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   VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23.NW   

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VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23.NW (https://dejure.org/2023,34358)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.11.2023 - 5 K 82/23.NW (https://dejure.org/2023,34358)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. November 2023 - 5 K 82/23.NW (https://dejure.org/2023,34358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug, anderweitiger Abschleppfahrzeugeinsatz, Zurückbehaltungerecht

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 273 Abs 1 BGB, § 61 Abs 1 VwVG RP, § 61 Abs 2 VwVG RP, § 63 Abs 2 VwVG RP, § 6 Abs 1 PolG RP
    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger Abschleppfahrzeugeinsatz; Zurückbehaltungerecht

  • IWW

    § 273 BGB, § 273 Abs. 1 BGB, § 61 VwVG RP, § 61 Abs. 1 VwVG RP, § 61 Abs. 2 VwVG RP
    BGB, VwVG RP

  • bussgeldsiegen.de

    Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug - anderweitiger Abschleppfahrzeugeinsatz

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    "Leerfahrt" und Heranziehung zu Abschleppkosten - Anderweitiger Abschleppfahrzeugeinsatz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    Für die Frage, ob solche abrechenbaren Leistungen entstanden sind, kommt es nicht in erster Linie auf das Bestehen einer technischen Verbindung zwischen dem abzuschleppenden Fahrzeug und dem Abschleppwagen an (so aber: OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000, 3 Bf 215/98, juris, Rn. 46), sondern darauf, ob bereits so erhebliche Aufwendungen seitens des Abschleppunternehmers getätigt wurden, die eine Abrechnung dieser Leistungen rechtfertigen.

    Angesichts dieser Umstände ist kein Grund dafür ersichtlich, den Veranlasser von entstandenen Kosten für abgebrochene Abschleppvorgänge grundsätzlich freizustellen und diese in Ermangelung eines anderweitigen Polizeipflichtigen der Allgemeinheit aufzuerlegen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, Rn. 33, juris).

    Dieser kann den Abschleppvorgang zudem schneller durchführen als ein Abschleppfahrzeug, das erst zum Einsatzort gerufen werden muss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 11; vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, juris, Rn. 24; Hamburgisches OVG, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, juris, Rn. 43ff.).

    57 (c) Wurden indes im Falle eines abgebrochenen Abschleppvorgangs bereits spezifische auf die Entfernung des Fahrzeugs des Klägers gerichtete Leistungen erbracht, die nicht dem für das ersatzweise abgeschleppte Fahrzeug Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden können, ist die Geltendmachung von Kosten auch unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips gerechtfertigt (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, juris, Rn. 44 ff.; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 22; VG Koblenz, Urteil vom 10. November 2008 - 3 K 416/08 -, juris, Rn. 33).

    58 Solche abrechenbaren Leistungen entstehen nicht erst, wenn eine technische Verbindung zwischen dem abzuschleppenden Fahrzeug und dem Abschleppwagen besteht (so aber: OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, juris, Rn. 46), vielmehr kommt es nach Auffassung der erkennenden Einzelrichterin darauf an, ob bereits so erhebliche Aufwendungen seitens des Abschleppunternehmers getätigt wurden, die eine Abrechnung dieser Leistungen rechtfertigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2013 - 5 A 1687/12

    Zurechnen der Kosten für eine Leerfahrt gegenüber einem vor dem eingeleiteten

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    Die Einbeziehung von abgebrochenen Abschleppvorgängen in die Kostentragungspflicht entspricht im Übrigen - wenngleich auf unterschiedlichen landesrechtlichen Grundlagen - nicht nur der Rechtsprechung (vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 -, juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, juris, Rn. 23; VG München, Urteil vom 13. März 2023 - M 23 K 21.5332 -, juris, Rn. 20; VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 32 m.w.N.), sondern ist auch sachlich angemessen.

    53 (b) Etwas anderes gilt jedoch - selbst in dem Fall, dass das Abschleppfahrzeug wie hier - konkret für das abzuschleppende Fahrzeug des Klägers gerufen wurde -, wenn das Abschleppfahrzeug ohne Einbußen für eine effektive Aufgabenerfüllung auf Kosten eines anderen Pflichtigen unmittelbar anderweitig eingesetzt werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 5).

    Werden in einer solchen Konstellation die Kosten für die Anfahrt über eine Pauschale für eine Leerfahrt - oder wie hier gar für eine Vollfahrt - ein weiteres Mal in Ansatz gebracht, widerspricht dies dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 7).

    Dieser kann den Abschleppvorgang zudem schneller durchführen als ein Abschleppfahrzeug, das erst zum Einsatzort gerufen werden muss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 11; vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, juris, Rn. 24; Hamburgisches OVG, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, juris, Rn. 43ff.).

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    Andererseits ist aber auch weder vorgetragen noch - auch anhand der in der Verwaltungsakte befindlichen Lichtbilder - ersichtlich, dass Anhaltspunkte für eine baldige Rückkehr des Klägers zu seinem Fahrzeug vorlagen (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, juris, Rn. 6f.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 14 K 1640/20 -, juris, Rn. 17ff. m.w.N.) oder die Möglichkeit bestand, diesen anderweitig zu kontaktieren.

    Für alle diese und weitere Abschlepp-Fälle gilt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg - hier vor allem: Fortfall der potenziellen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer bei Befahren der durch das Fahrzeug des Klägers verengten Straße - stehen dürfen, was sich aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles beurteilt (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, juris, Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. April 2023 - 5 A 3180/21 -, juris, Rn. 23).

    Nicht zuletzt sind auch generalpräventive Gründe - auch wenn sie allein regelmäßig die Abschleppmaßnahme nicht rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, juris, Rn. 4) - hier angesichts der auf den Bildern ersichtlichen Vielzahl der in der engen Straße geparkten Fahrzeuge mit entsprechend zu kleiner Restfahrbahnbreite zu berücksichtigen.

  • VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09

    Streit um Abschleppkosten

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    Nach den - zumindest entsprechend anzuwendenden - Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit sind Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen - insbesondere bei der Regelung von Massenerscheinungen - durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem erhebungstechnischen Vorteil der Typisierung steht und die Zahl etwaiger "Ausnahmen" gering ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 9 B 17/15 -, juris, Rn. 6 und Beschluss vom 19. September 2005 - 10 BN 2/05 -, juris, Rn. 8, jeweils m.w.N.; VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 35 ).

    Die Einbeziehung von abgebrochenen Abschleppvorgängen in die Kostentragungspflicht entspricht im Übrigen - wenngleich auf unterschiedlichen landesrechtlichen Grundlagen - nicht nur der Rechtsprechung (vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 -, juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, juris, Rn. 23; VG München, Urteil vom 13. März 2023 - M 23 K 21.5332 -, juris, Rn. 20; VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 32 m.w.N.), sondern ist auch sachlich angemessen.

    Der Erlass des Kostenbescheids ist logische Konsequenz der unmittelbaren Ausführung und in deren Verwaltungsgebühr einzupreisen (vgl. zur Ersatzvornahme: VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 38 ; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 20. September 2021 - 5 K 857/20.NW -, n.v.), sodass die Verwaltungsgebühr um 18, 00 EUR zu kürzen ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1999 - 7 A 12148/98
    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    (1) Nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -) gebietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar, dass nicht in jedem Fall dann, wenn das Abschleppen aufgrund der gegebenen Situation an sich gerechtfertigt ist, diese Maßnahme auch sofort angeordnet wird.

    Zwar ist das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges für den Betroffenen durchaus lästig und es sind damit gewisse Unannehmlichkeiten verbunden (vgl. zum Abschleppen in einer Fußgängerzone: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG).

    Die geforderten Geldbeträge sind aber dem absoluten Betrag nach und auch im Vergleich der mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs regelmäßig anfallenden Kosten nicht sehr hoch (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG; VG Mainz, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 K 389/19.MZ -, juris, Rn. 34 ).

  • VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15

    Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    Die unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 6 Abs. 1 POG stellt in rechtlicher Hinsicht einen bloßen öffentlich-rechtlichen Realakt dar (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28. Februar 2019 - 4 LB 22/18 -, juris, Rn. 32; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15.NW -, juris, Rn. 54 ).

    Da eine trennscharfe Abgrenzung zwischen sofortigem Vollzug und unmittelbarer Ausführung, die auch dogmatisch überzeugt, letztlich nicht möglich ist (s. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08 -, juris, Rn. 22, das vom "Sofortvollzug im Sinne einer unmittelbaren Ausführung" spricht), folgt die Einzelrichterin diesbezüglich der Ansicht, nach der die Vorschriften über die unmittelbare Ausführung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften gegenüber den Vorschriften des sofortigen Vollzugs Spezialregelungen darstellen (s. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15.NW -, juris, Rn. 55 f.; vgl. auch: VG Mainz, Urteil vom 26. Juli 2018 - 1 K 1001/17.MZ -, juris, Rn. 30 ff.).

    Ein Kostenersatzanspruch gemäß § 6 Abs. 2 POG setzt daher die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der unmittelbaren Ausführung voraus (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2022 - 1 S 2283/20 -, juris, Rn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009- 1 A 10632/08.OVG -, juris, Rn. 25; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15.NW -, juris, Rn. 68 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 1 A 10632/08
    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    Da eine trennscharfe Abgrenzung zwischen sofortigem Vollzug und unmittelbarer Ausführung, die auch dogmatisch überzeugt, letztlich nicht möglich ist (s. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08 -, juris, Rn. 22, das vom "Sofortvollzug im Sinne einer unmittelbaren Ausführung" spricht), folgt die Einzelrichterin diesbezüglich der Ansicht, nach der die Vorschriften über die unmittelbare Ausführung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften gegenüber den Vorschriften des sofortigen Vollzugs Spezialregelungen darstellen (s. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15.NW -, juris, Rn. 55 f.; vgl. auch: VG Mainz, Urteil vom 26. Juli 2018 - 1 K 1001/17.MZ -, juris, Rn. 30 ff.).

    Mithin gestattet diese Vorschrift, die selbst keine Eingriffsnorm ist, eine unmittelbare Ausführung nur dann, wenn die Voraussetzungen für den Erlass einer Verfügung zur Gefahrenabwehr an sich gegeben sind und der verantwortliche Störer nicht erreichbar oder nicht zur unaufschiebbaren Gefahrenabwehr tatsächlich oder rechtlich in der Lage ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08.OVG -, juris, Rn. 24).

    Ein Kostenersatzanspruch gemäß § 6 Abs. 2 POG setzt daher die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der unmittelbaren Ausführung voraus (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2022 - 1 S 2283/20 -, juris, Rn. 23; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009- 1 A 10632/08.OVG -, juris, Rn. 25; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15.NW -, juris, Rn. 68 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 1 S 1531/01

    Kosten eines abgebrochenen Abschleppvorganges

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    Die Einbeziehung von abgebrochenen Abschleppvorgängen in die Kostentragungspflicht entspricht im Übrigen - wenngleich auf unterschiedlichen landesrechtlichen Grundlagen - nicht nur der Rechtsprechung (vgl.: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 -, juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, juris, Rn. 23; VG München, Urteil vom 13. März 2023 - M 23 K 21.5332 -, juris, Rn. 20; VG Koblenz, Urteil vom 18. Januar 2010 - 4 K 536/09.KO -, juris, Rn. 32 m.w.N.), sondern ist auch sachlich angemessen.

    Dieser kann den Abschleppvorgang zudem schneller durchführen als ein Abschleppfahrzeug, das erst zum Einsatzort gerufen werden muss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 5 A 1687/12 -, juris, Rn. 11; vgl. auch: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, juris, Rn. 24; Hamburgisches OVG, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, juris, Rn. 43ff.).

  • VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08

    Umstrittene Abschleppkosten

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    57 (c) Wurden indes im Falle eines abgebrochenen Abschleppvorgangs bereits spezifische auf die Entfernung des Fahrzeugs des Klägers gerichtete Leistungen erbracht, die nicht dem für das ersatzweise abgeschleppte Fahrzeug Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden können, ist die Geltendmachung von Kosten auch unter Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips gerechtfertigt (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, juris, Rn. 44 ff.; VG Köln, Urteil vom 5. Juni 2014 - 20 K 3268/13 -, juris, Rn. 22; VG Koblenz, Urteil vom 10. November 2008 - 3 K 416/08 -, juris, Rn. 33).

    Hierzu zählen bereits Vorbereitungsmaßnahmen wie das Überprüfen der Lenkung, ob ein Gang eingelegt und die Handbremse angezogen ist sowie die Prüfung des Fahrzeugs auf Beschädigungen und die Positionierung des Abschleppwagens zur Aufladung des abzuschleppenden Fahrzeugs (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10. November 2008 - 3 K 416/08 -, juris, Rn. 33).

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23
    Die geforderten Geldbeträge sind aber dem absoluten Betrag nach und auch im Vergleich der mit dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs regelmäßig anfallenden Kosten nicht sehr hoch (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Februar 1999 - 7 A 12148/98.OVG -, ESOVG; VG Mainz, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 K 389/19.MZ -, juris, Rn. 34 ).

    Ferner ist in der Abwägung zu berücksichtigen, dass der Kläger mit dem verbotswidrigen Abstellen seines Fahrzeugs die Ursache für die ihn nachteilig treffenden Kosten selbst gesetzt hat (BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 23; VG Mainz, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 K 389/19.MZ -, juris, Rn. 34 ).

  • VG Halle, 30.08.2012 - 3 A 20/11

    Kosten für Abschleppmaßnahme bei Parken an enger Straßenstelle

  • VG Mainz, 26.07.2018 - 1 K 1001/17

    Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung; Verantwortlichkeit des

  • VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19

    Erstattung der Kosten für die Renovierung einer als Obdachlosenunterkunft

  • VG Neustadt, 30.06.2017 - 5 K 902/16

    Abschleppen eines Pkws auf dem Gehweg rechtens

  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 5 A 3180/21

    Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit der Einleitung der Abschleppmaßnahme zur

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04

    Ausweis vergessen - Parkberechtigter muss Abschleppkosten zahlen

  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

  • BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05

    Vorgaben für die Ausgestaltung des Maßstabs von Entwässerungsgebühren aus dem

  • VG Düsseldorf, 01.12.2020 - 14 K 1640/20

    Abschleppen eines Fahrzeugs wegen Parkens an einer engen Straßenstelle im Bereich

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 B 53.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulässigkeit der Einschaltung einer

  • VG Berlin, 18.11.1997 - 11 A 1542.96

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Umsetzung eines verkehrswidrig

  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 10 ZB 10.3162

    Zur Haftung des Störers für die Kosten (Vergütungsanspruch des

  • VG Neustadt, 11.01.2017 - 4 L 1167/16

    Vorerst kein Einbahnstraßenverkehr in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim

  • VG Saarlouis, 20.01.2014 - 6 K 1768/12

    Abschleppen eines Fahrzeugs im verkehrsberuhigten Raum

  • VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.5332

    Leistungsbescheid, Fahrzeug, Pkw, Klage, Verkehrszeichen, Anordnung,

  • VG Köln, 05.06.2014 - 20 K 3268/13

    Rechtmäßigkeit des Abschleppens eines Fahrzeugs ohne Anwohnerparkausweis in einer

  • VG Gießen, 12.05.2003 - 10 E 4973/02

    Abschleppen - Herausgabe im Bereich von Vorbereitungsmaßnahmen

  • VG Leipzig, 05.10.2020 - 1 K 525/20

    Halten an einer engen Straßenstelle

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

  • VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18

    Befahren von Gehwegen

  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 6 B 14.606

    Erschließungsbeitragsrecht; Erschlossensein; Erreichbarkeit; Heranfahrenkönnen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06

    Sanierungskosten für abgerutschten Hang von verantwortlichem Bauherrn zu tragen

  • VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 256/11

    Deutsche Doggen schauten über die Grundstücksmauer, für die herbeigerufene

  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22

    Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 4 LB 22/18

    Abschleppkosten; Verwaltungsgebühr; Höhe der Verwaltungsgebühren für den Erlass

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2010 - 7 LA 130/09

    Annahme eines später vollstreckten Vornahmeverwaltungsaktes beim Anbringen einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2021 - 5 LA 207/20

    Notwendigkeit der Verdeutlichung eines gesetzlichen durch ein eingeschränktes

  • VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung

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