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   FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95   

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FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95 (https://dejure.org/1998,8964)
FG Köln, Entscheidung vom 22.10.1998 - 5 K 3668/95 (https://dejure.org/1998,8964)
FG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 5 K 3668/95 (https://dejure.org/1998,8964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheides wegen fehlender Bekanntgabe sowie offenkundig überhöhter Schätzung der Besteuerungsgrundlagen; Nichtfestsetzung der Einkommensteuer mangels Bekanntgabe; Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; Beweiswert von Indizien; Vorliegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 122 Abs. 2
    Keine Beweiserleichterung für den Nachweis des Zugangs eines Bescheids nach mehreren Jahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahren: - Keine Beweiserleichterung für den Nachweis des Zugangs eines Bescheids nach mehreren Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    Der BFH hat es mit überzeugenden Gründen abgelehnt, in den Fällen des Zugangsnachweises nach § 122 Abs. 2 AO 1977 einen sog. Anscheinsbeweis, der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellt, genügen zu lassen (vgl. Urteile des BFH vom 14.03.1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBI II 1989, 534; vom 3.03.1993 II R 11/90, BFH/NV 1994, 141, und BFH-Beschluß vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108).

    Auch bei normalen Postverhältnissen kommt es immer wieder vor, daß abgesandte Briefe, selbst eingeschriebene Briefe, den Empfänger nicht erreichen (vgl. hierzu Urteil des BFH vom 14.03.1989, a.a.O., unter II 2. b, bb).

    Deshalb kann dem Beklagten für den von ihm zu führenden Beweis der Bekanntgabe des Bescheides keine Beweiserleichterung zugestanden werden (vgl. im übrigen Urteil des BFH vom 14.03.1989 VII R 75/85, a.a.O.: in diesem Urteil sah der BFH einen Zeitraum von 6 Jahren als unschädlich an).

  • BFH, 17.06.1992 - X R 47/88

    Steuerbescheid an Verstorbenen ist nichtig

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    Auf die Unwirksamkeit eines Bescheides kann sich jedoch jedermann jederzeit berufen, ohne daß es hierzu einer vorherigen behördlichen oder gerichtlichen förmlichen Feststellung bedarf (vgl. Urteil des BFH vom 17.02.1992 X R 47/88, BStBl II 1993, 174 [177]).

    Zu den nicht generell und abstrakt festgelegten Rechtsfolgen, die einen Beteiligten am Steuerrechtsverhältnis aus treuwidrigem Verhalten treffen können, kann es auch gehören, daß er die Befugnis verliert, aus der Nichtigkeit eines Steuerverwaltungsakts abgeleitete Rechte geltend zu machen (vgl. Urteil des BFH vom 17.06.1992 X R 47/88, BStBl 1993, 174 und die dort angegebene Rspr.).

  • BFH, 03.06.1992 - X R 50/91

    Revisionsrechtliche Aufhebung eines Urteils, dass auf widersprüchlichen

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    1.3.2 a) Der Beklagte kann seine Auffassung auch nicht mit den Rechtsausführungen des BFH in dem Urteil vom 3.06.1992 (X R 50/91, BFH/NV 1992, 741 [744]) stützen.

    Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß das Finanzgericht Baden-Würtemberg in seinem Urteil trotz der Bezugnahme auf das Urteil des BFH 1992 (X R 50/91) Fragen der Ermäßigung des Beweismaßes nicht erörtert hat.

  • BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90

    Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    Abgesehen davon, daß auch grobe Schätzungsfehler nicht zur Nichtigkeit eines Bescheides führen (vgl. Urteil des BFH vom 1.10.1992 IV R 34/90, BStBl II 1993, 259 ), hat der Kläger wohl nicht ausreichend substantiiert dargelegt, inwiefern die für 1980 vorgenommene Schätzung des gewerblichen Gewinns von den Vorjahresgewinnen in außergewöhnlich hohem, unter keinem Gesichtspunkt zu rechtfertigendem Maße abweicht, so daß der Vorwurf einer Strafschätzung gerechtfertigt wäre.
  • BFH, 19.04.1989 - X R 3/86

    Personengesellschaft - Steuerhinterziehung - Erlangter Vorteil - Einheitliche und

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    Im Rahmen einer Anfechtungsklage hätte die Vollziehung des Bescheides nach § 69 FGO und das Verfahren gemäß § 74 FGO bis zum Erlaß eines Feststellungsbescheides ausgesetzt werden müssen (vgl. Urteil des BFH vom 19.04.1989 X R 3/86, BFHE 156, 383, BStBl II 1989, 596 ).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    Mit dieser Auffassung trägt der BFH der Überzeugung Rechnung, daß der Verlust eines Beweismittels sich nicht zu Lasten desjenigen, der die objektive Beweislast zu tragen hätte, auswirken darf, wenn der Verlust außerhalb seiner Einflußsphäre eingetreten ist (vgl. insbesondere zu Fragen der Reduzierung des Beweismaßes: Urteil des BFH vom 15.02.1989 X R 16/86, BFHE 156, 38 , BStBl II 1989, 462 ).
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 31/94

    Keine Beweiserleichterung zugunsten des FA für den Fall, daß der Zugang bei

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    b) Nach Wortlaut und Zweck des § 122 Abs. 2 AO kommt für den Beklagten auch keine Beweiserleichterung deshalb in Betracht, weil der Kläger nicht - etwa durch nicht rechtzeitige Angabe seines neuen Wohnsitzes (....... 18) - die Voraussetzungen für einen normalen Postzugang geschaffen hat (vgl. Urteil des BFH vom 15.09.1994 XI R 31/94, BFHE 175, 327 , BStBl 1995, 41).
  • BFH, 03.03.1993 - II R 11/90

    Beweis des Zugangs eines Verwaltungsaktes (§ 122 AO )

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    Der BFH hat es mit überzeugenden Gründen abgelehnt, in den Fällen des Zugangsnachweises nach § 122 Abs. 2 AO 1977 einen sog. Anscheinsbeweis, der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellt, genügen zu lassen (vgl. Urteile des BFH vom 14.03.1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBI II 1989, 534; vom 3.03.1993 II R 11/90, BFH/NV 1994, 141, und BFH-Beschluß vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108).
  • BFH, 28.01.1993 - X B 80/92

    Nachweis des Zugangs eines schriftlichen Verwaltungsaktes

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    Der BFH hat es mit überzeugenden Gründen abgelehnt, in den Fällen des Zugangsnachweises nach § 122 Abs. 2 AO 1977 einen sog. Anscheinsbeweis, der auf einen typischen, nicht aber auf den tatsächlichen Geschehensablauf abstellt, genügen zu lassen (vgl. Urteile des BFH vom 14.03.1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBI II 1989, 534; vom 3.03.1993 II R 11/90, BFH/NV 1994, 141, und BFH-Beschluß vom 28. Januar 1993 X B 80/92, BFH/NV 1994, 108).
  • FG Hamburg, 26.06.1997 - V 184/95

    Zugriff des Steuerschuldners im Wege eines Haftungsbescheides; Anforderungen an

    Auszug aus FG Köln, 22.10.1998 - 5 K 3668/95
    b) Der Beklagte kann seine Auffassung auch nicht auf das Urteil des Finanzgericht Baden-Württemberg vom 11.03.1997 (7 K 28/94, EFG 1998, 8 ff), das sich ausdrücklich auf die vorgenannte Entscheidung des BFH bezieht, stützen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.03.1997 - 7 K 28/94
  • FG Köln, 23.07.1997 - 12 K 58/97
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Denn bei einer lediglich abfallmengenabhängigen Umlegung der Kosten - insbesondere auch der Nachfolgekosten für die Deponien - und deutlich geringen Mengen an gewerblichen Abfällen sind die privaten Bürgerinnen/Bürger diejenigen, die einen Großteil der hohen Fixkosten zu tragen und damit die "Zeche" zu bezahlen haben (vgl. Queitsch, ZKF 2000, 86; Schink, AbfallR 2003, 192).
  • BFH, 07.12.2004 - XI B 98/03

    Sog. Übergangsheim ohne eigenen Briefkasten; Zugang von Steuerbescheiden

    Das Urteil des FG Köln vom 22. Oktober 1998 5 K 3668/95, auf das sich insbesondere auch das im Streitfall angefochtene FG-Urteil mehrfach berufen hat, ist zwischenzeitlich vom BFH bestätigt worden (BFH in BFH/NV 2003, 1031, m.w.N.).
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