Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13466
FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06 (https://dejure.org/2010,13466)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.10.2010 - 5 K 136/06 (https://dejure.org/2010,13466)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 5 K 136/06 (https://dejure.org/2010,13466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit der Tonnagebesteuerung bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur Überführung an den Erwerber; Begriff des Betriebes von Handelsschiffen i.S.d. § 5a Einkommenssteuergesetz (EStG); Vorraussetzungen der Veräußerung des Seeschiffes als begünstigtes ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5a; EStG § 16; EStG § 34
    Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur Überführung an den Erwerber nicht anwendbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur Überführung an den Erwerber nicht anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 424
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Für die Annahme eines begünstigten Hilfsgeschäftes sei nach dem BFH-Urteil vom 24. November 1983 IV R 74/80 (BStBl II 1984, 155) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Hauptgeschäft ausreichend, der im Streitfall nicht durchbrochen worden sei; auf ein zeitliches Moment komme es dagegen nicht an.

    Zu den Hilfsgeschäften zählen u.a. die Anschaffung, Herstellung und Veräußerung eines Seeschiffes (BFH-Urteile in BStBl II 1984, 155; vom 19. Januar 1984 IV R 26/81, BStBl II 1984, 376, unter 2.c; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Juni 2002, BStBl I 2002, 614 Rz. 6; Hennrichs/ Kuntschik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG Kommentar, § 5a Rz. C 27, m.w.N.).

    An einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen Hauptgeschäft und Hilfsgeschäft fehlt es, wenn das Seeschiff unmittelbar nach der Fertigstellung veräußert oder nicht in Dienst gestellt wird (BFH-Urteile in BStBl II 1984, 155; in BStBl II 2003, 875).

  • BFH, 01.04.2003 - I R 31/02

    DBA Schweiz: Betrieb von Seeschiffen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Die Gewinnermittlung nach § 5a EStG setzt voraus, dass die Haupttätigkeit später auch ausgeübt worden ist; das Seeschiff muss nach der Anschaffung zumindest zeitweise tatsächlich zur Beförderung von Personen oder Gütern eingesetzt worden sein (Voß in Herrmann/Heuer/ Raupach, a.a.O., § 5a Rz. 40; Hennrichs/ Kuntschik in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 5a Rz. C 5; vgl. auch BFH-Urteil vom 1. April 2003 I R 31/02, BStBl II 2003, 875 zu Art. 8 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971).

    An einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen Hauptgeschäft und Hilfsgeschäft fehlt es, wenn das Seeschiff unmittelbar nach der Fertigstellung veräußert oder nicht in Dienst gestellt wird (BFH-Urteile in BStBl II 1984, 155; in BStBl II 2003, 875).

  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 2 K 147/08

    Einkommensteuergesetz: Zu den Voraussetzungen für eine Option zur Tonnagesteuer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Denn die Fahrt der MS "A" von Z nach Y diente ihrem Hauptzweck nach nicht der Beförderung von Personen oder Gütern, sondern der Erfüllung der Verpflichtungen der Klägerin aus dem Kaufvertrag mit der E-Ltd (vgl. Finanzgericht -FG- Hamburg, Urteil vom 2. Februar 2010 2 K 147/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2010, 1116).

    Der Erwerb und Betrieb eines neuen Seeschiffes entsprach auch dem Gesellschaftszweck der Klägerin, der nicht nur auf den Erwerb und Betrieb der MS "A", sondern darüber hinaus auf Erwerb, Betrieb und Veräußerung anderer Seeschiffe gerichtet war (vgl. FG Hamburg in EFG 2010, 1116).

  • BFH, 13.01.1966 - IV 76/63
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Sieht der Gesellschaftszweck dagegen nur allgemein den Betrieb von Seeschiffen vor, der mit verschiedenen Seeschiffen ausgeübt werden kann, so führt die Veräußerung des zu diesem Zweck eingesetzten alleinigen Seeschiffes nicht zu einer Betriebsveräußerung, wenn an dessen Stelle ein neues Seeschiff erworben wird (BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 76/63, BStBl III 1966, 168, unter 1.; vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BStBl II 1973, 219, unter 3.; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BStBl II 1976, 670, unter 1.; FG Hamburg, Urteil vom 13. November 2006 2 K 16/05, juris).

    Die Veräußerung der MS "A" ist schließlich nicht als Veräußerung eines Teilbetriebs i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusehen, da das im Streitjahr von der Klägerin mit der MS "A" als einzigem Seeschiff betriebene Unternehmen nicht aus mehreren Teilbetrieben bestand (vgl. BFH-Urteil in BStBl III 1966, 168, unter 2.; Wacker in Schmidt, EStG Kommentar, 26. Aufl., § 16 Rz. 145).

  • BFH, 17.07.2008 - X R 40/07

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der Veräußerer als Berater des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden und gleichzeitig die bisher in dem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit endet (BFH-Urteile vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527, m.w.N.; vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFH/NV 2008, 2099, unter II.2).
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 56/95

    Aufgabe der bisher mit dem veräußerten Betriebsvermögen zusammenhängenden

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden und gleichzeitig die bisher in dem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit endet (BFH-Urteile vom 12. Juni 1996 XI R 56, 57/95, BStBl II 1996, 527, m.w.N.; vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFH/NV 2008, 2099, unter II.2).
  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Die Revision wird zugelassen, da der Rechtssache im Hinblick auf das zur vergleichbaren Rechtsfrage beim BFH unter dem Az. IV R 12/10 anhängige Revisionsverfahren grundsätzliche Bedeutung zukommt (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).
  • BFH, 07.11.1991 - IV R 50/90

    Zu den Voraussetzungen einer Betriebsveräußerung bei einer Partenreederei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Eine Betriebsveräußerung liegt damit vor, wenn der Gesellschaftsvertrag als Gesellschaftszweck den Betrieb eines bestimmt bezeichneten Schiffes ausweist und dieses Schiff veräußert wird (BFH-Urteil vom 7. November 1991 IV R 50/90, BStBl II 1992, 380).
  • BFH, 24.06.1976 - IV R 199/72

    Zur Frage der tarifbegünstigten Betriebsaufgabe bei Schiffahrtsunternehmen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Sieht der Gesellschaftszweck dagegen nur allgemein den Betrieb von Seeschiffen vor, der mit verschiedenen Seeschiffen ausgeübt werden kann, so führt die Veräußerung des zu diesem Zweck eingesetzten alleinigen Seeschiffes nicht zu einer Betriebsveräußerung, wenn an dessen Stelle ein neues Seeschiff erworben wird (BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 76/63, BStBl III 1966, 168, unter 1.; vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BStBl II 1973, 219, unter 3.; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BStBl II 1976, 670, unter 1.; FG Hamburg, Urteil vom 13. November 2006 2 K 16/05, juris).
  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 16/05

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Rechtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06
    Sieht der Gesellschaftszweck dagegen nur allgemein den Betrieb von Seeschiffen vor, der mit verschiedenen Seeschiffen ausgeübt werden kann, so führt die Veräußerung des zu diesem Zweck eingesetzten alleinigen Seeschiffes nicht zu einer Betriebsveräußerung, wenn an dessen Stelle ein neues Seeschiff erworben wird (BFH-Urteile vom 13. Januar 1966 IV 76/63, BStBl III 1966, 168, unter 1.; vom 24. Januar 1973 I R 156/71, BStBl II 1973, 219, unter 3.; vom 24. Juni 1976 IV R 199/72, BStBl II 1976, 670, unter 1.; FG Hamburg, Urteil vom 13. November 2006 2 K 16/05, juris).
  • BFH, 11.04.1990 - I R 163/87

    - Steuerermäßigung nach § 34c Abs. 4 EStG auch bei Schleppschiffen - Zum Begriff

  • BFH, 19.01.1984 - IV R 26/81

    Wechselschulden einer Partenreederei für Anzahlungen auf Schiffsbauvertrag als

  • BFH, 24.01.1973 - I R 156/71

    Partenreederei - Veräußerung des einzigen Schiffes - Auflösung nach Verkauf -

  • FG Hamburg, 04.04.1989 - VII 64/86

    Einkommensteuer; Verkauf eines Seeschiffes

  • BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die

    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 424 veröffentlichtem Urteil ab.

    Sie beantragt, 1. das angefochtene Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 12. Oktober 2010  5 K 136/06 --zugestellt am 21. Oktober 2010-- aufzuheben, 2. den geänderten Feststellungsbescheid 2003 des FA vom 17. Januar 2006 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Mai 2006 dahingehend zu ändern, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter Anwendung von § 5a EStG von 3.877.811 EUR auf 20.158 EUR festgestellt werden und somit der geänderte Feststellungsbescheid 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung aufgehoben wird; 3. hilfsweise für den Fall der Bejahung der Nichtanwendung von § 5a EStG als auch von § 16 EStG die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 3.237.982 EUR festzustellen, da bislang keine Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von 622.417 EUR im Wege der Bilanzberichtigung festgestellt wurde, wobei die bislang nicht berücksichtigte Sondervergütung an die V-KG gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG gegenzurechnen und insoweit der geänderte Feststellungsbescheid 2003 aufzuheben ist.

  • FG Hamburg, 27.02.2012 - 6 K 131/10

    Tonnagesteuer für ein in einem Jahr angeschafftes und veräußertes Handelsschiff:

    Die Rechtsprechung rechne auch die Anschaffung eines Schiffes zu den Hilfsgeschäften, die bereits in die Ermittlung des begünstigen Gewerbeertrags einzubeziehen seien (Hinweis auf BFH-Urteile vom 24.11.1983 - IV R 74/80, BStBl. II 1984, 155; und vom 19.01.1984 - IV R 26/81, BStBl. II 1984, 376); dies gelte auch im Zusammenhang mit § 5a EStG (Hinweis auf FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.10.2010 - 5 K 136/06, EFG 2011, 424; und FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2010 - 2 K 147/08, EFG 2010, 1116).

    Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn der Schiffsbetrieb gegenüber der Veräußerung eine völlig untergeordnete Bedeutung gehabt hätte, kann im vorliegenden Fall dahinstehen (s. dazu FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.10.2010 - 5 K 136/06, EFG 2011, 424 - Revision eingelegt, Aktz. des BFH: IV R 46/10).

  • FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 8/11

    Einkommensteuer: Antragsfrist bei Tonnagesteuer

    Die Rechtsprechung rechne auch die Anschaffung eines Schiffes zu den Hilfsgeschäften, die bereits in die Ermittlung des begünstigten Gewerbeertrags einzubeziehen seien (Hinweis auf BFH Urteile vom 24.11.1983 - IV R 74/80, BStBl. II 1984, 155; und vom 19.01.1984 - IV R 26/81, BStBl. II 1984, 376); dies gelte auch im Zusammenhang mit § 5a EStG (Hinweis auf FG Schleswig-Holstein Urteil vom 12.10.2010 - 5 K 136/06, EFG 2011, 424; und FG Hamburg Urteil vom 02.02.2010 - 2 K 147/08, EFG 2010, 1116).
  • FG Hamburg, 17.08.2011 - 2 K 42/11

    Tonnagesteuer: Keine Mindestbetriebszeit bei einer Option zu Tonnagesteuer

    Ebenso lag der Sachverhalt in dem vom FG Schleswig-Holstein entscheidenden Fall (Urteil vom 12.10.2010 - 5 K 136/06, EFG, 2011, 424); auch dort war das Schiff vor Abnahme bereits weiter veräußert worden und der Betrieb diente nur der Überführung von der Werft an den Käufer.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht