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FG Sachsen-Anhalt, 05.02.2009 - 5 K 695/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit; Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
FGO § 47 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine wirksame Klageerhebung und an die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei unvollständiger Faxübertragung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anforderungen an eine wirksame Klageerhebung und an die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags bei unvollständiger Faxübertragung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 05.02.2009 - 5 K 695/04
- BFH, 17.08.2009 - VI B 40/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89
- Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.02.2009 - 5 K 695/04
Hierbei sind die die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen ebenfalls innerhalb der Antragsfrist von zwei Wochen schlüssig vorzutragen (BFH Urteil vom 27. März 1985 - II R 118/83, BStBl. II 1985, 586; BFH Beschluss vom 20. Februar 1990 - VII R 125/89, BStBl. II 1990, 546;… Stapperfend in Gräber FGO 6. Auflage § 56 Rn. 40 m.w.N.). - BFH, 27.03.1985 - II R 118/83
Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 05.02.2009 - 5 K 695/04
Hierbei sind die die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen ebenfalls innerhalb der Antragsfrist von zwei Wochen schlüssig vorzutragen (BFH Urteil vom 27. März 1985 - II R 118/83, BStBl. II 1985, 586; BFH Beschluss vom 20. Februar 1990 - VII R 125/89, BStBl. II 1990, 546;… Stapperfend in Gräber FGO 6. Auflage § 56 Rn. 40 m.w.N.).
- BFH, 17.08.2009 - VI B 40/09
Beifügung unterzeichneter Vollmacht anstelle eigenhändig unterschriebener …
Mit Urteil vom 5. Februar 2009 5 K 695/04 wies das FG die Klage ab.das Urteil des FG des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. Februar 2009 5 K 695/04 aufzuheben und die Sache an das FG zurückzuverweisen.