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   FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12 U   

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https://dejure.org/2015,41264
FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12 U (https://dejure.org/2015,41264)
FG Münster, Entscheidung vom 10.12.2015 - 5 K 4322/12 U (https://dejure.org/2015,41264)
FG Münster, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 5 K 4322/12 U (https://dejure.org/2015,41264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Dienstleister aus angeblich nicht abziehbaren Betriebsausgaben sowie aus formell nicht ordnungsgemäßen Rechnungen

  • rechtsportal.de

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Dienstleister aus angeblich nicht abziehbaren Betriebsausgaben sowie aus formell nicht ordnungsgemäßen Rechnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug; Versagung d. Vorsteuerabzugs bei gemischten Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Der Kläger habe auch bereits im Einspruchsverfahren korrigierte Rechnungen vorgelegt, die nach der Rechtsprechung des EuGH vom 15.7.2010, C-368/09 auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurückwirkten (Anl. K 19 des klägerischen Schriftsatzes vom 12.10.12).

    Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 15.7.2010, C-368/09 -Pannon Gep-, UR 2010, 693 und vom 8.5.2013, C-271/12, -Petrona Transports SA-, EU-UStB 2013, 40 kann der Vorsteuerabzug nicht allein aus formellen Gründen versagt werden, wenn vor Erlass der Entscheidung der Finanzbehörde dieser berichtigter Rechnungen zugehen.

    Nach der vorgenannten EuGH Rechtsprechung C-368/09 und C-271/12 ist die Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen ausdrücklich auf Zeiträume vor Erlass der Verwaltungsentscheidung begrenzt.

  • EuGH, 08.05.2013 - C-271/12

    Petroma Transports u.a. - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Nach der Rechtsprechung des EuGH vom 15.7.2010, C-368/09 -Pannon Gep-, UR 2010, 693 und vom 8.5.2013, C-271/12, -Petrona Transports SA-, EU-UStB 2013, 40 kann der Vorsteuerabzug nicht allein aus formellen Gründen versagt werden, wenn vor Erlass der Entscheidung der Finanzbehörde dieser berichtigter Rechnungen zugehen.

    Nach der vorgenannten EuGH Rechtsprechung C-368/09 und C-271/12 ist die Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen ausdrücklich auf Zeiträume vor Erlass der Verwaltungsentscheidung begrenzt.

  • BFH, 24.07.2013 - XI R 14/11

    Verzicht auf die Besteuerung als Kleinunternehmer (sog. Option zur

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Die bloße Erklärung stellt keinen Verzicht dar, denn auch Kleinunternehmer sind grundsätzlich zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet (BFH Urteil vom 24.7.2013, XI R 14/11, BStBl II 2014, 210).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Es ist in richtlinienkonformer Auslegung des § 15 Abs. 1 UStG für Zeiträume vor 2003 in der Rechtsprechung geklärt (BFH vom 2.4.1998, V R 34/97, BStBl II 1998, 695) und seit Inkrafttreten des StÄndG 2003 (vom 15.12.2003, BGBl. I, 2645) auch ausdrücklich gesetzlich normiert, dass ein Vorsteuerabzug nur in Betracht kommt, wenn die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet ist.
  • FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen in einem

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Der Senat sieht in der "Entscheidung der Finanzbehörde" die Einspruchsentscheidung und nicht den Steuerbescheid, denn der Steuerbescheid ist gemäß § 367 Abs. 2 AO in vollem Umfang erneut zu prüfen, so dass die Finanzbehörde letztlich erst mit Erlass der Einspruchsentscheidung eine (abschließende) Entscheidung getroffen hat (FG Hamburg vom 20.10.2014, V 214/14, EFG 2015, 254; zweifelnd: Niedersächsisches Finanzgericht vom 3.7.2014, 5 K 40/14, EFG 2015, 80).
  • BFH, 12.05.2011 - V R 25/10

    Leistungsbeziehungen des Strohmanns und des "Hintermanns" in einem

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Inhaltlich unbestimmte Steuerbescheide sind nichtig gemäß § 125 Abs. 1 AO (BFH-Urteil vom 12.5.2011, V R 25/10, BFH/NV 2011, 1541).
  • BFH, 05.05.2014 - III B 85/13

    Vermutung der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts; Verlängerung der Dreitagesfrist

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Diese Dreitagefrist verlängert sich gemäß § 108 Abs. 3 AO auf den nächsten Werktag, also auf Montag, den 30.7.2012 (BFH Beschluss vom 5.5.2014, III B 85/13, BFH/NV 2014, 1186).
  • BFH, 22.03.2001 - V R 46/00

    Vorsteuerabzug bei Fehlmaßnahmen

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Für den Vorsteuerabzug kommt es auf die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs an (BFH Urteil vom 22.3.2001, V R 46/00, BStBl II 2003, 433).
  • BFH, 03.04.2007 - VIII B 110/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verwertungsverbot

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Welche Anforderungen an den jeweiligen Steuerbescheid zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls und der Steuerart ab (BFH-Beschluss vom 3.4.2007, VIII B 110/06, BFH/NV 2007, 1273).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - 7 K 7132/10

    Umsatzsteuer 2008

    Auszug aus FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12
    Der Rat der EU hat am 19.11.2004 die in § 15 Abs. 1 S. 2 UStG geregelte Geringfügigkeitsgrenze bis zum Jahr 2009, also auch für die Streitjahre, genehmigt (Entscheidung 2004/817 EG, ABL. L 357 vom 2.12.2004, S. 33; im Ergebnis ebenso: FG Berlin, Urteil vom 17.1.2013, 7 K 7132/10, EFG 2013, 987).
  • FG Hamburg, 20.10.2014 - 2 V 214/14

    Umsatzsteuer: Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen - Feststellungslast bei

  • FG München, 23.02.2006 - 14 K 3585/03

    Smoking keine Berufskleidung; Vorsteuerabzugsverbot nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG

  • FG München, 18.09.2012 - 2 K 687/10

    Fahrtenbuch; Anwendung der sog. 1 %-Regelung für Umsatzbesteuerung

  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

  • BFH, 21.10.1999 - V R 94/98

    Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistenden

  • BFH, 26.10.2010 - V B 104/09

    Anforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen bei kumulativer

  • FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08

    Vorsteuerabzug, nachträgliche Mitteilung der USt-IdNr.; Vorliegen einer

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