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   ArbG Herne, 31.10.2007 - 5 Ca 878/07   

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https://dejure.org/2007,22576
ArbG Herne, 31.10.2007 - 5 Ca 878/07 (https://dejure.org/2007,22576)
ArbG Herne, Entscheidung vom 31.10.2007 - 5 Ca 878/07 (https://dejure.org/2007,22576)
ArbG Herne, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 5 Ca 878/07 (https://dejure.org/2007,22576)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der sachlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen im Hinblick auf einen Organvertreter als Arbeitnehmer oder als arbeitnehmerähnliche Person i.S.d § 5 Abs. 1 S. 2 Hs 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG); Begründung einer Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus ArbG Herne, 31.10.2007 - 5 Ca 878/07
    Nur dann, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Mitglied des Vertretungsorgans und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft, greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG, Beschluss vom 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 38; Beschluss vom 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36; Beschluss vom 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33).

    Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze für die Rechtswegbestimmung in sog. sic-non-Fällen sind auf Organvertreter nicht anwendbar (BAG, Beschluss vom 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 33).

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZB 79/02

    Rechtsweg - Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer KG

    Auszug aus ArbG Herne, 31.10.2007 - 5 Ca 878/07
    Nur dann, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Mitglied des Vertretungsorgans und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft, greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG, Beschluss vom 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 38; Beschluss vom 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36; Beschluss vom 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01

    Rechtsweg - Organvertreter

    Auszug aus ArbG Herne, 31.10.2007 - 5 Ca 878/07
    Nur dann, wenn die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Mitglied des Vertretungsorgans und der juristischen Person nicht das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis, sondern eine weitere Rechtsbeziehung betrifft, greift die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG nicht ein (BAG, Beschluss vom 20. August 2003 - 5 AZB 79/02 - EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 38; Beschluss vom 23. August 2001 - 5 AZB 9/01 - EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 36; Beschluss vom 6. Mai 1999 - 5 AZB 22/98 - EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 33).
  • BAG, 11.04.1997 - 5 AZB 32/96

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft

    Auszug aus ArbG Herne, 31.10.2007 - 5 Ca 878/07
    Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG enthält eine negative Fiktion (BAG, Beschluss vom 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - EzA § 5 ArbGG 1979 Nr.); sie berücksichtigt, dass juristische Personen nur durch ihre Organe handeln und nur durch sie ihre Arbeitgeberfunktion ausüben können; deshalb ist es gerechtfertigt, die Organpersonen nicht als Arbeitnehmer anzusehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Urteil vom 19.7.2007 - 6 AZR 875/06 - m.w.N.).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 875/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus ArbG Herne, 31.10.2007 - 5 Ca 878/07
    Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG enthält eine negative Fiktion (BAG, Beschluss vom 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - EzA § 5 ArbGG 1979 Nr.); sie berücksichtigt, dass juristische Personen nur durch ihre Organe handeln und nur durch sie ihre Arbeitgeberfunktion ausüben können; deshalb ist es gerechtfertigt, die Organpersonen nicht als Arbeitnehmer anzusehen (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt Urteil vom 19.7.2007 - 6 AZR 875/06 - m.w.N.).
  • LAG Hamm, 30.04.2008 - 2 Ta 738/07

    Rechtsweg: Zur Frage der Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, wenn der

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 31.10.2007 - 5 Ca 878/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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