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   FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08   

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FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08 (https://dejure.org/2011,46257)
FG München, Entscheidung vom 28.07.2011 - 5 K 2263/08 (https://dejure.org/2011,46257)
FG München, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 5 K 2263/08 (https://dejure.org/2011,46257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen im Fernsehen für einen Verkaufssender als gewerbliche Tätigkeit - Künstlerische, schriftstellerische, journalistische Tätigkeit oder dem Beruf des Schriftstellers/Journalisten ähnliche Tätigkeit im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerrechtliche Beurteilung einer i.R.v. Verkaufssendungen für die Bereiche Wellness, Kosmetik, Gesundheit und Reisen im Fernsehen ausgeübten Tätigkeit; Künstlerische, schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit als Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
    Werbemoderatoration Künstlerische, schriftstellerische, journalistische Tätigkeit oder dem Beruf des Schriftstellers/Journalisten ähnliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbemoderatoration - Künstlerische, schriftstellerische, journalistische Tätigkeit oder dem Beruf des Schriftstellers/Journalisten ähnliche Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 11.07.1991 - IV R 102/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    Wenn man die Verkehrsanschauung der beteiligten Kreise zugrunde lege, wie vom Bundesfinanzhof -BFH- in seinem Urteil vom 11. Juli 1991 (IV R 102/90, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 166, 36, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 413) gefordert, so bestehe der künstlerische Aspekt der Moderatorentätigkeit in der Umsetzung der sprachlichen, kommunikativen und unterhaltenden Fähigkeiten sowie der Wirkung der persönlichen Ausstrahlung des Moderators.

    Eine künstlerische Leistung ist jedoch dann nicht gegeben, wenn sich der Steuerpflichtige an ins einzelne gehende Angaben und Weisungen seines Auftraggebers zu halten hat und ihm infolgedessen kein oder kein genügender Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung bleibt (BFH-Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 102/90, BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Vielmehr setzt die Annahme einer solchen Entsprechung voraus, dass die "Rolle" nach Art und Umfang die Gestaltung eines geschriebenen Dialogs oder auch Monologs durch den Einsatz schauspielerischer Erfahrung und künstlerischer Gestaltungskraft in einer Weise verlangt, die trotz der Vorgaben des jeweiligen Auftraggebers einen erheblichen Spielraum zur Entfaltung der künstlerischen Fähigkeiten lässt (BFH-Urteil in BFHE 166, 36, BStBl II 1992, 413, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • BFH, 22.04.2008 - VIII B 96/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bildberichterstatter - Abgrenzung freiberufliche -

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    bb) Doch selbst wenn man unterstellt, dass im Streitjahr 2006 die Verkaufssendungen bei H wie in den Beispielen der Verkaufssendung mit K im Jahr 2007 (vgl. "Redaktionelle Aufarbeitung und Vorbereitung, Sendeplan und Interviewleitfaden" der Klägerin mit DVD) sowie der Verkaufssendungen mit B am 6. März 2008 (vgl. Sendevorbereitung/Sendeplanung" der Klägerin und Produktbuch des Auftraggebers) und mit A ("Rechercheergebnisse Materialien" der Klägerin, und Produktbuch des Auftraggebers) vorbereitet worden und abgelaufen sind, ist die selbständige Tätigkeit der Klägerin als Werbemoderatorin mangels eigener individueller Mitgestaltung nicht als Ausübung eines freien Berufs einzustufen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 VIII B 96/07, BFH/NV 2008, 1472; BFH-Urteil vom 20. Dezember 2000 XI R 8/00, BFHE 194, 206, BStBl II 2002, 478).

    28 Im Übrigen hat der BFH im Fall eines Fotografen (vgl. Urteil vom 10. September 1998 IV R 70/97, BFH/NV 1999, 456; ebenso BFH-Urteil vom 22. April 2008 VIII B 96/07, BFH/NV 2008, 1472) entschieden, dass dieser kein Bildberichterstatter, sondern ein Gewerbetreibender sei.

    Auch die Klägerin hat nicht nach Aufgabe und Tätigkeit eines Journalisten nachprüfbar an der Gestaltung des geistigen Inhalts publizistischer Medien eigenverantwortlich mitgewirkt (vgl. BFH-Beschluss vom 22. April 2008 VIII B 96/07, BFH/NV 2008, 1472).

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 16/97

    Erstellen eines Softwarelernprogramms

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    So wurde etwa die Erstellung eines Vorschriftensuchregisters (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1962 IV 270/60, BFHE 74, 344, BStBl III 1962, 131) oder das Verfassen eines Software-Lernprogramms (BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BStBl II 1999, 215; BFHE 187, 31) bereits als selbständige Gedankenarbeit angesehen.

    Schriftlich bedeutet dabei, dass die Gedanken nicht mündlich etwa in einem Vortrag oder in einer Rede mitgeteilt werden, sondern fixiert auf einem körperlichen Medium, in der Regel Papier (BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BFHE 187, 31, BStBl II 1999, 215).

  • BFH, 14.05.1958 - IV 278/56 U

    Gewerbesteuerpflichtigkeit von Werbeschriftstellern

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    Die Tätigkeit als Werbeschriftsteller werde der eines Schriftstellers gleichgestellt, wenn er für die Öffentlichkeit schreibe (z.B. auch für den Rundfunk) und hier eigene Gedanken ausdrücke, mögen diese auch keinen wissenschaftlichen oder künstlerischen Inhalt haben (BFH-Urteil vom 14. Mai 1958 IV 278/56, BFHE 67, 115, BStBl III 1958, 316).

    Auch ein sog. Werbeschriftsteller, dessen Texte Produkt originärer Gedankenarbeit sind, kann Schriftsteller sein (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1958 IV 278/56, BFHE 67, 115, BStBl III 1958, 316).

  • BFH, 04.11.2004 - IV R 63/02

    Restauratorentätigkeit als wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit i.S.

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt insoweit die Klägerin, da sie sich auf die negative Voraussetzung des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG beruft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 30. März 1994 I R 54/93, BStBl II 1994, 864; vom 4. November 2004 IV R 63/02, BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362).

    Die Klägerin hat eigene Gedanken nicht schriftlich für die Öffentlichkeit niedergelegt (BFH in BFHE 209, 116, BStBl II 2005, 362).

  • BFH, 25.04.1978 - VIII R 149/74

    Werbeberater - Public-Relations-Berater - Freiberufliche Tätigkeit - Journalist -

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    Der BFH hat Werbeberater und PR-Berater als Gewerbetreibende angesehen (BFH-Urteil vom 25. April 1978 VIII R 149/74, BFHE 125, 369, BStBl II 1978, 565).

    27 Nach dem Urteil des BFH vom 25. April 1978 VIII R 149/74 (BFHE 125, 369, BStBl II 1978, 565) ist Journalist i.S. des § 18 Abs. 1 EStG, wer eine in erster Linie auf Information über gegenwartsbezogene Geschehnisse gerichtete Tätigkeit ausübt, bei der die Sammlung und Verarbeitung von Informationen des Tagesgeschehens, die kritische Auseinandersetzung mit diesen Informationen und die Stellungnahme zu den Ereignissen auf politischem, gesellschaftlichem, wirtschaftlichem oder kulturellem Gebiet das Berufsbild ausmachen.

  • BFH, 19.05.1993 - I R 80/92

    Annahme eines festen Mittelpunktes bei selbständiger Arbeit i. S. des DBA-Italien

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    Unerheblich dabei ist, ob der Personenkreis tatsächlich etwa nur auf ein begrenztes, fachliches Publikum beschränkt ist (z. B. bei einem Kommentar, BFH-Urteil vom 19. Mai 1993 I R 80/92, BFHE 171, 297, BStBl II 1993, 655, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.04.2008 - 3 K 2240/04

    Steuerliche Qualifizierung der Einkünfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    Da es für eine künstlerische Tätigkeit aber auf die Entwicklung einer eigenen Formensprache und das Einfließen eigener Erfindungen und Ideen in das Arbeitsergebnis ankommt, mangelt es an einer künstlerischen Gestaltung (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. April 2008 3 K 2240/04, EFG 2008, 1127).
  • BFH, 18.01.1962 - IV 270/60 U

    Aufstellung eines Vorschriftenregisters als schriftstellerische Tätigkeit im

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    So wurde etwa die Erstellung eines Vorschriftensuchregisters (vgl. BFH-Urteil vom 18. Januar 1962 IV 270/60, BFHE 74, 344, BStBl III 1962, 131) oder das Verfassen eines Software-Lernprogramms (BFH-Urteil vom 10. September 1998 IV R 16/97, BStBl II 1999, 215; BFHE 187, 31) bereits als selbständige Gedankenarbeit angesehen.
  • BFH, 30.10.1975 - IV R 142/72

    Übersetzer - Werke der Weltliteratur - Schriftstellerische Tätigkeit

    Auszug aus FG München, 28.07.2011 - 5 K 2263/08
    Schriftstellerisch tätig wird nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, derjenige Steuerpflichtige, der eigene Gedanken mit den Mitteln der Sprache schriftlich für die Öffentlichkeit niederlegt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, BStBl II 1976, 192).
  • BFH, 11.07.1991 - IV R 33/90

    Werbetätigkeit eines Künstlers nur bei eigenschöpferischer Leistung freiberuflich

  • BFH, 22.11.2007 - XI B 15/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlen einer BFH-Entscheidung zu genau vergleichbaren

  • FG Düsseldorf, 15.12.2006 - 1 K 3442/06

    Einordnung der Tätigkeit einer Moderatorin für einen Verkaufssender als

  • FG München, 16.10.2003 - 5 K 1166/00

    Mitwirkung einer Schauspielerin an einem Fernsehwerbespot; Künstlerische oder

  • BFH, 30.03.1994 - I R 54/93

    1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 70/97

    Begriff des "Bildberichterstatters"

  • BFH, 24.09.1998 - IV R 16/98

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht freiberuflich

  • BFH, 15.10.1998 - IV R 1/97

    GewSt-pflichtige Einnahmen eines Filmschauspielers; Herstellung von

  • BFH, 20.12.2000 - XI R 8/00

    Einkunftsart bei Herstellung von Filmreportagen

  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 5/12

    Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen

    Die dagegen nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem Urteil vom 28. Juli 2011  5 K 2263/08 als unbegründet ab.
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