 B 70.92

    Fristversäumnis wegen mangelnder Rechtskenntnisse

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05
    Mangelnde Rechtskenntnisse entschuldigt allerdings eine Fristversäumung grundsätzlich nicht (BVerwG, Beschluss vom 29. April 1992 BVerwG 5 B 70.92 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 179; stRspr); dies gilt gerade auch für einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten.
  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung gehört eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung nicht als zutreffend erachtet (BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 ; Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081 Rn. 2).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10

    Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig

    Dass die bezeichnete Rechtsnorm verletzt ist, muss der Revisionskläger deshalb in Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil darlegen (Beschluss vom 12. Juni 2006 - BVerwG 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081).
  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 14.14

    Industrie- und Handelskammer; Vollversammlung; unmittelbare Gruppenwahl;

    Zu den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Revisionsbegründung gehört eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung nicht als zutreffend erachtet (BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 ; Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZR 27/06

    Notwendigkeit der gesonderten Revisionsbegründung nach Zulassung der Revision

    Sie halten eine gesonderte Revisionsbegründung auch in diesen Fällen für erforderlich und erörtern in einschlägigen Entscheidungen lediglich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO entsprechende Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde die Anforderungen an eine Revisionsbegründung erfüllt (z.B.: BVerwGE 107, 117, 121 [auch zur Zulassungsberufung]; BVerwG NJW 2006, 3081 Rn. 3; Urteil vom 22. Februar 2001 - 7 C 14/00 - juris Rn. 10; ferner zur Zulassungsberufung, § 124a VwGO: Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - 6 B 77/05 - juris Rn. 5 und vom 6. Oktober 2005 - 5 B 26/05 - juris Rn. 4 f unter Auseinandersetzung mit dem Urteil des IV. Zivilsenats vom 7. Juli 2004; BSG, Beschlüsse vom 19. September 2000 - B 9 SB 4/99 R - juris Rn. 7 und vom 26. September 1996 - 2 RU 14/96 - juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - 3d A 583/14

    Einlegung der Berufung innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen

    vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1983 - II ZR 122/83 -, VersR 1983, 1082; BAG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 -, NJW 2009, 2971, 2972 jeweils zu § 85 Abs. 2 ZPO; zur Anwendbarkeit gerade auch bei rechtskundigen Vertretern s. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 -, NJW 2006, 3081; zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung in Bezug auf verwaltungsgerichtliche Verfahren wegen Anerkennung als Asylberwerber s. BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 252, 266 ff.
  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Repräsentationsaufgaben;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt § 139 Abs. 3 VwGO für die Revisionsbegründung eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 m.w.N.; Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 11 S 2915/07

    Vertretungszwang bei Einlegung einer vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufung

    Auch genügt eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Behörde ebenso wie ein Rechtsanwalt regelmäßig dann den Sorgfaltspflichten, wenn sie sich hinsichtlich der Anforderungen an die Berufung in einem gängigen Kommentar zur Verwaltungsprozessordnung vergewissert (vgl. zur Einlegung der Revision durch einen Bevollmächtigten BVerwG, Beschluss vom 12.06.2006 - 5 C 26.05 -, NJW 2006, 3081).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem

    Berufungsgründe sind dann hinreichend dargelegt, wenn sie sich mit dem angefochtenen Urteil im Einzelnen auseinandersetzen und in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht ausführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2001 - 1 C 33.00 -, juris Rn. 10, sowie Beschlüsse vom 09.07.2019 - 9 B 29.18 -, juris Rn. 3, und vom 12.06.2006 - 5 C 26.05 -, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 07.06.2018 - I ZB 57/17 -, juris Rn. 5, und vom 28.07.2016 - III ZB 127/15 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2017 - 1 S 1240/16 -, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2021 - 2 S 14/20

    Beihilferechtliche Höchstbetragsregelung für Behandlungen in stationären

    Berufungsgründe sind dann hinreichend dargelegt, wenn sie sich mit dem angefochtenen Urteil im Einzelnen auseinandersetzen und in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht ausführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Urteil vom 23.04.2001 - 1 C 33.00 - NVwZ 2001, 1029; Beschluss vom 12.06.2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081; Beschluss vom 09.07.2019 - 9 B 29.18 - NVwZ-RR 2019, 924; BGH, Beschluss vom 28.07.2016 - III ZB 127/15 - NJW 2016, 2890; Beschluss vom 07.06.2018 - I ZB 57/17 - NJW 2018, 2894; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2017 - 1 S 1240/16 - NVwZ-RR 2018, 404 Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - 11 A 60/17

    Verwerfung der Berufung als unzulässig; Gewährung der Wiedereinsetzung in die

    Die rechtsirrige Annahme des Prozessbevollmächtigten des Klägers, eine Begründung der Berufung durch den Berufungskläger sei nicht mehr erforderlich, ist angesichts der ordnungsgemäßen Belehrung über die Notwendigkeit einer Berufungsbegründung (vgl. oben zu 1. b)) und der bei einem Rechtsanwalt grundsätzlich zu erwartenden Rechtskenntnis, vgl. zu den Sorgfaltspflichten eines Prozessbevollmächtigten, sich über die Rechtslage zu informieren: BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 -, juris, Rn. 6, m. w. N., nicht geeignet, die Fristversäumung zu entschuldigen.
  • VG Berlin, 15.06.2015 - 33 L 144.15

    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist aufgrund von

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   BVerwG, 31.07.2006 - 5 PKH 47.05 (5 C 26.05)   

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https://dejure.org/2006,26232
BVerwG, 31.07.2006 - 5 PKH 47.05 (5 C 26.05) (https://dejure.org/2006,26232)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2006 - 5 PKH 47.05 (5 C 26.05) (https://dejure.org/2006,26232)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 5 PKH 47.05 (5 C 26.05) (https://dejure.org/2006,26232)
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   BVerwG, 11.11.2005 - 5 C 26.05 (5 B 75.05)   

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https://dejure.org/2005,32887
BVerwG, 11.11.2005 - 5 C 26.05 (5 B 75.05) (https://dejure.org/2005,32887)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.2005 - 5 C 26.05 (5 B 75.05) (https://dejure.org/2005,32887)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festlegung des Streitwerts für das Revisionsverfahren

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https://dejure.org/2006,37950
BVerwG, 31.07.2006 - 5 C 26.05, 5 PKH 47.05 (https://dejure.org/2006,37950)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2006 - 5 C 26.05, 5 PKH 47.05 (https://dejure.org/2006,37950)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 5 C 26.05, 5 PKH 47.05 (https://dejure.org/2006,37950)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 26.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,32992
BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2005,32992)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2005 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2005,32992)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - 5 C 26.05 (https://dejure.org/2005,32992)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 B 75.05

    Anforderungen an die Zulassung der Revision - Voraussetzungen der Herabsetzungen

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 26.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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