Rechtsprechung
VG Hamburg, 04.05.2004 - 5 K 1508/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 04.05.2004 - 5 K 1508/03
- OVG Hamburg, 04.03.2005 - 1 Bf 214/04
- BVerwG, 30.05.2005 - 6 C 8.05
- BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 246/05
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Der Spieler erlangt durch die Ausgabe von Token auch deshalb einen vermögenswerten Vorteil, weil er trotz des "verspielten" Einsatzes die Möglichkeit zu weiteren Spielen erhält, für die er, wenn er durch erfolgreiches Spiel nicht Token gewonnen hätte, einen neuen Geldeinsatz leisten müsste (VG Hamburg, U. v. 04.05.2004 - 5 K 1508/03 -, GewArch. 2004, 343 [344]).Dabei kann dahinstehen, ob der Spieler z. B. durch die Benutzung von Speicherkarten anderer Spieler oder das Weiterspielen von Spielen an Geräten mit eingebautem Hinterlegungsspeicher, bei denen der Einsatz vom vorherigen Spieler bis auf einen minimalen Rest bereits abgespielt war, einen über den ursprünglichen Spielereinsatz hinausgehenden Gewinn erlangen kann (VG Hamburg, U. v. 04.05.2004 - 5 K 1508/03 -, a. a. O., S. 344).
- VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 175/05 Der Spieler erlangt durch die Ausgabe von Token auch deshalb einen vermögenswerten Vorteil, weil er trotz des "verspielten" Einsatzes die Möglichkeit zu weiteren Spielen erhält, für die er, wenn er durch erfolgreiches Spiel nicht Token gewonnen hätte, einen neuen Geldeinsatz leisten müsste (VG Hamburg, U. v. 04.05.2004 - 5 K 1508/03 -, GewArch.
- VG Osnabrück, 25.04.2006 - 1 B 21/06
BIS; Bonuspunkt; Bonussystem; Einsatz; Geldspielautomat; Geldspielgerät; …
Die Rechtsprechung hat dies zwar für ähnliche Rabattsysteme, die allerdings im Gegensatz zu dem von der Antragstellerin betriebenen BIS-System vom Erreichen einer bestimmten Mindestanzahl von Spielen bzw. Mindestspieldauer abhängig waren, in der Vergangenheit angenommen und hierin einen Verstoß gegen § 9 Satz 1 SpielV in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung erblickt (vgl. zum sog. "PEP-System" BVerwG…, Urteil vom 23.11.2005, a.a.O; vorgehend OVG Hamburg, Urteil vom 04.03.2005, 1 Bf 214/04, GewArch 2005, 252 und VG Hamburg, Urteil vom 04.05.2004, 5 K 1508/03, GewArch 2004, 343; zu den sog. "Bonus-Dollars" BVerwG, Urteil vom 23.11.2005, 6 C 9/05, juris; zur Rückvergütung im "Bonus-System" VG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004, 11 E 4079/04, juris).
Rechtsprechung
FG München, 29.09.2005 - 5 K 1508/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abzugsfähigkeit fehlgeschlagener Aufwendungen zum Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4 § 16, 17, 20
Fehlgeschlagene Aufwendungen zum Erwerb einer GmbH-Beteiligung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fehlgeschlagene Aufwendungen zum Erwerb einer GmbH-Beteiligung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Hamburg, 11.07.2001 - VI 252/99
Zur Entstehung einer wesentlichen Beteiligung
Auszug aus FG München, 29.09.2005 - 5 K 1508/03
Fehlgeschlagene Aufwendungen zum Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung sind weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch bei den Einkünften nach § 16 EStG zu berücksichtigen (FG Hamburg, Urteil vom 11.07.2001 VI 252/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 1435 ).